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am 03.01.2023 11:10
Hallo,
ich habe vor etwa 6 Wochen einen Kabelvertrag abgeschlossen mit Wunschtermin 16.01.23. Nun hat mich der regionale Techniker angerufen und sagte, dass in dem Haus kein Kabel verlegt ist und keine Installation möglich ist.
Da es sich um eine Mietwohnung handelt und ich vorher im Internet den Vertrag vorgeschlagen bekommen hatte, habe ich wohl den falschen Vertrag abgeschlossen und hätte DSL auswählen müssen. Die Widerrufsfrist ist natürlich überschritten, hätte ich die Info eher, hätte ich das natürlich früher gemacht. Kann der Vetrag trotzdem aufgelöst werden, wenn hier keine Leistung möglich ist ? Die Eigentümer geben keine Einwilligung für Kabel.
Danke im Voraus!
am 03.01.2023 11:50
Dass du Kabel wählen konntest, liegt i.d.R. daran, dass im Haus ein aktiver Hausübergabepunkt vorhanden ist.
Wenn der Eigentümer keine Multimediagestattung gibt oder es technisch nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande. Das hat mit der Widerufsfrist nichts zu tun.
Mich wundert nur, dass das der Subunternehmer schon jetzt vor dem Umzug feststellen konnte.
Hat sich der Eigentümer schon darum gekümmert oder habt ihr bereits Zugang zum Haus?
Ihr könnt euch also bereits jetzt um einen passenden DSL-Vertrag bei einem beliebigen Provider kümmern.
am 03.01.2023 12:34
Wenn der Subunternehmer dass Objekt kennt, kann er in der Tat schon vorher eine Einschätzung abgeben. Ggf. war er erst vor kurzem in dem Objekt bei einem Nachbarn.