Frage
Antwort
Lösung
am
05.01.2022
23:59
- zuletzt bearbeitet am
06.01.2022
00:05
von
Torsten
Hallo in die Runde.
Wir sind Anfang im ersten Quartal 2020 umgezogen. Im neuen Haus gibt es keinen Kabelanschluss.
Mir ist das nicht aufgefallen, weil ich den Vertrag erst heute online mit den Rechnungen eingesehen habe und meine Frau dachte, das mit den zwei Abbuchungen müsste so sein.......
An wen kann ich mich hier wenden? Kundennummer des Vertrages ist die ***.
Beste Grüße
Edit: @AKraft Kundennummer aus Datenschutzgründen entfernt. Bitte keine persönlichen Daten offen posten. Danke.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 06.01.2022 21:28
Außerdem gelten die Rechnungen nach 8 Wochen als genehmigt, wenn ihnen nicht widersprochen wurde. Das du die Rechnungen nicht abgerufen hast, fällt in dem Fall dir zur Last.
Hattest du denn seinerzeit einen Umzug gemeldet oder "nur" Internet & Telefon gekündigt?
am 06.01.2022 21:32
Ich will nicht wetten, weil ich die Kündigung noch nicht gesucht habe: Aber ich glaube, ich hatte die gesamte Aktion in einem Vodafone-Shop veranlasst...
---> Den Umzug hab ich schriftlich per PDF-Brief bestätigt:
"Lieber A****** Kraft,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Zuhause."
(...)
Ihren Vertrag beenden wir vorzeitig, da Sie an der neuen Adresse unser DSL- oder LTE-Produkt nutzen. Sie
können Ihre Rufnummern bis 3 Monate nach Vertragsende mitnehmen, wenn Ihre Vorwahl unverändert bleibt."
Hust!
am 06.01.2022 21:37
Ist vllt TV über Kabel möglich? Dann besteht dieser weiter... Oder wie guckst du TV?
am 06.01.2022 21:40
Vergesse nicht die Rechnungspruefungspflicht nach den AGB's und den Unterschied zwischen Kündigung (du bist verantwortlich was du kündigst und was nicht) und einer Umzugsmeldung. Bei einer Umzugsmeldung ist der Anbieter in der Pflicht, die gleiche Leistung am neuen Wohnort zur Verfügung zu stellen oder den Vertrag zu beenden.
Der TV-Kabelanschluss konnte übrigens von den neuen Mietern genutzt werden (keine Versieglung) - da musst du nicht vorbei kommen.
am 06.01.2022 21:41
"Außerdem gelten die Rechnungen nach 8 Wochen als genehmigt, wenn ihnen nicht widersprochen wurde. Das du die Rechnungen nicht abgerufen hast, fällt in dem Fall dir zur Last."
Die Aussage würde ich nach der geltenden Rechtsprechung anzweifeln (z. B. Urteil aus 2004):
"Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen, durch die dem Kunden nach Ablauf einer achtwöchigen Frist ab Rechnungsdatum die Beweislast für Einwendungen, die in den Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 und 3 TKV fallen, aufgebürdet wird, ist unwirksam."
am 06.01.2022 21:42
Hatte ich geschrieben:
Kein Kabelanschluss im Haus -> Satelit
am 06.01.2022 21:43
Du bist deiner Pflicht zur zeitnahen Rechnungsprüfung nicht nachgekommen und hast dich auch sonst um nichts gekümmert. Aber jetzt jammern, das hab ich gern. Ich bin hier raus!
am 06.01.2022 21:49
Liebe Vodafone-Mitarbeiter,
ich hatte gehofft, hier Hilfe zu finden. Ihr macht ja auch nur euren Job und versucht, die Auswirkungen der Fehler eures AG in Grenzen zu halten. Danke, dass Ihr euch so für Vodafone einsetzt.
Ich muss das auf dem Rechtsweg regeln lassen.
Thread kann geschlossen werden.
Viele Grüße
am 06.01.2022 21:50
@AKraft schrieb:Hatte ich geschrieben:
Kein Kabelanschluss im Haus -> Satelit
Dies wird ja im Rahmen einer Umzugsmeldung festgestellt, dass die Versorgung am neuen Wohnort ggf. nicht moeglich ist. An der alten Adresse wurde die Versorgung - da keine Kündigung von dir erfolgte - aufrecht erhalten.
Auch ich bin jetzt raus.
am 06.01.2022 21:51
@AKraft Ein Vodafone Mitarbeiter hat noch garnicht geantwortet 😄 da müsste noch warten.
Wenn du es aber über den Rechtsweg machst, wird dir hier nicht mehr geholfen.