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am 18.03.2019 19:42
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am 18.03.2019 19:51
Servus @Smarti1,
damit hatte ich reichlich Erfahrung im Shop.
3 Chancen zur Nachbesserung sind von Vodafone vorgegeben, vom Gesetzgeber meiner Meinung nach auch.
Dann kann mit allen Belegen und der Rechnung der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
Gruß Kurt

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am 18.03.2019 19:51
Servus @Smarti1,
damit hatte ich reichlich Erfahrung im Shop.
3 Chancen zur Nachbesserung sind von Vodafone vorgegeben, vom Gesetzgeber meiner Meinung nach auch.
Dann kann mit allen Belegen und der Rechnung der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
Gruß Kurt

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am 18.03.2019 19:59
Gruß Smarties 1
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am 20.03.2019 22:43
Prinzipiell bleibt es dir offen, ob du die Gewährleistung unter den genannten Bedingungen in Anspruch nimmst -oder- ob du es sein lässt. Wenn du der Meinung bist, dass die Bedingungen nicht in Ordnung sind -oder- dass die Bedingungen gegen das BGB verstoßen, so steht es dir offen, entsprechende Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen und deine Ansprüche durchzusetzen.
Weiterhin:
Die Kosten für die Reparatur/Austausch des Gerätes wurden dir genannt, weil im Fall eines nicht bestehenden Gewährleistungsfalls beim Vorabtausch eben jene Kosten auf dich zukommen. Bitte beachte dazu auch, dass du prinzipiell in der Nachweispflicht bist, dass das Gerät den Schaden schon beim Kauf/bei der Übergabe im Keim aufgewiesen hat - sollte also eine Prüfung ergeben, dass es sich NICHT um einen Gewährleistungsfall handelt, werden dir bei einem Vorabtausch eben jene Kosten in Rechnung gestellt (weil du ja bereits ein neues Gerät erhalten hast). Sollte die Prüfung ergeben, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, musst du hingegen nichts bezahlen.
Und sei froh, wenn dir ein Vorabtausch angeboten wird - das müsste VF nicht anbieten. Sie könnten auch einfach die Einsendung des defekten Geräts zur Prüfung und Reparatur verlangen und dich dann halt ohne Gerät über die entsprechende Prüfungs- und Reparaturzeit "sitzen" lassen (was gesetzlich völlig legitim ist). In dem Fall würdest du bei einer negativen Prüfung der Gewährleistung vor Beginn der Reparatur über die Kosten informiert und könntest dich entscheiden, ob du die Reparatur auf eigene Kosten in Auftrag gibst -oder- das (defekte) Gerät gegen Zahlung einer Aufwandspauschale für Reparatur und Versand zurück erhältst.
Und das VF den Vorabtausch nur noch gegen solche Kostenbeiträge vornimmt, liegt leider daran, dass es zu viel Missbrauch gab, bei dem offensichtlich selbst beschädigte Geräte (die kein Gewährleistungs- und auch kein Garantiefall waren) beim Vorabtausch gegen neue Geräte getauscht wurden und im Nachhinein nicht bezahlt wurde.

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am 21.03.2019 17:35
