Frage
Antwort
Lösung
am 05.12.2018 21:45
Sehr geehrte Damen und Herren,
im November 2017 habe ich über eine Vermittlerin den jetzt bei ihrem Unternehmen laufenden Mobilfunkvertrag mit Basic Smartphone abgeschlossen. Was ich bis heute, trotz mehrmaliger Nachfragen bei der Vermittlerin (mir liegt der angeschlossene Vertrag inzwischen als Kopie vor (er wurde bei ihrem Unternehmen vor kurzem angefordert) nicht erhalten habe, ist das im Vertrag integrierte Smartphone. Ich zahle von meiner kleinen Rente seit einem Jahr regelmäßig einen Betrag, der bis heute durch ihr Unternehmen vertraglich nicht erfüllt wurde. Die Recherche bei Vodafone hat ergeben, dass auch nachweislich bis heute kein Smartphone ausgehändigt wurde. Daher mache ich jetzt von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Vertrag fristlos. Weiterhin habe ich durch einen Rechtsberater den ganzen Vorgang prüfen lassen und plane weiterhin rechltiche Schritte gem. § 263 StGB gegen die Vermittlerin und ihr Unternehmen wegen Vertragsbruch und xxx in die Wege zu leiten. Ich bin seit Jahren Kundin mit meinem Kabelanschluss bei Vodafone und seit 05.12.2018 auch mit meinem Internet - Telefon Anschluss. Umso schlimmer finde ich das Verhalten gegenüber meiner Person im Falle des Mobilfunkvertrages.
Ich erwarte nun innerhalb von 10 Tagen eine für mich zufriedenstellende Lösung, bevor ich weitere Schritte einleiten werde.
Mit freundlichem Gruß:
Marie Luise Schnetger
am 06.12.2018 09:03
das hier ist ein Kunden-Forum. Reklamation und Fristsetzung schriftl. per Post oder E-Mail einreichen.
06.12.2018 09:43 - bearbeitet 06.12.2018 09:50
Hallo @schnetgerm!
Ergänzend zu @Falkenhorst:
Der Vertragsschluss ist über 1 Jahr alt. Ansprechpartner ist hier in erster Linie der Vermittler.
Wichtig:
Wurde denn konkret ein bestimmtes Smartphone vereinbart? Dies sollte normal aus der Auftragsbestätigung genau hervorgehen. Wenn ja, welches Modell und wieso wurde nicht zeitnah im November 2017 reklamiert?
Anscheinend ist der monatlich vereinbarte Preis korrekt bzw. nicht "Stein des Anstoßes" ist. Er ist also wie vereinbart. Die Tarifbezeichnung an sich bedeutet nicht automatisch, daß ein Smartphone zusteht.
Gerade Vermittler bieten Verträge an, in denen ein Tarif mit Smartphone abgeschlossen wird, aber anstelle des Smartphones eine Gutschrift oder ein "Rabatt" erfolgt. Könnte dies der Fall sein?
@schnetgerm@ schrieb:
Jahren Kundin mit meinem Kabelanschluss bei Vodafone und seit 05.12.2018 auch mit meinem Internet - Telefon Anschluss. Umso schlimmer finde ich das Verhalten gegenüber meiner Person im Falle des Mobilfunkvertrages.
Wie ist denn die genaue Tarifbezeichung des Mobilfunkvertrags?
Wie ist die genaue Bezeichung des Kabel TV und Internet/Telefon Vertrags?
Möglicherweise besteht hier eine Berechtigung für die Gigakombi bei der bis zu 15€ Rabatt zusätzlicher Rabatt auf den Mobilfunkvertrag möglich sind. Wurde die Gigakombi bereits eingerichtet?
am 10.12.2018 22:10
Nachdem weitere Doppelposts aufgetaucht sind:
Es wäre sinnvoll die hier gestellten Fragen zu beantworten.
am 10.12.2018 22:39
Die Kundin wurde von der Vermittlerin immer wieder vertröstet. Es gab weder Rabatte, noch sonst irgendetwas in diese Richtung. Der Vertrag hätte auf OnlySim umgestellt werden müssen, was aber ebenfalls nicht erfolgte.
am 10.12.2018 22:43
Es geht hier einzig und alleine um den bis heute nicht korrekt erfüllten Mobilfunkvertrag. Die Kundin wäre bereit auch auf Red S mit Basic Smartphone (Samsung Galaxy S7) umzustellen und eine Gutschrift für 11 Monate zu erhalten. Die anderen Verträge sind alle in Ordnung.
am 10.12.2018 22:44
Hallo,
ist bereits geschehen.
10.12.2018 22:52 - bearbeitet 11.12.2018 07:21
Das beantwortet die Fragen nur am Rande...
Nochmals:
@ttwa2011@ schrieb:
Wichtig:
Wurde denn konkret ein bestimmtes Smartphone vereinbart? Dies sollte normal aus der Auftragsbestätigung genau hervorgehen. Wenn ja, welches Modell und wieso wurde nicht zeitnah im November 2017 reklamiert?
@ttwa2011@ schrieb:
Wie ist denn die genaue Tarifbezeichung des Mobilfunkvertrags?
Wie ist die genaue Bezeichung des Kabel TV und Internet/Telefon Vertrags?
Zusätzliche Frage nach teilweise widersprüchlichen Angaben:
War der "Vertragsabschluss" im November 2017 tatsächlich ein Neuabschluss oder evtl. eine Vertragsverlängerung?
am 11.12.2018 12:43
Was ich im ersten Schritt schon mal nicht verstehe: Im Eingangspost ist
@schnetgerm@ schrieb:
(...) im November 2017 habe ich über eine Vermittlerin den jetzt bei ihrem Unternehmen laufenden Mobilfunkvertrag mit Basic Smartphone abgeschlossen.
zu lesen (Hervorhebung im Zitat durch mich), später wird plötzlich in der dritten Person von der Vertragsinhaberin gesprochen.
@schnetgerm@ schrieb:
Die Kundin wurde von der Vermittlerin immer wieder vertröstet.
@schnetgerm@ schrieb:
Die Kundin wäre bereit auch auf Red S mit Basic Smartphone (Samsung Galaxy S7) umzustellen (...)
(Hervorhebungen in den Zitaten auch hier durch mich.)
Sofern Sie und "die Kundin" also nicht die selbe Person sind (was immerhin möglich erscheint), sollten Sie sich von "der Kundin" erstmal eine Vollmacht ausstellen lassen, damit Sie Ihre Interessen überhaupt vertreten können/dürfen.
Weiterhin: Wenn der erste Teil der Aussage
@schnetgerm@ schrieb:
Weiterhin habe ich durch einen Rechtsberater den ganzen Vorgang prüfen lassen und plane weiterhin rechltiche Schritte gem. § 263 StGB gegen die Vermittlerin und ihr Unternehmen wegen Vertragsbruch und xxx in die Wege zu leiten.
wahr wäre(!), dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum Sie der Rechtsberater nicht auch zum Thema Mangelanzeige, Fristsetzung, korrekte Vorgehensweisen, Vermeidung des Selbst-strafbar-Machens und ähnlichen Punkten beraten hat. Auch hätte er Sie ja mal darauf hinweisen können, daß man sowas nicht ins Internet schreibt, sondern direkt mit der Gegenpartei und in einer nötigenfalls gerichtsbelastbaren Form kommuniziert. Oder er hätte die Kommunikation direkt für Sie übernehmen können.
Oder hatte Dr. iur. Google wieder nur Telefonsprechstunde?
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.