Königs Inkasso, was Nun?
Texasritter
Netzwerkforscher
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Hallo liebe Vodafoner

 

Habe heute eine Zahlungsaufforderung vom Königs Inkasso bekommen.

 

Ich zitiere "Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wurde die hier streitgegenständliche Forderung vor Durchführung des gerichtlichen Verfahrens von der Firma Vodafone GmbH an uns rechtwirksam abgetreten..."

 

1. Die Forderung ist von 2015, ich weis nicht was ich da von Vodafone gekauft haben soll. Da steht einfach nur       Hauptforderung 1

 

2. Jetzt wird es Komplizierter: Ich schreibe hier über den Account meines Bruders, in seinem Wissen, wir wohnen zusammen.

Denn ich habe keine Kunden- oder Rufnummer bei Vodafone, weshalb ich es nicht schaffe an dem Anrufroboter vorbei zu kommen. Und über die Nummer meines Bruders kann mir ebenfalls nicht geholfen werden.

 

Bin verzweifelt, was mach ich denn nun? Ich muss doch wissen woher die Summe kommt. 

Ich habe in den letzten Jahren auch keine Post bekommen, So können sie mir doch keine Zinsen berechnen?!

Ich fühle mich ziemlich überrumpelt, oder ist es gar ein xxx?

 

Habe einen Teil des Schreibens angehängt, die seite weiter unten geht es nur noch weiter mit den Zinskosten von 2015 bis zum 7.4.2021

 

Edit: @Texasritter  Ich habe das mal von Fedback in den Bereich Vertrag verschoben. Gruß Kurtler

 

 

39 Antworten 39

Guten Morgen,

 

wenn ein Anwalt jetzt eingeschaltet ist geht alles seinen Weg udn du bekommt klarheit.

Alles andere ist Spekulationen da ohne Unterlagen niemand sagen kann was richtig und falsch ist.

 

Drücke dir die Daumen, dass sich die Sache aufklärt und wenn nicht kann der Anwalt zumindest einen guten Deal aushandeln.

 

Viel Erfolgt

Usersperre wegen wiederholter Verbreitung nicht offizieller Kontaktwege.

Weder mein Anwalt noch ich schaffen es Kontakt zu denen aufzubauen 😞

Gefühlt schon die 1000te Email geschrieben, immernoch keine Antwort.

Versuche da seit Tagen anzurufen. Erst kommt sogar eine recht proffessionelle Warteschlange mit Roboter wie man es auch von Vodafone kennt und nach einer Weile wird man an die Mailbox weiter geleitet.

 

Einfach nichts, keine Rückmeldung.

 

Naja mein Anwalt würde das sicherlich auch alles managen, aber so sagt er mir was zu tun ist und ünterstützt mich prima und das quasi als Freundschaftsdienst, kosten wird es mich nur ein paar Biere.

 

Richtig finanziell und beruflich würde ich Ihn erst anstellen, wenn der Kontakt aufgebaut ist mit dem Inkassounternehmen und die Kontra geben.

 

Hoffentlich kann ich bald von Neuigkeiten berichten, diese Woche wird wohl zur Kontaktaufnahme genutzt. Solange bis ich einen Ansprechpartner habe.

 

@Texasritter  Welche Kontaktwege nutzt du den für das Inkasso Büro? Welche Rufnummer & Welche E-mail?

Telefon und E-Mail ist doch komplett sinnlos, das nimmt keiner ernst und du wirst keine Antwort bekommen.

Lass deinen Anwalt einen Brief schreiben, dann wird das Inkasso schnell zurückrudern wenn es eine fake Aufforderung war.


@strg-alt  schrieb:

Telefon und E-Mail ist doch komplett sinnlos, das nimmt keiner ernst und du wirst keine Antwort bekommen.

Lass deinen Anwalt einen Brief schreiben [...]


Richtig - Papier ist hier die einzig wahre Methode. Telefon ist sinnlos, weil nicht nachweisbar und E-Mail kannst du den Eingang ebenfalls nicht beweisen - nur per Brief, ggfs. sogar mit Zustellurkunde (also Zustellung durch den GV vom zuständigen Amtsgericht), hat man Gewissheit, dass die Nachricht auch wirklich angekommen ist.

 

Dein Anwalt sollte dich auch aufklären, wie weiter zu verfahren ist, wenn das Inkasso nicht zuckt - Stichwort: Negative Feststellungsklage...

 


@strg-alt  schrieb:

[...] dann wird das Inkasso schnell zurückrudern wenn es eine fake Aufforderung war.


Wovon ich jedoch - wenn dort wirklich Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beantragt wurden, der VB sogar Rechtskraft erlangt hat und es schon zu einem Zwangsvollstreckungsversuch kam - nicht ausgehen würde. Ist ja nicht so, als wäre dies das erste Schreiben des Inkassos noch vor dem eigentlichen Mahnverfahren - denn dies scheint in 2016 ja schon durchexerziert worden zu sein...


@reneromann  schrieb:

@strg-alt  schrieb:

Telefon und E-Mail ist doch komplett sinnlos, das nimmt keiner ernst und du wirst keine Antwort bekommen.

Lass deinen Anwalt einen Brief schreiben [...]


Richtig - Papier ist hier die einzig wahre Methode. Telefon ist sinnlos, weil nicht nachweisbar und E-Mail kannst du den Eingang ebenfalls nicht beweisen - nur per Brief, ggfs. sogar mit Zustellurkunde (also Zustellung durch den GV vom zuständigen Amtsgericht), hat man Gewissheit, dass die Nachricht auch wirklich angekommen ist.

 

Dein Anwalt sollte dich auch aufklären, wie weiter zu verfahren ist, wenn das Inkasso nicht zuckt - Stichwort: Negative Feststellungsklage...

 


@strg-alt  schrieb:

[...] dann wird das Inkasso schnell zurückrudern wenn es eine fake Aufforderung war.


Wovon ich jedoch - wenn dort wirklich Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beantragt wurden, der VB sogar Rechtskraft erlangt hat und es schon zu einem Zwangsvollstreckungsversuch kam - nicht ausgehen würde. Ist ja nicht so, als wäre dies das erste Schreiben des Inkassos noch vor dem eigentlichen Mahnverfahren - denn dies scheint in 2016 ja schon durchexerziert worden zu sein...


ist aber nach meiner Rechtsauffassung nicht Rechtskräftig da laut Angaben des Threaderstellers er zum Einen erst 15 war wie die Schulden gemacht wurden und zum Anderen erst 16 wie der Gerichtliche Mahnbescheid erging und damit in beiden Fällen laut Gesetzgeber noch nicht vollumfänglich geschäftsfähig.

Aber das ist nur meine Auffassung davon



@Holsie-Sabsie  schrieb:

ist aber nach meiner Rechtsauffassung nicht Rechtskräftig da laut Angaben des Threaderstellers er zum Einen erst 15 war wie die Schulden gemacht wurden und zum Anderen erst 16 wie der Gerichtliche Mahnbescheid erging und damit in beiden Fällen laut Gesetzgeber noch nicht vollumfänglich geschäftsfähig.

Aber das ist nur meine Auffassung davon


Falsch - die Rechtskraft von Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid hat nichts mit dem Alter des Schuldners zu tun. Der Einwand des Alters hätte spätestens im Rahmen des Widerspruchs zum Mahnbescheid, allerspätestens im Einspruch zum Vollstreckungsbescheid erfolgen müssen - sobald die Forderung hingegen einmal rechtskräftig tituliert ist, wird das nichts mehr werden.

 

Und zur Geschäftsfähigkeit: Solange die rechtlichen Vertreter der Sache zugestimmt haben, sind die Verträge von Minderjährigen auch rechtskräftig. Es ist hier auch Sache der gesetzlichen Vertreter, unverzüglich nach Kenntnisnahme eines entsprechenden Vertrages, seinen Einwand einzulegen - spätestens hingegen bei Ausstellung des Mahnbescheids respektive beim Erlass des Vollstreckungsbescheids binnen der entsprechenden Widerspruchs-/Einspruchsfristen.

 

Was dabei gänzlich außen vor ist: Sind es geerbte Forderungen, spielt das Alter des Erben bei Entstehung der Forderung keinerlei Rolle - der Erbe tritt mit Antritt des Erbes in alle Verpflichtungen des Erblassers ein.


@reneromann  schrieb:

@Holsie-Sabsie  schrieb:

ist aber nach meiner Rechtsauffassung nicht Rechtskräftig da laut Angaben des Threaderstellers er zum Einen erst 15 war wie die Schulden gemacht wurden und zum Anderen erst 16 wie der Gerichtliche Mahnbescheid erging und damit in beiden Fällen laut Gesetzgeber noch nicht vollumfänglich geschäftsfähig.

Aber das ist nur meine Auffassung davon


Falsch - die Rechtskraft von Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid hat nichts mit dem Alter des Schuldners zu tun. Der Einwand des Alters hätte spätestens im Rahmen des Widerspruchs zum Mahnbescheid, allerspätestens im Einspruch zum Vollstreckungsbescheid erfolgen müssen - sobald die Forderung hingegen einmal rechtskräftig tituliert ist, wird das nichts mehr werden.

 

Und zur Geschäftsfähigkeit: Solange die rechtlichen Vertreter der Sache zugestimmt haben, sind die Verträge von Minderjährigen auch rechtskräftig. Es ist hier auch Sache der gesetzlichen Vertreter, unverzüglich nach Kenntnisnahme eines entsprechenden Vertrages, seinen Einwand einzulegen - spätestens hingegen bei Ausstellung des Mahnbescheids respektive beim Erlass des Vollstreckungsbescheids binnen der entsprechenden Widerspruchs-/Einspruchsfristen.

 

Was dabei gänzlich außen vor ist: Sind es geerbte Forderungen, spielt das Alter des Erben bei Entstehung der Forderung keinerlei Rolle - der Erbe tritt mit Antritt des Erbes in alle Verpflichtungen des Erblassers ein.


Da sind einfach zu viele Fragen offen, die man hier nicht klären kann,

Aber, eine Vollstreckung gegen einen minderjährigen Schuldner setzt immer voraus, dass der Schuldtitel an seinen gesetzlichen Vertreter zugestellt wurde.



@Holsie-Sabsie  schrieb:

Aber, eine Vollstreckung gegen einen minderjährigen Schuldner setzt immer voraus, dass der Schuldtitel an seinen gesetzlichen Vertreter zugestellt wurde.


Geh mal davon aus, dass der Gerichtsvollzieher in 2016 wusste, was er tat, als er zur Zwangsvollstreckung da war...

Update 26.4.21

 

Per Telefon: Kein Kontakt

Per Email:  Kein Kontakt

Per Post:  Kein Kontakt

Per Kontaktformular:  Kein Kontakt

Per Rückruffunktion:  Kein Kontakt

Per Googlerezension: KONTAKT

 

Aber da kam nur eine Standard-Antwort wie sie bei einigen Rezensionen auch der Fall ist.

Sehr geehrter Nutzer,
leider ist es uns nicht möglich, Ihre Bewertung einem Vorgang zuzuordnen.
Ihren Schilderungen nach handelt es sich offensichtlich um eine titulierte Forderung.
Nutzen Sie doch gerne unseren Rückrufservice, damit wir uns zwecks Klärung mit Ihnen in Verbindung setzen können:
https://koenigs-inkasso.de/leistungen/rueckruf/#
Wenn Sie uns bereits per E-Mail kontaktiert haben, sollte Ihnen eine Eingangsbestätigung zugegangen sein. Ggf. kommt es in Einzelfällen zu einer verzögerten Bearbeitung aufgrund erhöhtem Arbeitsaufkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Königs Inkasso GmbH

Eingangsbestätigung<---- Habe ich weder beim Kontaktformular noch direkt per Email erhalten.

Daraufhin habe ich die Rückruffunktion genutzt.....ohne Erfolg.

 

Naja steht ja auch da, das es zu einer Verzögerung kommen kann. Dann Antworten die ja vielleicht nächstes Jahr auf die ganzen Kontaktversuche. Wenn ich mal so Urlaub machen könnte wie die arbeiten, dann wäre ich im Paradies :-D.

 

Werde jetzt einfach weiter warten, finde es halt interressant, dass Sie es schaffen innerhalb eines Tages auf Googlerezensionen einzugehen, es aber nicht schaffen, sich nach Wochen mal zu melden.

 

Wahrscheinlich ignorieren die mich und melden sich erst wieder wenn der Fall beim Richter war, hatte ich leider auch schon irgendwo gelesen.

 

MfG

TexasRitter