Frage
Antwort
Lösung
am 11.08.2022 14:38
An meiner neuen Adresse wird es kein Kabel Internet geben. Muss ich von Vodafone einen DSL Vertrag nehmen oder kann ich per Sonderkündigungsrecht auch den Anbieter wechseln?
MfG Ben
am 11.08.2022 15:26
Laut TKG steht dir ein Sonderkündigungsrecht mit enier Frist von einem Monat zu.
11.08.2022 15:44 - bearbeitet 11.08.2022 16:04
Du kannst den Anbieter wechseln.
Du musst aber zwingend eine umZugsmeldung online oder telefonisch aufgeben. Bei nicht verfügbarkeit wird dir dann die Ausserordentliche Kündigung angeboten
am 11.08.2022 19:17
Also eine zwingende Umzugsmeldung ist nirgendwo vorgeschrieben. Im Gegenteil! Das Gesetz spricht ausdrücklich vone einem Kündigungsrecht. Immer noch ist die Frage nicht geklärt bzw. von VF beantwortet worden, wann in solchen Fällen die Kündigungsfrist beginnt. Immerhin hat der Kunde ja laut Gesetz die Möglichkeit, bereits zum Umzugstag zu kündigen. Sofern eben die Kündigung mindestens einen Monat vorher bei VF eingeht.
11.08.2022 19:39 - bearbeitet 11.08.2022 19:42
Zitat
Kann Ihr bisheriger Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, so darf er weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern.- Dafür müssen Sie Ihren Anbieter über Ihren Umzug so früh wie möglich in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen.
Zitat Ende.
Bundesnetzagentur.de
Würde trotzdem darauf schließen das der Umzugs Auftrag gemacht werden muss.
Denn der Anbieter muss ja vorher prüfen ob es verfügbar ist. Sonst kann man ja eine Adresse angeben zu der man nicht zieht, und dann vorzeitig aus den Vertrag zu kommen...
Zumal der alte Anbieter zwecks abschlussrechnung auch die neue Adresse bekommen muss. Und die Adresse wird ohne eine um zugsmeldung nicht einfach geändert
am 11.08.2022 20:15
Da gab es doch mal was, dass Vodafone den Monat ggf. anstatt des Umzugsdatums das Meldedatum verwendet?
am 11.08.2022 21:01
@DreiViertelFlo Was die Bundesnetzagentur schreibt, ist sicher nicht falsch. Aber es ist kein Gesetzestext, Denn dort heißt es eindeutig ; "Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden."
@HausHelene Das Meldedatum kann aber ziemlich spät nach dem Umzug liegen. Das dürfte eigentlich niemals in Frage kommen. Grundsätzlich gilt doch, dass die Frist mit Eingang der Kündigung beginnt. Erforderliche Nachweise können nachgereicht werden.
Aber was ist mit der Frist, wenn der Kunde einen Umzugsauftrag erteilt und dann erst nach dem Umzug ein Techniker kommt und die Nichtversorgbarkeit feststellt? Wann wird dieser Vertrag beendet?
Diese Frage habe ich schon mehrmals hier gestellt - eine offizielle Antwort aber nicht erhalten.