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am 22.07.2019 18:05
am 22.07.2019 19:32
Wurde denn der Mobilfunkvertrag auch fristgerecht gekündigt?
Und vor allem: War das Vertragsende vom Mobilfunkvertrag auch der 6.4.19?
Denn anders als beim Festnetz, wo eine Portierung erst zum Ende des Vertrages möglich ist, kann beim Mobilfunk die Nummer auch vorzeitig portiert werden. In dem Fall bleibt aber der alte Vertrag -parallel zum neuen Vertrag- bestehen und man muss auch für beide Verträge bezahlen. Es steht dem Nutzer dann frei, sich für den Altvertrag eine neue SIM mit neuer (temporärer) Rufnummer zuordnen zu lassen - dass muss aber separat erfolgen. Sofern sich der Nutzer keine neue SIM zuschicken lässt, muss er den Altvertrag trotzdem weiter bezahlen (auch wenn er ihn dann nicht nutzen kann).
am 22.07.2019 19:35
am 22.07.2019 20:06
Waren denn wirklich BEIDE Kündigungsdaten identisch? Weil das eher unwahrscheinlich ist.
Schau doch mal auf deine letzten Rechnungen vor der Kündigung, was dort als Vertragslaufzeit genannt wird.
Denn der DSL-Vertrag hat ja erst einmal nichts mit dem Mobilfunkvertrag zu tun.
am 22.07.2019 20:28
am 22.07.2019 20:59
@Heike33 schrieb:
Es war ein Kombivertrag. Habe damals beide Verträge zusammen abgeschlossen. Somit war die Kündigungsfrist von beide Verträgen gleich.
Außerdem habe ich von beiden Verträgen eine Mitteilung bekommen, ob ich die Kündigung nicht zurücknehmen möchte und in meiner vodafone abwar die Kündigung vom Mobilfunkvertrag mit dem enddatum 6.4.2019 hinterlegt.
Nein, das war kein Kombivertrag! Das sind schon immer, auch wenn sie gemeinsam in einem Geschäft abgeschlossen wurden, zwei getrennte Verträge!
Und da die Vertragslaufzeit für den DSL-Vertrag ggfs. erst mit Schaltung beginnt, also um wenige Tage bis Wochen hinter der Laufzeit des Mobilfunkvertrages startet, kann es durchaus sein, dass deine Kündigung zwar für den DSL-Vertrag rechtzeitig genug eingegangen ist, der Mobilfunkvertrag aber dort schon in der (automatischen) Verlängerung war.
Weiterhin:
Die Portierung einer Mobilfunknummer kann JEDERZEIT erfolgen - es bedarf dabei -anders als im Festnetzbereich- KEINER Kündigung! Die Portierung löst dabei auch keine Kündigung aus und hat keinerlei Einfluss auf die Vertragslaufzeit!
Sollte es also wirklich so sein, dass die Kündigung um wenige Tage zu spät für den Mobilfunkvertrag eingegangen ist, so läuft der Mobilfunkvertrag noch bis Anfang nächsten Jahres weiter - das genaue Datum stünde auf der Mobilfunkrechnung, daher auch die Bitte, da mal zu prüfen, welche Daten dort genannt werden.
am 22.07.2019 22:30
am 22.07.2019 23:31
Hast du eventuell damals zu der Haupt-SIM für das Handy noch eine 2. Karte für Tablet o.ä. bekommen?
Das sind meist separate Verträge und die werden (naatürlich) weitergeführt, auch wenn der Hauptvertrag "wegbricht".
Entspricht die Rechnungshöhe denn deinem alten Vertrag -oder- ist sie deutlich geringer?