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am 02.10.2023 16:41
Liebe Community,
ich habe im August einen Umzugsauftrag bei Vodafone DSL angekündigt. Der Abschaltungstermin war für den 28.08.2023 angesetzt. Aus Gründen, auf die ich hier nicht näher eingehen werde, habe ich diesen Umzugsauftrag dann wieder storniert. Ich habe eine schriftliche Bestätigung über die Stornierung erhalten und dachte, damit hat sich das dann erledigt.
Am Morgen des 23.08.2023 konnte ich mich plötzlich nicht mehr mit dem Internet verbinden, mein Router hat rot geblinkt und nach einem kurzen Anruf beim Kundenservice habe ich festgestellt, dass mein Internet abgestellt ist. In verschiedenen weiteren Telefonaten mit dem Kundenservice wurde mir zunächst gesagt, sie versuchen, den Anschluss möglichst schnell wiederherzustellen.
Nach etwa zwei Wochen und erneutem Telefonat mit dem Kundenservice erklärte mir dann jemand, der Anschluss sei abgeschaltet und kann nicht wieder neu eingeschaltet werden. Mir wurde am Telefon auch gesagt, dass der Fehler hier bei Vodafone läge, im System wäre aus irgendwelchen Gründen nur die Neuanschaltung, aber nicht die Abschaltung storniert worden. Auf meine Frage hin, welche Möglichkeiten ich nun hätte, wurde mir nur gesagt, ich könne einen neuen Vertrag (wieder mit Mindestlaufzeit 24 Monaten) abschließen. Der alte Vertrag sei wohl damit automatisch gekündigt worden und ich solle eine Rückerstattung für die bereits zu viel gezahlten Tage im August bekommen (habe ich bisher nicht). Auch einen Ersatz durch eine SIM-Karte oder ähnliches wollte man mir nicht geben.
Meine Frage ist nun: Kann denn das so richtig sein? Ich habe doch einen Vertrag mit Vodafone, d. h. Vodafone hat doch auch Verpflichtungen mir gegenüber. Außerdem sehe ich nicht, wieso Vodafone eine Art "außerordentliches Kündigungsrecht" (vor allem rückwirkend!) haben sollte. Da ich freiberuflich arbeite, bin ich auf eine schnelle Verbindung zum Internet angewiesen.
Steht mir hier keine Form von Schadensersatz zu? Man kann nun mal nicht von heute auf morgen (oder von heute auf heute, um genau zu sein) einen neuen Internetanschluss bekommen, zumal ich ja auch zunächst davon ausgegangen bin, dass das Problem irgendwie gelöst wird, weil mir das am Telefon so mitgeteilt wurde. Erst nach über zwei Wochen habe ich mich dann auf die Suche nach einem völlig neuen Anschluss gemacht. Insgesamt hatte ich so über einen Monat kein Internet. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) § 58 (3) steht bei einem Ausfall des Internets für den dritten und vierten Tag jeweils 5 EUR und ab dem fünften Tag 10 EUR täglich als Schadensersatz zu.
Wie seht ihr das, was kann ich hier noch machen? Habt ihr Empfehlungen?
Viele Grüße
EinfacherUser13
am 02.10.2023 22:09
Ja, das kann so richtig sein - eine Kündigung der Leitung kann nur bis max. 14 Tage vor Abschaltung storniert werden; danach wird die Leitung unweigerlich gekündigt, da sind die Verfahrensvorgaben der Bundesnetzagentur für Bitstromvorleistungsprodukte auf DSL-Basis eindeutig.
Und in dem Moment gibt's dann auch keinerlei Schadenersatz oder anderweitige rechtliche Handhabe mehr - der Vertrag ist ab dem Zeitpunkt beendet -- und auch die Regelungen aus dem TKG für Ausfälle greifen in dem Fall nicht, weil du den Grund für den Ausfall selbst verursacht hast. Das ist halt das Problem, wenn man immer alles kurz vor knapp macht...
Mal davon abgesehen, dass mich das mit dem stornierten Umzug stutzig macht - normalerweise meldet man einen Umzug ja nur dann, wenn man auch wirklich umziehen will - und nicht, weil man aus einem Tarif raus will...
am 03.10.2023 12:35
Ich weiß zwar nicht mehr ganz genau, wann ich das storniert habe (war telefonisch), hätte aber gesagt, dass das über 14 Tage vorher war. Mir wurde das ja auch schriftlich bestätigt
“Ihren Umzugsauftrag [Auftragsnummer] haben wir storniert.“
Vodafone hat am Telefon schließlich selbst eingeräumt, dass der Fehler bei ihnen lag und nicht bei mir - habe ich auch schon im Ausgangspost geschrieben.
Außerdem war die Abschaltung für den 28.08. vorgesehen, abgeschaltet wurde aber bereits am 23.08., wo ich ja in jedem Fall noch in der „alten Wohnung“ gewohnt hätte. Ich habe jetzt übrigens in meiner Rechnung gesehen, dass ich dafür trotzdem bezahlen soll, da werde ich wohl sowieso nochmal telefonieren müssen…
am 03.10.2023 13:12
Wann die Umschaltung erfolgt, hängt einzig und allein von den verfügbaren Technikerterminen der Telekom ab -- du kannst dort gerne einen Wunschtermin nennen, aber VF ist trotzdem an die Verfügbarkeit der Telekom gebunden.
Es ist also durchaus möglich, dass hier die Umschaltung in die neue Wohnung eben bereits am 23. erfolgen sollte...
am 03.10.2023 13:14
Nein, der neue Anschaltungstermin war für den 4.9. angesetzt