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Antwort
Lösung
am 16.01.2022 10:42
Hallo zusammen,
nachdem ich in der Kundenbetreuung bisher niemanden erreicht habe und auch auf einen Brief an Vodafone keine Antwort gekommen ist, nun der Versuch übers Forum.
Ich habe meinen Vertrag zum Ende der MVLZ gekündigt. Grund, wie immer, die Vermeidung der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Nachdem dies nun aufgrund des neuen Telekommunikationsgesetzes nicht mehr der Fall ist, würde ich gerne die Kündigung zurücknehmen. Jedoch nur, wenn dies ohne Neustart der Vertragslaufzeit möglich ist. Also Laufzeit zum bisherigen Ende der MVLZ.
Danke
Holger
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am 16.01.2022 11:24
Natürlich beginnt keine neue MVLZ - du schließt ja keinen Folgevertrag ab.
am 16.01.2022 10:46
Den Widerruf deiner Kündigung machst du textlich wie die Kündigung. Dein Vertrag kann nach Ende der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einmonatiger Frist gekündigt werden. Du hast dann quasi einen "Flex" Vertrag.
am 16.01.2022 11:19
Danke für die Antwort.
Leider beantwortet es nicht die Frage, ob durch Widerruf der Kündigung die MVLZ von neuem beginnt.
am 16.01.2022 11:24
Natürlich beginnt keine neue MVLZ - du schließt ja keinen Folgevertrag ab.
am 16.01.2022 11:29
Dann bin ich ja gespannt, ob mir das von offizieller Seite auch so bestätigt wird.
Danke
am 16.01.2022 11:44
Das ist geltendes Recht. Dein Widerruf der Kündigung kann natürlich abgelehnt werden - dann wird der Anschluss zum Vertragsende deaktiviert. Erfolgt der Widerruf der Kündigung zu kurzfristig, klappt es häufig auch nicht mehr.
am 16.01.2022 12:45
Richtig. Die Vertraglaufzeit startet nicht neu.
Vodafone kann aber die rucknahme der Kündigung ablehnen. Du hast kein Rechtsanspruch das die Kündigung wieder zurück genommen wird.