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am 29.04.2021 09:37
29.04.2021 09:45 - bearbeitet 29.04.2021 09:48
Der widderuf gillt ab Zustellung der widerrufsbelehrung und NICHT ab der Aktivierung des Anschlusses.
Wie gesagt der widerruf gillt ab Belehrung. Und das ist vor dem aktivierungsdatum.
Wenn die Hardware am 2.4 kam und dort die Belehrung enthalten war, hast du bestimmt auch schon per Mail oder von check24 bekommen, gillt die Widerrufsfrist NUR BIS Zum 16.4.21
Du musst die Störung melden..
In solchen Fällen musst du von der Ausserordentlichen Kündigung Gebrauch machen, Frist setzen zur behebung dann Kündigung.
am 29.04.2021 09:49
Mir wurde am Telefon von Vodafone was anderes gesagt, da Ich bereits bevor der Router ankam und auch danach wiegesagt jeden Tag mit der Vodafone Hotline gesprochen habe und ihnen gesagt hab, dass Ich widerrufen möchte da Arbeiten leider nicht möglich ist. Mir wurde ganz klar gesagt, dass sobald die Leitung frei ist die Frist beginnt, da vorher keine Leistung erbracht wurde
Aber kennt man ja diese Hinhaltetaktik, bis der Kunde eine Frist verpasst.......
29.04.2021 09:50 - bearbeitet 29.04.2021 09:52
ry du bekommst doch ein Schriftstück mit der widerrufsbelehrung da steht genau drinnen was du bestellt hast und wie der widderuf gillt bzw welche fristen einzuhalten sind.
Du hast das ja gelesen es liegt der Auftragsbestätigung bei..
Der Widerruf gilt ab Erhalt nicht ab Aktivierung da kann man nichts machen
am 29.04.2021 11:22
Trotzdem ist es nicht in Ordnung, wenn man den Kunden am Telefon anlügt. Nicht immer die Schuld beim Kunden suchen, es sind immer zwei Parteien involviert.
am 29.04.2021 14:20
Zumal mir am Telefon bei Check24 definitiv (!) der 23.04 als Widerrufsfrist genannt wurde. Den Fehler schreibe ich natürlich Check24 zu habe mich dort auch schon beschwert. Das Telefonat wurde ja natürlich aufgenommen. Mir wurde von Check24 dies bestätigt und die setzen sich mit Vodafone in Verbindung. (Übliche Hinhaltetaktik?)
Nur finde Ich das ganze sehr kritisch dem Verbraucher gegenüber der hier als spielball hin und her gespielt wird. Wie zum Beispiel bei der letzten, vorletzten oder vorvorletzten Störung? Wo mir am Telefon gesagt wird es handelt sich um eine Großraumstörung und per Whatsapp zum selben Zeitpunkt, dass es sich um keine Großraumstörung handelt und erneut der Techniker kommen soll.
Vodafone und Check24 profitieren natürlich beide davon wenn die Widerrufsfrist verpasst wird 😉
Ich hoffe halt trotzdem dass Vodafone aus Kulanz den Widerruf noch gelten lässt, da die Störungen einfach nicht der Leistung entsprechen und wir eigentlich bisher keinen Tag am Stück ohne Störungen hatten. (Btw: Überraschung gerade funktioniert wieder nichts, und Ich bin mit dem gekauften Telekom Pass vom Arbeitslaptop im Internet)
Aber naja, der Verbraucher ist ja immer Schuld.... Wie kann man auch nur Leistung erwarten?
am 29.04.2021 16:57
Könnte sich vielleicht jemand von Vodafone melden?
Vielen Dank
am 30.04.2021 09:17
Hallo MaWeDue,
um was für Störungen handelt es sich denn? Schaue bitte in den Thread Alles rund um Störungsmeldungen und sende die Angaben von dort.
Viele Grüße,
Claudia