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Lösung

Kein CableMax1000 an neuer Adresse. Muss ich DSL von Vodafone nehmen?
GigabitBen
Daten-Fan
Daten-Fan

An meiner neuen Adresse wird es kein Kabel Internet geben. Muss ich von Vodafone einen DSL Vertrag nehmen oder kann ich per Sonderkündigungsrecht auch den Anbieter wechseln?

MfG Ben

6 Antworten 6
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Laut TKG steht dir ein Sonderkündigungsrecht mit enier Frist von einem Monat zu. 

Du kannst den Anbieter wechseln.

 

Du musst aber zwingend eine umZugsmeldung online oder telefonisch aufgeben. Bei nicht verfügbarkeit wird dir dann die Ausserordentliche Kündigung angeboten

Also eine zwingende Umzugsmeldung ist nirgendwo vorgeschrieben. Im Gegenteil! Das Gesetz spricht ausdrücklich vone einem Kündigungsrecht. Immer noch ist die Frage nicht geklärt bzw. von VF beantwortet worden, wann in solchen Fällen die Kündigungsfrist beginnt. Immerhin hat der Kunde ja laut Gesetz die Möglichkeit, bereits zum Umzugstag zu kündigen. Sofern eben die Kündigung mindestens einen Monat vorher bei VF eingeht.

Zitat

 

 Kann Ihr bisheriger Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, so darf er weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern.-  Dafür müssen Sie Ihren Anbieter über Ihren Umzug so früh wie möglich in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen.

 

Zitat Ende.

Bundesnetzagentur.de

 

 

Würde trotzdem darauf schließen das der Umzugs Auftrag gemacht werden muss. 

 

Denn der Anbieter muss ja vorher prüfen ob es verfügbar ist. Sonst kann man ja eine Adresse angeben zu der man nicht zieht, und dann vorzeitig aus den Vertrag zu kommen...

 

Zumal der alte Anbieter zwecks abschlussrechnung auch die neue Adresse bekommen muss. Und die Adresse wird ohne eine um zugsmeldung nicht einfach geändert 

Da gab es doch mal was, dass Vodafone den Monat ggf. anstatt des Umzugsdatums das Meldedatum verwendet?

@DreiViertelFlo Was die Bundesnetzagentur schreibt, ist sicher nicht falsch. Aber es ist kein Gesetzestext, Denn dort heißt es eindeutig ; "Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden."

@HausHelene Das Meldedatum kann aber ziemlich spät nach dem Umzug liegen. Das dürfte eigentlich niemals in Frage kommen. Grundsätzlich gilt doch, dass die Frist mit Eingang der Kündigung beginnt. Erforderliche Nachweise können nachgereicht werden.

Aber was ist mit der Frist, wenn der Kunde einen Umzugsauftrag erteilt und dann erst nach dem Umzug ein Techniker kommt und die Nichtversorgbarkeit feststellt? Wann wird dieser Vertrag beendet? 

Diese Frage habe ich schon mehrmals hier gestellt - eine offizielle Antwort aber nicht erhalten.