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am 10.05.2020 20:28
Hallo,
ich hab vor ca. 2 Jahren für meine Tochter den obigen Tarif in einem Shop abgeschlossen. Obwohl wir kein Handy benötigten, wurde dieser so empfohlen. Auf dem Vertrag wurde sogar „ohne Hardware“ vermerkt.
Am neuen Wohnort meiner Tochter wollte sie den Vertrag verlängern und zwar jetzt mit Hardware. Der Mitarbeiter dort war sehr verwundert, dass der alte Shop den Vertrag so abgeschlossen hatte, da meine Tochter jetzt erst zum Ende der zwei Jahre eine Handy bekommen kann. Ohne dem Zusatz mit Basic Phone hätte sie dieses jetzt schon bekommen. Es stellt sich mir jetzt die Frage, ob das so richtig vom alten Shop gemacht wurde! Die Vertragsunterlagen könnte ich per Foto zur Prüfung euch geben.
Gruß und Dank
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10.05.2020 21:09 - bearbeitet 10.05.2020 21:13
Hallo @Gerhard67 !
@Gerhard67 schrieb:
Hallo,
ich hab vor ca. 2 Jahren für meine Tochter den obigen Tarif in einem Shop abgeschlossen.
Wie es damals zu diesem Abschluss kam, kann hier niemand beurteilen. Es stand dir offen, einen Sim Only Vertrag abzuschliessen. Du hast mit der Unterschrift die Bedingungen akzeptiert. Ist deine Tochter inzwischen selbst Vertragsnehmerin?
Eine Vertragsverlängerung mit Smartphone ist bereits nach 21. Vertragsmonaten möglich. Siehe hier.
Oben schreibst du "vor ca. 2 Jahren". Wenn das so ist, steht einer Vertragsverlänegrung im Normalfall nichts im Wege.
Was steht denn aktuell in der Mein Vodafone App unter "Mehr", "Mein Vertrag", "Mein Tarif", "Übersicht" bei "Vertrag verlängern mit neuem Smartphone oder Tablet" Möglich ab: ...., Mindestlaufzeit bis: ...."?
Wenn eine Vertragsverlängerung möglich ist, kann diese hier online durchgeführt werden. Habt ihr euch nach Login auf der verlinkten Seite die Möglichkeiten schon einmal angesehen (Keine Angst vor Absenden des Warenkorbs passiert nichts)?

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am 10.05.2020 23:07
Danke für die schnelle Antwort, aber ich wollte nur wissen, ob das bei Vodafone erlaubt ist einen Tarif mit Telefon abzuschließen, aber darunter ohne Hardware einträgt. Welchen Sinn macht das?
Ein Schelm wer da böses denkt.... und damit hoffentlich nicht dem Image schadet.
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am 11.05.2020 07:15
@Gerhard67 schrieb:
Danke für die schnelle Antwort, aber ich wollte nur wissen, ob das bei Vodafone erlaubt ist einen Tarif mit Telefon abzuschließen, aber darunter ohne Hardware einträgt. Welchen Sinn macht das?
Nochmal: Der Vermerk war ja in den von dir unterschriebenen Unterlagen aufgeführt. Ist das so nicht gewünscht, hätte ich mir an deiner Stelle diese Frage vor der Vertragsunterschrift gestellt und nicht 2 Jahre später zumal in einem stationären Shop gegenüber einem Abschluss über Telefon oder online kein Widerrufsrecht besteht...
Möglicherweise wurde eine Gutschrift anstelle der Hardware vereinbart und gewährt, was den Vermerk erklärt. Das ist nicht völlig ungewöhnlich. Der Smartphoneanspruch ist dadurch für die folgenden 21 Monate logischerweise verwirkt.
Ob das für euch Sinn macht oder nicht hättet ihr euch damals überlegen müssen. Euch war die Zuzahlung gegenüber einem SIM Only Vertrag bekannt und die Höhe einer eventuell vereinbarten Gutschrift anstelle von Hardware. Es stand dir offen, den Vertrag so anzunehmen oder alternativ auch einen SIM Only Vertrag abzuschließen.
Was steht denn jetzt in der App? Das eigentliche aktuelle Anliegen war ja, dass der Vertrag durch einen Shop aktuell nicht verlängert wurde. Sollten die “ca. 2 Jahren“stimmen, ist eine zeitnahe Vertragsverlängerung wie oben beschrieben möglich. Dazu muss deine Tochter auch in keinen stationären Shop, sondern kann sich in aller Ruhe über den Vertragsverlängerungslink oben online die Möglichkeiten ansehen und ggf. verlängern. Problem gelöst.
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am 11.05.2020 10:27
Hallo @Gerhard67,
ja, das ist erlaubt. Tatsächlich ist es insbesondere bei so genannten Fachhändlern sogar üblich Tarife in einer 5,00 Euro Subventionsstufe zu buchen und dann z.B. Gutschriften zu zahlen. Hier kommen einmalige Gutschriften, oder monatliche Gutschriften in Frage. Möglich ist also theoretisch alles.
Mal überspitzt ausgedrückt, kannst du mit einem Staubsauger und deinem Tarif mit Smartphone aus dem Laden gehen. Vodafone hat damit nichts zu tun. Für Vodafone ist nur relevant, welche Konditionen übermittelt wurden. Ich persönlich halte davon nichts, aber es wird von den Kunden offensichtlich angenommen.
Besonders fiel das auf, als der Anbieter "Handyflash" Insolvenz (externer Link) anmelden musste. Hier hatten die Kunden monatliche Gutschriften / Auszahlungen von Handyflash erhalten, die entfielen, als der Händler insolvent war.
Ich empfehle, wie auch @ttwa2011, die Verträge online zu verlängern. Die Vorteile liegen auf der Hand. Du kannst dir alles in Ruhe anschauen. Solltest du dann mit deiner Auswahl doch nicht zufrieden sein, hast du 14 Tage Zeit deine Bestellung zu widerrufen.
Wenn du noch nicht sicher bist, welches Gerät du haben möchtest und alle YouTube Videos dir noch nicht wirklich bei der Wahl des neuen Geräts geholfen haben, dann kannst du einfach zu Media Markt oder Saturn gehen und dir dort die Vorführ Geräte anschauen. Dann fährst du heim und bestellst.
So habe ich es damals gemacht, als ich zu Huawei gewechselt bin und mich nicht zwischen Huawei und Samsung entscheiden konnte. Ich habe meine Wahl nie bereut.

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am 11.05.2020 13:41
Hallo Helferlein,
vielen Dank für deine Information.
Wir selbst wären nie auf die Idee gekommen, den Vertrag zu hinterfragen, da ich nicht davon ausgegangen bin, dass aufgrund der eingehenden Beratung etwas falsch gelaufen wäre. Den Hinweis gab uns der neue Vodafoneshop am Wohnort meiner Tochter. Dieser hat sich den Vertrag angesehen und die Empfehlung gegeben bei Vodafone selbst nachzufragen, da er sich diese Vertragskonstellation nicht erklären konnte. Leider bekamen wir auch keinen Staubsauger, wobei das keine schlechte Idee gewesen wäre. Auch sonstige monetäre Gutschriften waren auf dem Vertrag nicht vermerkt.
Mit dem letzten Post von ttwa2011 hatte ich aber den Eindruck, dass sich Vodafone angegriffen fühlt, was aber nicht der Fall sein kann. Es bezog sich auf den alten Vodafoneshop. Allerdings kann ich momentan verstehen, dass man ggfs. etwas dünnhäutiger reagiert.
Die 21 Monate Wartefrist enden im Juli 2020 und stellt nicht wirklich ein Problem dar. Deinen Rat werde ich jedoch ab heute beherzigen und nur noch online abschließen. Nochmals dir vielen Dank!
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11.05.2020 14:30 - bearbeitet 11.05.2020 14:35
@Gerhard67 schrieb:
Mit dem letzten Post von ttwa2011 hatte ich aber den Eindruck, dass sich Vodafone angegriffen fühlt, was aber nicht der Fall sein kann. Es bezog sich auf den alten Vodafoneshop. Allerdings kann ich momentan verstehen, dass man ggfs. etwas dünnhäutiger reagiert.
Das war ein falscher Eindruck. Wenn ich dir gutgemeint in einem "Kunden helfen Kunden Forum" etwas als User/Kunde schreibe, bedeutet das nicht , dass ich mich oder Vodafone sich angegriffen fühlt oder dunnhätig ist.
Lies es nochmal in Ruhe durch...
Ich wollte dir/deiner Tochter lediglich vermitteln, dass es keinen Sinn macht, sich nachträglich über das Zustandekommen eines Abschlusses in einem Shop (ohne Widerrufsrecht) von vor 2 Jahren Gedanken zu machen. Wie so ein Vertragsschluss zustande kommen kann hatte ich versucht zu erklären. Mit der Aussage "ca. 2 Jahren" war die Vermutung, dass es zeitnah bzw. nach 21 Monaten möglich ist zu verlängern. Das war ja der Wunsch deiner Tochter. Deshalb der Hinweis bzw. bereits oben der der Tipp mal online in der App und über die Vertragsverlängerungsseite nachzusehen und ggf. online zu verlängern.
