Warum das jetzt auch noch???
Anonym67006
Youngster
Youngster
Hiermit protestiere ich gegen den Ausschluss der Programme des
Deutschlandfunks. Sie verweigern sich damit, Ihrem gesellschaftlichen
Auftrag einer umfassenden Versorgung nachtzukommen. Sie sollten sich in
Destructive Media umbenennen und Ihre Muttergesellschaft in  Global
Greed! Das alles wegen überzogener Forderungen Ihrerseits. Ein sehr
enttäuschter Kunde!!!
26 Antworten 26
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Anna Log:
CE38:
... Mit der Wohnungswirtschaft und den zuständigen Landesmedienanstalten ist aber vereinbart, dass die ortsuebliche Grundversorgung im Fernseh- und Radiobereich ueber das von Unitymedia betriebene Kabelnetz erfolgt.
Und das steht wo?

Das ist mit einer Quellenangabe nicht getan - ich kuerze mal ab

- Grundlage vieler Gerichtsentscheidungen, um Antennen und Satellitenschuesseln verbieten zu können
- Bestandteil der von ISH dann Unitymedia übernommenen Kabelvertraege - frueher Post / Telekom
- Satzungen der Landesmedienanstalten

Lt. Deutschlandradio hat Unitymedia die Ausspeisung veranlasst:
https://www.deutschlandfunk.de/unitymedia-dlf-dlf-kultur-und-dlf-nova-in-drei.1939.de.html?drn:news_id=969194

Torsten
SuperUser
SuperUser

Das Problem ist aber, das DRadio laut Rundfunkstaatsvertrag lediglich terrestrisch und über Sat senden MUSS. Kabelnetze sind da ausdrücklich NICHT erwähnt! Und zur Grundversorgung gehört es auch nicht, daher gibt es auch keine Must-Carry-Regelung.


Außerdem HAT DRadio den Einspeisevertrag zum 31.12.2012 gekündigt, somit hat UM da völlig Recht. Einen neuen Einspeisevertrag will DRadio nicht, somit ist die Ausspeisung nur die logische Konsequenz. Finde ich persönlich auch schade, aber ich kann UM da auch verstehen. Mal sehen, wie lange DRadio bei VFKDG noch "on Cable" bleibt 😉

CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Torsten:

Das Problem ist aber, das DRadio laut Rundfunkstaatsvertrag lediglich terrestrisch und über Sat senden MUSS. Kabelnetze sind da ausdrücklich NICHT erwähnt! Und zur Grundversorgung gehört es auch nicht, daher gibt es auch keine Must-Carry-Regelung.


Außerdem HAT DRadio den Einspeisevertrag zum 31.12.2012 gekündigt, somit hat UM da völlig Recht. Einen neuen Einspeisevertrag will DRadio nicht, somit ist die Ausspeisung nur die logische Konsequenz. Finde ich persönlich auch schade, aber ich kann UM da auch verstehen. Mal sehen, wie lange DRadio bei VFKDG noch "on Cable" bleibt 😉



Lt. Deutschlandradio eine einseitige Massnahme von Unitymedia

https://www.radioszene.de/129382/kabelstreit-deutschlandradio-unitymedia.html

In den nächsten Wochen wird in der Angelegenheit sicher noch einiges passieren.
Torsten
SuperUser
SuperUser

Laut Klageschrift (https://openjur.de/u/750212.html) leider nicht.


Nachtrag: Im Staatsvertrag (https://www.deutschlandradio.de/index.media.379d7cd8fc7338938cbfdebecceba8d3.pdf) ist explizit nur die terrestrische Verbreitung sowie die Verbreitung über SAT genannt.

CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Die Nordrhein-Westfaelische Landesmedienanstalt prueft derzeit die Angelegenheit, eine konkrete Stellungnahme liegt nicht vor.

Da der Streitwert geringer ist, wird vielleicht das Deutschlandradio alleine ohne ARD und ZDF fuer eine höchstrichterliche Entscheidung beitragen. Eine solche liegt in Sachen Einspeiseentgelte fuer oeffentlich-rechtliche Sender nicht vor. Viele Positionen sind weiterhin zwischen den damaligen Verfahrensbeteiligten strittig.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Auch die Staatskanzleien der betroffenen Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sind mittlerweile eingeschaltet:

https://meedia.de/2019/01/21/sendepause-beim-deutschlandradio-intendant-stefan-raue-droht-rauswurf-seiner-programme-aus-dem-kabelnetz/
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Torsten:

Laut Klageschrift (https://openjur.de/u/750212.html) leider nicht.


Nachtrag: Im Staatsvertrag (https://www.deutschlandradio.de/index.media.379d7cd8fc7338938cbfdebecceba8d3.pdf) ist explizit nur die terrestrische Verbreitung sowie die Verbreitung über SAT genannt.


Wir sollten hier neutral bleiben und nicht nur die Rechtsauslegung von Unitymedia verbreiten. Die Rechtsfrage ist voellig ungeklärt - eine höchstrichterliche Rechtssprechung steht aus.

Ein Sprecher des Deutschlandradio hat darauf hingewiesen, dass die Verantwortung fuer die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben fuer die Einspeisung b e s t i m m t e r Hoerfunkprogramme bei Unitymedia liegt.
Anonym67852
Youngster
Youngster
Ich sehe hier einen Verstoß gegen gültiges Recht und werde mir rechtliche Schritte vorbehalten.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Die Landesanstalt fuer Medien NRW hat ausdrücklich den Must-carry Status (Grundversorgung) fuer die Sender des Deutschlandradio bestaetigt:
https://www.medienanstalt-nrw.de/aktuelle-meldungen/unitymedia-vs-dlr.html

Hier ist Must-carry Bereich fuer Baden-Württemberg gelistet (runterscrollen fuer analoges Kabel UKW)

https://www.lfk.de/programme/verbreitung/kabel/fernsehprogramme-must-carry-bereich-analog.html
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Da hier so viele Rechtsgelehrte unterwegs sind, bekommt ihr hier mal ein Rechtsgutachten zu diesem Thema zu lesen.
https://www.ard.de/download/397936/Rechtsgutachten_zu_Must_Carry_Regelungen_fuer_oeffentlich_rechtlichen_Rundfunk.pdf
Das ist jetzt die Sicht der Öffentlich Rechtlichen.

Aus der Sicht der Kabelprovider gibt es ähnliche Gutachten, die bei den gleichen Gesetzen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Wen wundert das .

Da ihr aber alle solche Schpätzialisten sind, bedarf es keiner Gerichte mehr.