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am 09.01.2020 12:27
Moin,
ich habe den Vertrag meines Vaters übernommen, der noch bis zum 15.02.2020 gelaufen wäre und schon gekündigt war. Nun muss ich allerdings feststellen, dass sich die Laufzeit um ein Jahr verlängert hat, obwohl es überall heißt, dass exakt der Vertrag inkl. Restlaufzeit übernommen wird.
Leider bekam man von jedem Mitarbeiter auch etwas anderes gesagt, was man zu tun habe und hat nun wohlmöglich eine ungewollte Vertragsverlängerung.
Wäre es sonst möglich, das im Notfall auf Kulanz wieder zu korrigieren?
Beste Grüße
Max
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09.01.2020 13:50 - bearbeitet 09.01.2020 13:51
Hi @ventor1349,
@ventor1349 schrieb:
(...)
ich habe den Vertrag meines Vaters übernommen, der noch bis zum 15.02.2020 gelaufen wäre und schon gekündigt war. Nun muss ich allerdings feststellen, dass sich die Laufzeit um ein Jahr verlängert hat, obwohl es überall heißt, dass exakt der Vertrag inkl. Restlaufzeit übernommen wird.(...)
das ist nur bedingt korrekt. Denn wenn ein Vertrag gekündigt und danach von jemanden anderen übernommen wird, dann wird die Kündigung aufgehoben. Wenn dann die Übernahme natürlich kurz vor regulärem Laufzeitende erfolgt, ist man automatisch in der Verlängerung (12 Monate) drin und kann dann zum nächstmöglichen Termin (hier Februar 2021) kündigen.
Wäre der Vertrag von dir bspw. im August übernommen worden, dann hättest du auch noch locker zum Februar 2020 kündigen können.
Dass mit Übernahme des Vertrags eine bereits bestehende Kündigung aufgehoben wird, ist dem Formular (InfoDok 299, Seite 4), welches ihr benutzt habt, zu entnehmen.

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am 09.01.2020 13:53
Okay, es ist nur äußerst ärgerlich wie einem jeder Mitarbeiter eine andere Vorgehensweise nahelegt und sich dann die gewählte, genau als die absolut Falsche herausstellt was z.B. die Rufnummermitnahme angeht.
Wie verhält es sich denn, wenn ich den Vertrag widerrufe? Hat dann vor allem die alte Kündigung wieder bestand?
Danke für Deine Antwort!
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09.01.2020 13:58 - bearbeitet 09.01.2020 14:10
Ich glaube nicht, dass ein Widerruf bei einer Vertragsübernahme Bestand hat. Denn es handelt sich ja nicht um einen Vertrags"abschluss" nach dem Fernabsatzgesetz, sondern um eine Übernahme. Hier wird das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz nicht greifen.
Aber vielleicht gewährt VF Kulanz (in Bezug auf den Widerruf). Das ist aber keine Gewähr. 😞

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am 09.01.2020 15:41
Allerdings haben mir jetzt schon mehrere Mitarbeiter von Vodafone gesagt, dass es ich in dem Fall ein Neukunde bin und demnach ein neuer Vertrag und dann so oder so das Widerrufsrecht gelten würde. In dem Fall wäre meine Frist sogar 12 Monate + 14 Tage, weil keine Widerrufsbehlehrung statt fand. Vorausgetzt ich liege jetzt nicht total falsch.
Die interessante Frage wäre dann nur, ob sich der alte Status Quo dadurch wieder herstellen würde.
Dein Link beschreibt leider ziemlich genau das Problem.
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09.01.2020 17:12 - bearbeitet 09.01.2020 17:13
Dort ist von Kulanz die Rede. Wenn dir aber mehrere Mitarbeiter von VF fragt haben, dass es einen Widerruf gibt, dann veranlasse diesen Widerruf doch über diese Mitarbeiter. 🙂
Nach meiner Auffassung würde ich sagen, es gibt keinen Widerruf, da es sich um eine Übernahme und keinen Vertragsabschluss im eigentlichen Sinne nach dem Fernabsatzgesetz handelt.
Denn bei einer Übernahme sind 3 Parteien (du, dein Vater und VF) beteiligt und nicht zwei. Aber wie geschrieben, das ist nur meine Auffassung.
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am 09.01.2020 17:25
Was ich mich gerade Frage:
Was war denn das eigentliche Ziel der Vertragsübernahme zur Rufnummernmitnahme?
- Wenn es darum ging, die Rufnummer zu einem Fremdanbieter zu portieren, war keine Vertragsübernahme nötig. Der Vertrag hätte einfach zum Vertragsende in Callya umgestellt werden können. Anschließend wäre, falls gewünscht eine kostenlose Umschreibung der Callya Sim auf dich möglich gewesen. Aus Callya hättest du jederzeit wieder in einem Vodafone Neuvertrag mit Erhalt der Rufnummer wechseln oder die Rufnummer zu einem Fremdanbieter portieren können.
- Wenn du bei Vodafone bleiben möchtest kannst du auch jetzt deinen Vertrag in deinem Wunschtarif verlängern. Die Mindestlaufzeit startet neu und ersetzt die aktuelle.

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am 09.01.2020 17:32
Der erste Punkt war das Ziel. Das Problem war einfach, dass mir jeder Mitarbeiter etwas anderes sagte und man mir insbesondere die Vertragsübernahme nahe legte, mit dem Kommentar, dass das alles kein Problem sei und dann ohne Probleme funktioniert. Natürlich trag ich da jetzt auch mit meiner eigenen Dusseligkeit zu bei 😉 deswegen möchte ich die Schuld auch nicht komplett abwälzen.
Wenn ich könnte, würde ich das jetzt GENAU SO machen.
Eine Verlängerung kam aufgrund schlechterer Konditionen als Neuvertrag, nicht in Frage.
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09.01.2020 17:43 - bearbeitet 09.01.2020 17:46
@ventor1349 schrieb:
Eine Verlängerung kam aufgrund schlechterer Konditionen als Neuvertrag, nicht in Frage.
Deshalb möchtest du zu einem anderen Anbieter wechseln oder bei Vodafone einen "Neuvertrag" abschließen?
In welchem Tarif wolltest du denn bei Vodafone verlängern? Da lässt sich doch sicherlich etwas finden. In den aktuellen Red Tarifen sind z.B. die Konditionen für Vertragsverlängerungen was die Rabatte betrifft identisch mit den Neukundenkonditionen. Vertragsverlängerer erhalten zudem im Gegensatz zu den Neukunden zusätzliches Datenvolumen.
Aktion bis 2. Februar 2020: In den ersten 6 Monaten bekommst Du als neuer Kunde und als Vertragsverlängerer in den Tarifen Vodafone Red XS, Red S, Red M und Red L einen monatlichen Rabatt: 10 Euro auf den Red XS, 20 Euro auf den Red S, 30 Euro auf den Red M und 40 Euro auf den Red L. Die Aktion gilt auf vodafone.de und unserer Hotline.
Aktion: Extra-Datenvolumen für Red S bis Red L:
Aktion bis 2. Februar 2020: Vertragsverlängerer bekommen im Aktionszeitraum in den Tarifen Red S, M und L zusätzliches Datenvolumen pro Monat. Das sind 4 GB im Red S, 8 GB im Red M und 16 GB im Red L. Dies gilt nur bei Bestellungen auf vodafone.de oder über die Hotline.
