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am 12.04.2021 17:51 - zuletzt bearbeitet am 12.04.2021 18:52 von Kurtler
Hallo liebe Vodafoner
Habe heute eine Zahlungsaufforderung vom Königs Inkasso bekommen.
Ich zitiere "Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wurde die hier streitgegenständliche Forderung vor Durchführung des gerichtlichen Verfahrens von der Firma Vodafone GmbH an uns rechtwirksam abgetreten..."
1. Die Forderung ist von 2015, ich weis nicht was ich da von Vodafone gekauft haben soll. Da steht einfach nur Hauptforderung 1
2. Jetzt wird es Komplizierter: Ich schreibe hier über den Account meines Bruders, in seinem Wissen, wir wohnen zusammen.
Denn ich habe keine Kunden- oder Rufnummer bei Vodafone, weshalb ich es nicht schaffe an dem Anrufroboter vorbei zu kommen. Und über die Nummer meines Bruders kann mir ebenfalls nicht geholfen werden.
Bin verzweifelt, was mach ich denn nun? Ich muss doch wissen woher die Summe kommt.
Ich habe in den letzten Jahren auch keine Post bekommen, So können sie mir doch keine Zinsen berechnen?!
Ich fühle mich ziemlich überrumpelt, oder ist es gar ein xxx?
Habe einen Teil des Schreibens angehängt, die seite weiter unten geht es nur noch weiter mit den Zinskosten von 2015 bis zum 7.4.2021
Edit: @Texasritter Ich habe das mal von Fedback in den Bereich Vertrag verschoben. Gruß Kurtler
am 13.04.2021 11:29
Lass die doch am besten erstmal eine Schufa Auskunft zukommen, da sind solche Mahnbescheide hinterlegt!
Zudem wende dich an den Gerichtsvollzieher vor Ort, der kann die vermutlich am besten helfen ob es diesen Titel wirklich gibt.
Zahlen würde ich auf gar keinen Fall, solange es nicht geklärt ist ob die Forderung rechtens ist! Auch keine Teilzahlung!
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Falls es dich doch betreffen sollte:
Wenn damals ein Offenbarungseid geleistet wurde, der Titel rechtens ist, suche den Kontakt mit dem Inkasso und versuche eine Abzahlungsvereinbarung zu treffen ggf. mit der Reduzierung der Forderung und aussetzen/ festschreiben der Zinsen.
Falls du weiterhin Zahlungsunfähig sein solltest, konfrontiere Sie damit und Frage sie nach einer Lösung. Oftmals nehmen Sie weniger Geld wie gefordert damit sie überhaupt etwas bekommen.
am 13.04.2021 12:20
Danke Euch für Eure Unterstützung.
Habe insgesamt 2 Emails an das Inkasso Unternehmen geschickt eine per Email und die Andere über das Kontaktformular über deren Seite.
Darin schrieb ich:
Das ich Kooperieren will.
am 13.04.2021 13:01
@Texasritter Kann es sein, dass du ein Erbe angenommen hast? Zb von deinen Vater, Mutter oder oder und diese Schulden hatten? Möchte natürlich dir nicht zu nahe tretten aber sollte es sosein, und du das Erbe von denen nicht ausgeschlagen hast musst du für die Schulden aufkommen.
Am Besten du lässt dir die Nachweise zukommen und ob es sich hierbei wirklich um deine Forderung handelt oder um eines Famlienmitglied. Wenn alle Unterlagen vorhanden sind würde ich dann zum Rechtsanwalt gehen.
am 13.04.2021 14:29
@strg-alt schrieb:
@reneromann: hast du den Link oben einmal geöffnet? Das waren völlig unberechtigte Forderungen. Nur weil ein Inkassounternehmen etwas schreibt muss das noch lange nicht der Wahrheit entsprechen.
Wenn das Inkasso aber bereits die Forderung tituliert und bei der ersten Zwangsvollstreckung mit dem GV eine Vermögensauskunft abgegeben wurde, dann ist es viel zu spät. Denn sobald die Forderung rechtskräftig tituliert ist, ist es äußerst schwer bis unmöglich, dagegen noch vorzugehen - insbesondere wenn die Titulierung schon einige Jahre zurückliegt.
am 13.04.2021 15:45
@reneromann schrieb:
@strg-alt schrieb:@reneromann: hast du den Link oben einmal geöffnet? Das waren völlig unberechtigte Forderungen. Nur weil ein Inkassounternehmen etwas schreibt muss das noch lange nicht der Wahrheit entsprechen.
Wenn das Inkasso aber bereits die Forderung tituliert und bei der ersten Zwangsvollstreckung mit dem GV eine Vermögensauskunft abgegeben wurde, dann ist es viel zu spät. Denn sobald die Forderung rechtskräftig tituliert ist, ist es äußerst schwer bis unmöglich, dagegen noch vorzugehen - insbesondere wenn die Titulierung schon einige Jahre zurückliegt.
Das ist reine Spekulation, nichts davon muss wahr sein. Wenn der TE schreibt, dass es keine Forderungen Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, .... gab, dann gibt es für mich keinen Grund das anzuzweifeln.
13.04.2021 16:15 - bearbeitet 13.04.2021 16:16
Darum hatte ich dir ja auch geschrieben, lasse dir den MB zusenden. Dann siehst du, ob die Forderungen berechtigt sind.
Alles Weitere hier sind ohne die Kenntnisse des MB reine Spekulationen.
Gruß Kurt
am 13.04.2021 18:02
Ja vergessen zu erwähnen den habe ich ebenfalls verlangt.
am 13.04.2021 20:35
@strg-alt schrieb:
@reneromann schrieb:
@strg-alt schrieb:
@reneromann: hast du den Link oben einmal geöffnet? Das waren völlig unberechtigte Forderungen. Nur weil ein Inkassounternehmen etwas schreibt muss das noch lange nicht der Wahrheit entsprechen.
Wenn das Inkasso aber bereits die Forderung tituliert und bei der ersten Zwangsvollstreckung mit dem GV eine Vermögensauskunft abgegeben wurde, dann ist es viel zu spät. Denn sobald die Forderung rechtskräftig tituliert ist, ist es äußerst schwer bis unmöglich, dagegen noch vorzugehen - insbesondere wenn die Titulierung schon einige Jahre zurückliegt.
Das ist reine Spekulation, nichts davon muss wahr sein. Wenn der TE schreibt, dass es keine Forderungen Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, .... gab, dann gibt es für mich keinen Grund das anzuzweifeln.
Das Schreiben vom Inkasso, welches der TE gepostet hat, spricht da aber eine andere Sprache:
* MB Gebühren am 10.03.16
* MB Gerichtskosten am 10.03.16
* VB Gebühren am 06.04.16 (+ 27 Tage zum Mahnbescheid)
* NF ZV-Vorankündigung am 10.05.16
* Zwangsvollstr.Kosten GV am 15.08.16
Liest sich bei mir so, als wäre da sehr wohl ein Mahnbescheid in der Sache beantragt worden, diesem nicht fristgerecht widersprochen worden, anschließend ein Vollstreckungsbescheid ergangen und dann sogar eine Zwangsvollstreckung angekündigt und anschließend sogar in 2016 bereits durchgeführt worden.
Und prinzipiell traue ich dem Papier da schon, dass hier ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig in 2016 ergangen und die Hauptforderung damit tituliert ist. Ob die Hauptforderung aus 2015 gerechtfertigt ist oder nicht, stellt sich ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Titulierung nicht mehr - denn dafür hätte es einerseits das Mittel des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und andererseits das Mittel des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid gegeben; wenn beide nicht gezogen werden und die Forderung damit anerkannt und rechtskräftig tituliert ist, war's das.
am 13.04.2021 20:45
ich würde das an einen Anwalt zur Prüfung geben, ja es mag dann etwas kosten, aber ein Anwalt hat da die besseren Möglichkeiten an Auskünfte von dem Inkassobüro zu bekommen und zum anderen, kann man sich vom Amtsgericht auch einen Beratungsschein holen, wenn man Geringverdiener oder ALG 2 Bezieher ist.
Jetzt eine reine Spekulation von mir, da der Threadersteller schreibt, dass er zu dem Zeitpunkt erst 15 war,
Ist es eventuell möglich, das jemand anderes einen Vertrag auf deinen Namen abgeschlossen hat und diesen nie bezahlt hat?
am 13.04.2021 21:13
Wohne in einem recht kleinen Ort, so klein das ich mein Anwalt so ziemlich jeden Tag über den Weg laufe 😄
Hier grüßt man sich noch auf der Straße.
Es gab immernoch keine Antwort von der Inkasso gessellschaft, erreicht habe ich dort auch keinen und anrufen tun die auch nicht 😞 Die wollen wohl Ihr Geld ohne Arbeit verdienen, wer will das nicht.
Naja morgen gehts zum Anwalt, werde auch nochmals versuchen da anzurufen.
Ich gehe mal davon aus, das ich die Frist dennoch einhalten muss, auch wenn die mich ignorieren.
Selbst wenn alles seine Richtigkeit hat, ist es doch nicht zuviel verlangt zu wissen für was man da zahlt.
Ein einfaches, Sie kauften 2015 einen Gameboy Color. Und ich kann mich daran erinnern. Zack Schuldig, kann ich mit leben. Aber so nicht.
Naja vielleicht hat das Machtwörtchen Anwalt die vertrieben, wenn sich heraus stellt das es ein Betrugsversuch ist gibt das auf jeden Fall eine dicke Anzeige+ Kopfgeld .