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Lösung

Kosten nicht so wie am Telefon besprochen
lolashanu
Daten-Fan
Daten-Fan

Vor über 2 Monaten habe ich einen neuen Handyvertrag abgeschlossen, bei dem mir eine Endsumme von 37,99 (+ 199 für das Handy) angeboten wurde.

Nach 1 1/2 Monaten kriege ich die erste Rechnung mit einem Betrag von gut 50€. Nachdem ich mit einem Kollegen von Vodafone telefoniert habe, wird mir erklärt das die Summe endstanden ist dadurch das die erste Rechnung für mehr als einen Monat ist. 

Ich habe extra nochmal gefragt ob die 37,99 auch wirklich stimmen, diese wurden mir erneut zu gesagt.

Bei der nächsten rechnung nun der schock, wieder beläuft sich die Summe auf wieder fast 50 €.

Als ich dann mit der Frau Mensch spreche erklärt sie mir das nirgendswo im System etwas über die 37,99 steht.

Es wird ja bei Vertragsschluss aufgenommen wie ich den Einzelheiten zustimme. 

Kann man verlangen, dass die Aufnahme einem zur Verfügung gestellt wurde?

5 Antworten 5
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @lolashanu, hast du denn keine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen? 


Es wird ja bei Vertragsschluss aufgenommen wie ich den Einzelheiten zustimme. 

Kann man verlangen, dass die Aufnahme einem zur Verfügung gestellt wurde?


Nein, das kannst du nicht verlangen. Aber du kannst verlangen, dass VF nachweist, dass die Forderungen rechtmäßig sind.

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Die Aufnahme dient nur der Schulung. Auftragsbestätigung? Da stehen die Preise drin.
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Servus @Díaz_de_Vivar ,

 

das ist nicht ganz richtig. Es gibt mittlerweile ein Urteil, dass einem Kunden eine Gesprächsaufzeichung übermittelt werden muss.

 

Wenn die Aufzeichnung also vorliegt, kann ein Kunde diese auch bekommen. Die Anforderung geht aber nur auf dem schriftlichen Weg und z.B. nicht über ein Forum.

 

Gruß Kurt

Hallo @Gelöschter User , also Urteil finde ich in deinem link keines, sondern nur ein Interview mit dem einschlägig bekannten "Medien"-Rechtsanwalt Solmecke, der seine Meinung äußert. Interessant erscheint mir darin jedenfalls folgende Passage:

"Dieser (Anm: gemeint ist der Provider) ist dann vor Gericht dafür beweispflichtig, dass es zum Vertragsschluss gekommen ist. Der Mitschnitt kann dann als Beweismittel vor Gericht dienen".

Im Grunde genommen ist die Sache ganz einfach: Zunächst muss der Kunde (Schuldner) nichts beweisen, sondern der Provider (Gläubiger). Wie er das macht, und welche Beweismittel das Gericht anerkennt, sei mal dahingestellt.

Also stellt sich doch die Frage, was will der Kunde dann mit dem Mitschnitt anfangen? Den Klageweg beschreiten und auf Erfüllug des Vertrags pochen? Bis es da zu einem Urteil kommt, kann es schon einige Zeit dauern. Und bis dahin? 

Im übrigen bin ich mir ziemlich sicher, dass VF niemals einen Gesprächsmitschnitt aufgrund eines einfachen Briefes an einen Kunden übermittelt. Und später könnte es durchaus heißen "Aufzeichnung bereits gelöscht".

Aber wie gesagt. Kein Problem, denn der Glübiger ist in der Beweispflicht für die Rechtmä´ßigkeit seiner Forderung, wenn der Schuldner diese bezweifelt, weil anderes vereinbart wurde. Eigentlich ein schöner und richtiger Grundsatz. 

hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Hallo,

manchmal verstehe ich Beitragsersteller nicht.

Es gibt eine Rechnung. Diese ist zu hoch. Auf der Rechnung ist genau angegeben, was für welchen Zeitraum berechnet wird. Rabatte werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.

Gerne behaupte ich, dass in seltenen Fällen es nicht ganz einfach ist, diese Angaben bei den Rabatten ohne Kenntnis der Vereinbarungen nach zu vollziehen. Aber der Rechnungszeitraum ist eigentlich immer erkennbar.

Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb einer Frist (80 Tage?) schriftlich zu erheben. Reklamieren Sie dies schriftlich, gerne per Kontaktformular. Dann erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Dies bitte sorgfältig aufbewahren.

Gruß

Hafe