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Lösung
am 09.01.2022 23:27
Guten Abend,
ich bin seit 2008 Vodafone Kunde und
habe aktuell den Red Internet 250 mbit/s Cable Vertrag.
Aufgrund von Internet Problemen (die ich seit der Unitymedia Umstellung habe) habe ich gekündigt. Das problem vorher war, ich hatte ganze Zeit Paketloss (Paketverluste). Des Weiteren kam oft die gebuchte Leistung nicht an. Oft gab es spikes. Oft ist der router abgeschmiert. Mir wurde nicht weiter geholfen, also habe ich gekündigt. Plötzlich kam dann aufeinmal eine Post, wo Vodafone es schade findet und gerne mich zurückgewinnen würde als Kunden. Ich habe, bei Vodafone angerufen und mir wurde gesagt das Problem kann gelöst werden mit dem HomeBox FRITZ!Box 6660 und dann wurde noch ein Angebot vereinbart, dass ich wie ein neu Kunde im Dezember den 6 Monate lang 0€ Deal kriege. Und raten Sie mal was passiert ist. Im Dezember wurde, das Geld abgehoben und der kostenlose router der mir versprochen wurde kam nie an. Inzwischen sind mehr als 2 Monate vergangen, ich habe 1000 mal angerufen. Mir wurde jedes mal, etwas anderes versprochen und es wird sich drum gekümmert. Da jedes Mal ein anderer beim Service sich um den Auftrag kümmert, sagt auch jeder Mitarbeiter was anderes und niemand hilft mir. Mehrfach wurde mir eine Gutschrift versprochen, doch nichts passierte. Mein Geld, das unrechtmässig abgehoben wurde, sollte zurück überwiesen werden und nichts passierte. Der router der mir versprochen wurde kam auch nie an. Ich habe vor 3 Wochen (damit ich mal etwas schriftlich habe) eine email geschrieben an kundenservice@unitymedia.de (die mir ein Service Mitarbeiter gegeben hat). Bis dato keine Rückmeldung erhalten.
09.01.2022 Großraum Störung in meiner Gegend. Ich bitte darum mir datenvolumen bereitzustellen, weil ich ein online Meeting habe mir wird dreist gesagt "da kann ich nichts machen, alle haben eine Internetstörung in Ihrem Kreis.". Die Probleme mit dem Paketloss und den Spikes sind auch noch nicht behoben. Es wird immer geprüft, ein Ticket wird eröffnet und nach 2 Wochen wird das Ticket geschlossen, ohne das mich ein Techniker oder sonst weranruft, absolut nicht hilfreich.
Ich hoffe drauf, dass ich hier wenigstens irgendjemanden erreiche der mir weiterhilft. Andernfalls muss ich halt kündigen. Einfach eine Frechheit.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 25.01.2022 11:31
Wir sind beide keine Juristen und Juristisch habe ich nach 2 monaten recht bekommen das ist kein Glaube sondern Fakt. Also hat VF einen Flaschenvertrag aufgesetzt der so nicht vereinbart war.
Aber ja glauben kannst du ja weiter.
25.01.2022 11:45 - bearbeitet 25.01.2022 11:46
Innerhalb von 2 Monaten gab es ein Gerichtsverfahren ? Sicherlich nicht. Nach Schriftwechsel gab es wohl eine Einzelfallentscheidung - eine rechtliche vollständige Beurteilung aber nicht.
am 25.01.2022 12:08
Du ziehst, aber schlüsse es war nie vom Gerichtsverfahren die rede.
Ich bin dagegen vorgegangen und VF hat mein Vertrag geändert, weil ich recht habe wenn ich im unrrecht wäre hätten die das nie gemacht sonst wäre das ja schon vor 2 moanten passiert.
Es ist einfach logisches denken.
Ein Vertrag wird Mündlich im Kundeservice ausgehandelt.
Dann kriegt man eine Vertragsbestätigung, damit dies rechtsbindlich ist.
Aber wenn in der Bestätigung *** drin steht kann man gegen vorgehen, genau wie wenn man keine Bestätigung erhaltet und trotzdem geld abgezogen wird.
Also alles was du schreibst mit den Gesetzes ist komplett eine andere Sachlage.
25.01.2022 12:30 - bearbeitet 25.01.2022 12:31
Du hast dir doch grade selber widersprochen. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (du nennst es Vertragsbestaetigung) wird der Vertrag rechtsverbindlich. Wie soll es da bereits am Telefon einen "muendlichen Vertrag" bei Ausschluss durch die AGB geben ? Ein mündlicher Vertrag wäre ja umgehend rechtsverbindlich. (gibt es übrigens nach BGB)
Am Telefon gibt es bei den meisten Unternehmen im Massengeschaeft nur den mündlichen Auftrag - aber noch keinen Vertrag. Der kommt erst mit einer übereinstimmenden Willenserklaerung (in diesem Fall der schriftlichen Auftragsbestätigung) zustande. Erst ab diesen Zeitpunkt gibt es einen Vertrag - vorher nur den Auftrag. Weicht der erteilte Auftrag von der schriftlichen Auftragsbestätigung ab, gibt es keinen Vertrag.
Sicherlich stimmte in deinem Fall dein mündlicher Auftrag mit der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht überein. Das wurde dann geklärt.
am 25.01.2022 12:46
Darum ging es doch die ganze Zeit mir wurde Mündlich etwas versprochen und nicht eingehalten. Du hast es ganze Zeit so gedreht das ich schuldig bin, weil nur das schriftliche zählt laut dir.
Aber da wiedersprichst du dir Selber. Wenn der Vertrag vom Mündlichen handel abweicht ist der Vertrag nichtig. Also gilt das gesprochene Wort, darum ging es ja ganze Zeit. Wenn es ein Vertrag vor Ort wäre und ich Unterschreibe, würde ich es verstehen, aber es ging ganze Zeit um einen Mündlichen Auftrag der ohne meine Zustimmung geändert wurde.
25.01.2022 13:10 - bearbeitet 25.01.2022 13:11
Nutze die richtigen Begrifflichkeiten: Ueberstimmende Willenserklaerung von Auftrag plus schriftliche Auftragsbestätigung ergeben erst einen rechtsverbindlichen Vertrag. Die Willenserklaerungen erfolgen zeitlich versetzt.
Bei einem mündlichen Vertrag wäre direkt am Telefon ein rechtsverbindlicher Vertrag entstanden. Dies gibt es bei Vodafone nicht.
Durch das neue TKG seit 1.12.2021 ist ausschließlich die bestätigte vorvertragliche schriftliche Zusammenfassung die Grundlage eines telefonischen Auftrages.
am 25.01.2022 13:21
Ja, es sollte klar sein was ich meine mit Mündlichen Vertrag und immernoch mein Vertrag war vor der gesetztes änderung. Somit vor dem 01.12.2021
VF hat ein Fehler gemacht und jz nach paar Monaten mit nachhacken und hilfe wurde dies gelöst.
am 30.01.2022 18:43
Danke für deine Rückmeldung. Dann schließ ich hier jetzt ab. Wenn wieder mal Fragen oder Anliegen auftauchen, eröffne einfach einen neuen Beitrag im passenden Board.