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Retoure abgelehnt wegen Gebrauchtspuren
Lif3mau5
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo zusammen,

 

ich hatte meinen Vertrag widerrufen und mein gebrauchtes Gerät (Google Pixel 4a) wieder gemäß dem Verbraucherschutzgesetz an Vodafone zurückgeschickt.

Nun ist es angekommen und es heißt dort: Retoure abgelehnt

-Fehler nicht feststellbar

-Nutzungsspuren festgestellt (Gebrauchtspuren am Display)

Das Gerät wird an unser Reparaturcenter weitergeleitet.

 

Ich bin im 14-tägigen Rückgaberecht, das Gerät ist nicht defekt und hat wie jedes andere Gerät nach 13 Tagen eben Gebrauchtspuren.

Was kann ich als nächstes machen, bzw. was sollte ich machen?

 

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen,

Sven

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Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich kostenlos aus der Sache rauskommen möchte?

Ich habe in einer Antwort von mir, sogar geschrieben, dass ich einer Wertminderung nichts entgegenzuwenden habe aber keinesfalls zahle ich deswegen das komplette Smartphone oder eine übertrieben Summe, bezüglich der Reparatur - darum ging es mir ersichtlich.

Also falls Vodafone mir das Gerät zusenden sollte, weil ich es nun behalten soll bzw. für das komplette Gerät aufkommen soll, wie man es desöfteren leider im Netz lesen musste oder auch von Leuten gehört hat, dann habe ich schon einmal dieses interessante und auch inhaltswertvolle Community-Gespräch mit euch (danke hierfür auch) als Argumentation, und bestätige hiermit, falls es jemand von Vodafone mitlesen sollte, dass ich nicht völlig vom Dorf bin.

Also bitte Vodafone, versucht es bitte erst gar nicht, ihr habt mir schon Mal damals einen zweiten Vertrag heimlich untergejubelt, so dass ich mit einen Anwalt drohen musste. Bitte wiederholt diese Aktion nicht mit einer anderen wieder.

 

Wenn das Display komplett getauscht werden muss, weil sonst unverkäuflich, kann wohl kaum noch von einer Wertminderung die Rede sein^^ Aber das ist dann Sache von Gutachtern usw.


@Lif3mau5  schrieb:

Es geht darum, dass ich das Gerät umfänglich getestet habe, so das ich nach 5 Tagen beurteilen konnte, dass das Gerät ansich gut ist, allerdings nicht meinen Ansprüchen im Alltag entspricht (dieses Recht habe auch ich) - hinzu kam eben noch der Herstellerdefekt, bezogen auf den oberen Lautsprecher. Diese Prüfung ist dem gegeben, was ich als "Funktionsprüfung" beziffere.


Die In-Gebrauchnahme geht eindeutig über das hinaus, was für eine "Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren" notwendig ist. Wenn du zu Hause das Smartphone auspackst und testet, ggfs. auch ein oder zwei Testanrufe tätigst, dann ist das sicherlich noch vom BGB gedeckt - aber wenn du damit mehrere Tage im Alltag rumläufst, dann geht das eindeutig über diese "Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren" hinaus. Denn zur Prüfung, ob das Gerät grundsätzlich dem bestellten Gerät entspricht und ob die Funktionalität gegeben ist, braucht man keine 5 Tage, das kann man auch binnen weniger Minuten feststellen.

 


@Lif3mau5  schrieb:

Hierzu gibt es keine gesetzliche und klare Definition und das kann mir auch keiner Vorschreiben, geschweige sagen, wie ausführlich ich das Gerät testen soll/muss.


Doch, dies wurde von diversen Gerichten schon geurteilt. Prinzipiell darfst du die Waren testen und dabei auch für den Gebrauch zwingende Voraussetzungen (z.B. die Schutzfolie auf dem Touchdisplay, sofern das Gerät sonst nicht bedienbar ist; nicht aber die Schutzfolie der Rückseite, die nur vor Beschädigung schützt, aber eine Funktionsprüfung nicht weiter behindert) vornehmen. Du musst aber trotzdem in dem Moment so sorgsam mit dem Gerät umgehen, als dass das Gerät beim Rückversand weiterhin nicht als "gebraucht" im rechtlichen Sinne gilt.

Ein mehrtägiger Gebrauch der Sache wird dabei regelmäßig nicht von den Gerichten akzeptiert - bei Wasserbetten gab es Urteile zu einer oder maximal zwei Nächten, die als "angemessen" angesehen wurden.

 

Und dabei ist es egal, ob du mit den Sachen pfleglich umgehst oder nicht - eine "normale" In-Gebrauchnahme für 5 Tage dürfte bei einem Smartphone deutlich über den "zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren" notwendigen Umfang hinausgehen.

 


@Lif3mau5  schrieb:

Wenn in dieser Zeit ein Smartphone Display mit dem "versprochenen" Gorilla Glass 3, Kratzer bei gewissenhaften Umgang (und jeder der mich kennt, weiß das ich sehr geiwssenhaft mit meinen Sachen umgehe) nicht standhalten kann, ist das in meinen Augen ersichtliche Täuschung , bezüglich dem Material, aus dem das Glass gefertigt ist. Punkt. Da das Glass mindestens 5240 N/mm² aushalten muss, kann mir keiner erzählen, das durch gewissenhaften Umgang, ein Haarkratzer auf dem Glass entsteht. Auch nicht Vodafone..


Das ist prinzipiell egal - wenn es Kratzer oder Risse gibt, war das definitiv mehr, als das, was zur "zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren" notwendig war. Wenn du das Gerät, wie du schriebst, ohne Schutzfolie und ggfs. ohne Schutzhülle über 5 Tage nutzt, darfst du dich nicht wundern, wenn die Retoure in dem Zustand abgelehnt wird.

 

Es steht dir natürlich gerne frei, einen Anwalt zu konsultieren und das ggfs. durch ein Gericht klären zu lassen - sollte sich dabei aber herausstellen, dass das Gerät wirklich diese Nutzungsspuren aufweist, dann bist du immer mindestens mal mit dem Wertverlust dabei - und dieser bemisst sich aus der Differenz des Verkaufspreises für ein Gebrauchtgerät/Refurbished-Gerät gegen ein Neugerät sowie der notwendigen Reparaturen und Ersatzteile.

 

Sollte also das Display wirklich verkratzt sein - auch wenn nur minimal - dann wären dies mindestens die Kosten für den Austausch des Displays und die Kosten für das Ersatzteil. Diese dürften regelmäßig über das hinausgehen, was du als Zuzahlung für das Gerät geleistet hast - wie gesagt, alleine das Ersatzdisplay kann mehrere 100 € kosten. Im Fall des Pixel 4a liefert mir eine Suche Preise von 100...150 € für das Ersatzdisplay, on top dann noch die Arbeitszeit für den Austausch der Displays -und- den Wertverlust zwischen Neupreis und Refurbished-Preis.

 

Und wenn ich jetzt im Vodafone-Onlinestore schaue, dass das Gerät im Red XS für 70 € verkauft wird, dann frage ich dich ernsthaft, wieviel Geld du noch zurückbekommen willst, wenn alleine das Ersatzteil mehr als die 70 € kostet - ganz davon abgesehen, dass dann ja noch nicht mal die Arbeitszeit, geschweige denn der Wertverlust mit eingerechnet sind.

Lif3mau5
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Die Toucheinheit mit Glass kann man relativ gesehen, einfach und einzeln ohne der LCD-Display-Einheit austauschen.  ~30-45 Minuten Reparaturkosten und ggf. der Akku würden dann noch bestenfalls dazukommen...

Mal bei iFixit nachfragen, was das originale Glass mit der Toucheinheit und der Akku kosten würde, wenn es diesbezüglich schon Informationen gibt ... 😄

 

UBreakIFix sagt: 139,99 USD für den Austausch des Front-Glases. IFixIt hat noch keinen Bausatz.

Auf jeden Fall deutlich mehr als die 70 € Gerätezuzahlung für den Red XS, von den 1 € in den höheren Tarifen mal ganz abgesehen.

Ah wirklich? Was ist dann das hier ->XXX

Niemals wird dies darüber hinaus gehen, dass ich "nur" für das Panel gleich mal >100€ auf den Tisch lege ...

Ich mache selbst seit Jahren Reparaturen, habe bei einem iPhone 2G, HTC HD2/M8, Google Pixel 1, Pixel 2 XL den Akku oder das Display eigenhändig ausgetauscht ... mir macht hier niemand so schnell etwas vor. Und wenn ich sage, ich habe es sachgemäß verwendet und das Display hat trotzdem einen winzigen Kratzer (woher auch immer), dann ist das so. Es gibt keine genaue Definition in den Gesetzen, ab wie viel Tage oder wie viel Nutzung genau ein Test kein Test mehr ist. Ich habe das Gerät nicht so verwendet, als wäre es ein selbst gekauftes, sondern bin mir dem Verwendungsbereich, den ich besitze, für einen Test bewusst und verwende es so, dass ich erreichbar bin und es nachher noch weiterhin verwendbar ist. Eigenverschulden, wie der Kratzer, bezahle ich ohne "Wenn und Aber". Also soll ich also das Gerät eine Stunde testen und dann gleich wieder einpacken? Nein eben nicht, dass wäre Non-Sense, da z.B. Probleme wie mit dem Lautsprecher erst nach einer intensiveren Phase des Testen auffallen, oder eben Dinge wie NFC, da nicht gescheit funktioniert, Bleutooth das ab und an immer wieder bei Kopfhörer die Verbindung abbricht und und und... Das kann man vor Gericht auch sagen, dass ist nicht in 1-2 Stunden Mal eben getestet, können die mir nicht erzählen.

 

Edit: Link entfernt. VG Community-Team

Es geht aber beim Widerrufsrecht nicht um einen ausführlichen Test.

Und irgendwelche halbgaren Ersatzteile aus China, die keine Originalersatzteile sind, kommen da ebenfalls nicht zum Einsatz.


@Lif3mau5  schrieb:

Also soll ich also das Gerät eine Stunde testen und dann gleich wieder einpacken? Nein eben nicht, dass wäre Non-Sense, da z.B. Probleme wie mit dem Lautsprecher erst nach einer intensiveren Phase des Testen auffallen, oder eben Dinge wie NFC, da nicht gescheit funktioniert, Bleutooth das ab und an immer wieder bei Kopfhörer die Verbindung abbricht und und und... Das kann man vor Gericht auch sagen, dass ist nicht in 1-2 Stunden Mal eben getestet, können die mir nicht erzählen.


Es geht nicht darum, dass du die technischen Macken o.ä. aufdeckst - sondern beim Widerruf geht es einzig und allein darum, dass du dich von einer Entscheidung wieder lösen kannst, die du im Laden nicht getroffen hättest.

Du hättest im Laden auch keine "intensive Phase des Testens" machen können - und genau daran muss sich eine Nutzung im Zweifel messen lassen. Also auch kein stundenlanges Testen mit den BT-Kopfhörern oder mit dem Gerätelautsprecher.

 

Sollten Mangel am Gerät vorliegen, dann sind dies im Zweifel Dinge für die Gewährleistung, nicht aber für den Widerruf.

 

Und wie gesagt - bei einer Reparatur geht es nicht darum, mit irgendwelchen halbseidenen Ersatzteilen das möglichst günstig wieder hin zu bekommen (so wie man bei der freien Werkstatt auch mal Gebrauchtteile oder Drittanbieterteile einbaut), sondern es geht darum, den Originalzustand wiederherzustellen - und dazu gehören Original-Ersatzteile. Auch wenn diese ggfs. deutlich teurer sind.

Dann gebe ich eben das Smartphone im Zuge der Gewährleistung und dem Widerrufsrecht an Vodafone zurück, wenn dem so sein sollte. Genug Fehler hat das Teil ja leider ..

 

Die verlinkte Touchpanel-Einheit ist ein Original des Google Pixel 4a, da ist man verwundert, wie günstig "Fernost-Gorilla Glass 3" sein kann 😄

Wie dem auch sei, ich werde das schon so zu meiner Zufriedenheit hinbekommen, dass ich das Gerät am Ende nicht zu horrenden Preisen bezahlen muss und damit Vodafone und ich glücklich über eine gemeinsame Lösung sind. 

Die Rechte des Verbrauchers sehen vor, dass man zusammen arbeitet und nicht gegeneinander, so dass niemand hier über sen Tisch gezogen wird.

Gewährleistung ist was anderes als Widerrufsrecht...