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am 12.04.2021 17:51 - zuletzt bearbeitet am 12.04.2021 18:52 von Kurtler
Hallo liebe Vodafoner
Habe heute eine Zahlungsaufforderung vom Königs Inkasso bekommen.
Ich zitiere "Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wurde die hier streitgegenständliche Forderung vor Durchführung des gerichtlichen Verfahrens von der Firma Vodafone GmbH an uns rechtwirksam abgetreten..."
1. Die Forderung ist von 2015, ich weis nicht was ich da von Vodafone gekauft haben soll. Da steht einfach nur Hauptforderung 1
2. Jetzt wird es Komplizierter: Ich schreibe hier über den Account meines Bruders, in seinem Wissen, wir wohnen zusammen.
Denn ich habe keine Kunden- oder Rufnummer bei Vodafone, weshalb ich es nicht schaffe an dem Anrufroboter vorbei zu kommen. Und über die Nummer meines Bruders kann mir ebenfalls nicht geholfen werden.
Bin verzweifelt, was mach ich denn nun? Ich muss doch wissen woher die Summe kommt.
Ich habe in den letzten Jahren auch keine Post bekommen, So können sie mir doch keine Zinsen berechnen?!
Ich fühle mich ziemlich überrumpelt, oder ist es gar ein xxx?
Habe einen Teil des Schreibens angehängt, die seite weiter unten geht es nur noch weiter mit den Zinskosten von 2015 bis zum 7.4.2021
Edit: @Texasritter Ich habe das mal von Fedback in den Bereich Vertrag verschoben. Gruß Kurtler
am 12.04.2021 18:47
Geht ja ohne post auch nicht.
Kurt der Weise weist mir den Weg. So werde ich das machen und hoffen.
Schönen Abend noch.
am 12.04.2021 18:47
@Texasritter schrieb:
Wie finde ich heraus ob ein Mahnbescheid besteht?
Den Mahnbescheid bekommt man mit sehr auffälliger Post vom Gericht ( - dort wird u.a. auf der Außenseite des Umschlags "zugestellt am .. durch .." vermerkt) zugeschickt. In der Regel ist dies ein gelblicher DIN-A4-Umschlag...
Wenn man dem Mahnbescheid nicht innerhalb von 2 Wochen (teil-)widerspricht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser kann dann sofort vollstreckt werden; ein Einspruch gegen diesen hat -im Gegensatz zum Widerspruch des Mahnbescheids- keine aufschiebende Wirkung auf die Forderung; der Einspruch kann lediglich zu einer (nachträglichen) Klärung vor Gericht führen, wenn der Einspruch anerkannt wird. Aber auch für diesen gibt es nur eine Frist von 2 Wochen...
Anscheinend ist aber in 2016 schon der Gerichtsvollzieher aktiv gewesen - wenn man damals nicht aktiv geworden ist, dann ist es jetzt, nach fast 5 Jahren, definitiv nicht mehr möglich, gegen den Vollstreckungsbescheid vorzugehen - insbesondere wenn damals ein Offenbarungseid abgegeben wurde und die Forderung nie bestritten wurde. Jetzt habt ihr quasi verloren - entweder die Forderung wird bezahlt (wobei der Gerichtsvollzieher auch den Vollstreckungsbescheid vorweisen können sollte) -oder- ihr gebt wieder den Offenbarungseid ab (was die Sache dann wieder nur in die Zukunft herauszögert).
Einzige Methode: Es handelt sich um eine Verwechslung - wobei das gerade nach erteiltem Mahnbescheid und vor allem wenn schon mal der GV aktiv war und ein Offenbarungseid abgegeben wurde, äußerst unwahrscheinlich ist.
By the way: Die Forderung kann auch aus einer Erbschaft heraus an euch herangetragen worden sein, sofern ihr das Erbe nicht ausgeschlagen habt.
am 12.04.2021 18:51
Ja da hat der @reneromann auch recht. Wenn du was geerbt haben solltest und das war Teil einer Forderung des Beerbten, dann müsstest du auch zahlen.
Gruß Kurt
am 12.04.2021 18:56
Dein Alter spielt (mittlerweile) keine Rolle mehr - der Einwand hätte damals schon gebracht werden müssen. Nach (rechtskräftiger) Erteilung des Vollstreckungsbescheids ist dieser Einwand nicht mehr möglich.
Und es muss sich nicht zwingend um Forderungen von Vodafone (Mobilfunk, DSL) handeln, sondern es können auch Forderungen von Vodafone West (ehem. UnityMedia, davor ish, ieasy und KabelBW; Kabel-Internet und TV in NRW, Hessen und BW) oder von Vodafone Deutschland (ehem. Vodafone KabelDeutschland, davor KabelDeutschland; Kabel-Internet und TV in allen Bundesländern außer Hessen, NRW und BW) sein.
12.04.2021 19:37 - bearbeitet 12.04.2021 19:38
Tut mir Leid das Thema heute nochmal anzusprechen.
Aber ich sehe gerade noch, auf der Forderungsauftstellung, das der letzte Versuch mich zu kontaktieren 2016 war und sie dennoch die Zinsen vom 3.9.15 bis 6.4.21 alle 6Monate berechnet haben.
Ist das den rechtens? Zinsen drauf zu hauen ohne Kontakt auf zunehmen?
am 12.04.2021 19:47
@Texasritter schrieb:
Aber ich sehe gerade noch, auf der Forderungsauftstellung, das der letzte Versuch mich zu kontaktieren 2016 war und sie dennoch die Zinsen vom 3.9.15 bis 6.4.21 alle 6Monate berechnet haben.
Die Zinsen dürfen ab Entstehungszeitpunkt / Fälligkeit der Hauptforderung berechnet werden - nicht erst ab Erteilung des Mahnbescheids. Und je nach Festlegung der Zinsen (i.d.R. abhängig vom Leitzins) kann es durchaus sinnvoll sein, dass diese halbjährlich berechnet werden.
Davon abgesehen:
Anscheinend wurde in 2016 eine Vermögensauskunft (ehem. "Offenbarungseid") gegenüber dem Gerichtsvollzieher abgegeben - diese setzt für eine gewisse Zeit (m.W. 2 Jahre) die Forderung aus, sofern der Schuldner nicht eine wesentliche Änderung in der Einkommens- oder Vermögenssituation beim GV meldet (was seine Verpflichtung ist).
12.04.2021 21:24 - bearbeitet 12.04.2021 21:25
Jetzt klingst du schon ein wenig anders. Jetzt gehts nur noch um die Zinsen.
Also sind dir nun die Forderungen scheinbar doch bekannt?
Und ja die Zinsen sind berechtigt. Wenn dir nun die Forderung bekannt ist, kann ich dir nur raten, schnellstmöglichst zu bezahlen, sonst wird das immer teurer.
Gruß Kurt
am 13.04.2021 05:31
Nein, die Forderungen sind noch nicht bekannt.
Ich habe gestern noch eine Weile gegoogelt und stieß auf solche Beiträge:
Und auch die Google Rezensionen bestehen hauptsächlich daraus, das die Schuldner wohl nie Schulden gemacht haben, aber dennoch zu Zahlung aufgefordert werden.
Finde etlich solcher Threads bei google zu der Firma Königs inkasso.
Werde wohl meinen Anwalt rannziehen und schauen wie es weiter geht.
Danke Euch, Thema kann wohl geschlossen werden.
am 13.04.2021 09:18
Was erwartest du denn, was für Ergebnisse bei Google kommen, wenn du nach einem Inkasso suchst?
Davon abgesehen: Wenn hier die Forderung schon tituliert wurde und gar schon einmal eine Vermögensauskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher abgegeben wurde, wird dein Anwalt gegen diese Titulierung nicht mehr viel machen können. Das hätte dann schon in 2015/2016 erfolgen müssen! Jetzt ist es dafür zu spät - gehst du also zum Anwalt, wird es in der Regel nur noch teurer...
am 13.04.2021 11:04
@reneromann: hast du den Link oben einmal geöffnet? Das waren völlig unberechtigte Forderungen. Nur weil ein Inkassounternehmen etwas schreibt muss das noch lange nicht der Wahrheit entsprechen.