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1

Frage

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Antwort

3

Lösung

Retoure abgelehnt wegen Gebrauchtspuren
Lif3mau5
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo zusammen,

 

ich hatte meinen Vertrag widerrufen und mein gebrauchtes Gerät (Google Pixel 4a) wieder gemäß dem Verbraucherschutzgesetz an Vodafone zurückgeschickt.

Nun ist es angekommen und es heißt dort: Retoure abgelehnt

-Fehler nicht feststellbar

-Nutzungsspuren festgestellt (Gebrauchtspuren am Display)

Das Gerät wird an unser Reparaturcenter weitergeleitet.

 

Ich bin im 14-tägigen Rückgaberecht, das Gerät ist nicht defekt und hat wie jedes andere Gerät nach 13 Tagen eben Gebrauchtspuren.

Was kann ich als nächstes machen, bzw. was sollte ich machen?

 

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen,

Sven

30 Antworten 30

@reneromann  schrieb:

Hierbei müsste aber im Zweifel nachgewiesen werden, dass die Fehler bereits bei Übergabe des Geräts im Ansatz vorhanden waren


Das stimmt nicht. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass die Fehler nicht vorhanden waren. Erst nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, bei der der Käufer den Nachweis erbringen muss. Bei einem Haarriss wird es VF schwer haben zu beweisen, dass dieser nicht von Anfang an vorhanden war oder nicht durch einen Fertigungsfehler aufgetreten ist. So zumindest bei der Mängelhaftung. Aber auch bei einem Widerruf muss VF beweisen, dass der Haarriss vom Kunden verursacht wurde. Das wird VF m.E. kaum gerichtsfest können, da Haarrisse oder Spannungsrisse durch Fertigungsfehler nicht selten sind.


@bahnrat  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Hierbei müsste aber im Zweifel nachgewiesen werden, dass die Fehler bereits bei Übergabe des Geräts im Ansatz vorhanden waren


Das stimmt nicht. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass die Fehler nicht vorhanden waren. Erst nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, bei der der Käufer den Nachweis erbringen muss. Bei einem Haarriss wird es VF schwer haben zu beweisen, dass dieser nicht von Anfang an vorhanden war oder nicht durch einen Fertigungsfehler aufgetreten ist. So zumindest bei der Mängelhaftung. Aber auch bei einem Widerruf muss VF beweisen, dass der Haarriss vom Kunden verursacht wurde. Das wird VF m.E. kaum gerichtsfest können, da Haarrisse oder Spannungsrisse durch Fertigungsfehler nicht selten sind.


Du irrst - die Beweislastumkehr heißt nicht, dass der Händler auf einmal für normale Gebrauchsspuren aufkommen muss. Risse oder Kratzer auf dem Display, ggfs. in Zusammenhang mit entsprechenden Macken im Lack sind Gebrauchsspuren und keine "normalen" Fertigungsfehler - zumal hier dann der Kunde sich die Frage gefallen lassen müsste, warum er solche offensichtlichen Fehler nicht sofort nach Übergabe bemängelt, sondern erst abgewartet hat.

 

Mal ganz davon abgesehen, dass es hier nicht um Gewährleistung geht, sondern um einen Widerruf. Und bei einem Widerruf greift die Beweislastumkehr nicht - für einen Tausch im Rahmen der Gewährleistung um anschließend noch das Widerrufsrecht geltend zu machen, dürfte aber die Zeit nicht ausreichend (gewesen) sein.

Mal ganz davon abgesehen, dass es hier nicht um Gewährleistung geht, sondern um einen Widerruf. Und bei einem Widerruf greift die Beweislastumkehr nicht - für einen Tausch im Rahmen der Gewährleistung um anschließend noch das Widerrufsrecht geltend zu machen, dürfte aber die Zeit nicht ausreichend (gewesen) sein.


Was meinst du damit, das nicht ausreichend Zeit vorhanden gewesen ist?  Mängel wie defekter Lautsprecher, schnell leerlaufender Akku, zu weiches Glas und knarzen am Gehäuse, sind derweil immer noch gegeben...

 

 

 

 

Naja, du hast erstmal erfolglos dein Widerrufsrecht in Anspruch genommen, nun möchtest du Richtung Sachmängel gehen... kann man versuchen. Nur solltest du dir vergegenwärtigen, dass bei VF keine Volldeppen sitzen, die deinen Sachverhalt bearbeiten werden^^

Lif3mau5
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ich wollte das Smartphone aus aus diesem Grund zurückgeben, dass steht sogar im Retoureschein und bei der Hotline hatte ich das ebenfalls mehrere Male erklärt gehabt, das Mängel seitens mir festgestellt worden sind und ich vom Gewährleistungsrecht gebrauch machen möchte, so das ich den Vertrag deswegen wiederrufen möchte . Also kann ich auf Grund dessen auch das Gerät zurückgeben, hätte man erst eine Rückgabe/Rücknahme gestartet und dann den Vertrag widerrufen. Aber so weit kann man da oben wohl nicht denken..

Nochmal: Gewährleistung hat nichts mit Widerruf zu tun.

Du kannst nicht vom Gewährleistungsrecht Gebrauch machen und deshalb widerrufen - das beißt sich.

 

Entweder du widerrufst (und das geht prinzipiell nur bei Fernabsatzverträgen innerhalb der Widerrufsfrist, die mit Erhalt der Widerrufsbelehrung beginnt) -ODER- du machst von der Gewährleistung Gebrauch.

 

Im Fall der Gewährleistung gibt es aber erst einmal kein Geld zurück - sondern da wird prinzipiell das Gerät entweder repariert oder ausgetauscht - das bis zu 2 Mal. Hierzu muss aber auch ein (nachweisbarer) Mangel am Gerät vorliegen - ein reines Nichtgefallen reicht dafür NICHT aus.

Lif3mau5
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ich habe den Vertrag ohne das Smartphone widerrufen, nicht das Smartphone selbst. Da das Smartphone bereits wie bereits besprochen genutzt wurde (Nutzungsspuren sind vorhanden, Retoure wurde abgelehnt.), kann ich es lediglich auch nur noch unter den Gewährleistungsansprüchen reparieren/austauschen, ersetzen lassen oder wie im letzteren Fall zurückgeben.  Wenn das Gerät nach dem 3. Mal immer noch Mängel aufweist, kann ich meine Rechte geltend machen und das Smartphone zurückgeben. So meine ich das. Leider hatte Vodafone bezüglich meiner bezifferten Mängel nichts feststellen können und so muss ich das Gerät sicherlich noch einmal zurücksenden, bis die Mängel behoben wurden. Erst wenn die Mängel beseitigt sind, werde ich auch das Smartphone behalten und abzahlen.

@Lif3mau5 


@Lif3mau5  schrieb:

Ich habe den Vertrag ohne das Smartphone widerrufen, nicht das Smartphone selbst.

Siehe dazu hier:

"Wenn Sie in Verbindung mit einem Dienstleistungsvertrag vergünstigte Endgeräte bzw. Zubehör erworben haben, ist nur der gleichzeitige Widerruf beider Verträge möglich."


@Lif3mau5  schrieb:

Ich habe den Vertrag ohne das Smartphone widerrufen, nicht das Smartphone selbst. Da das Smartphone bereits wie bereits besprochen genutzt wurde (Nutzungsspuren sind vorhanden, Retoure wurde abgelehnt.), kann ich es lediglich auch nur noch unter den Gewährleistungsansprüchen reparieren/austauschen, ersetzen lassen oder wie im letzteren Fall zurückgeben.


Nein, so funktioniert das nicht.

Der Widerruf bezieht sich auf den kompletten Vertrag, d.h. Vertrag UND Gerät, sofern das Gerät in Kombination mit dem Vertrag gekauft wurde. Ergo musst du bei einem Widerruf des Vertrages auch das Gerät zurückgeben (eigentlich auch logisch, da der Verkaufspreis des Geräts über den Mobilfunkvertrag teilsubventioniert wird - mit dem Wegfall des Mobilfunkvertrages passt der Kaufpreis des Geräts nicht mehr und deshalb kannst du nur beide Verträge gemeinsam widerrufen).

 

Anders wäre es lediglich, wenn du einen SIM-only-Tarif abgeschlossen hättest und dazu -zum Vollpreis- das Gerät gekauft hättest. Dann wären beide Teile nicht miteinander gekoppelt und ein getrennter Widerruf möglich.

 

Ergo: Wenn du z.B. den Red XS widerrufst und anschließend im Red S abschließen willst, muss das Gerät zurück - selbst wenn du beim Red S wieder das gleiche Gerät bestellst.

Spätestens jetzt ist Gelegenheit für Popcorn... noch wer?