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am 25.01.2019 19:32
Vor über 2 Monaten habe ich einen neuen Handyvertrag abgeschlossen, bei dem mir eine Endsumme von 37,99 (+ 199 für das Handy) angeboten wurde.
Nach 1 1/2 Monaten kriege ich die erste Rechnung mit einem Betrag von gut 50€. Nachdem ich mit einem Kollegen von Vodafone telefoniert habe, wird mir erklärt das die Summe endstanden ist dadurch das die erste Rechnung für mehr als einen Monat ist.
Ich habe extra nochmal gefragt ob die 37,99 auch wirklich stimmen, diese wurden mir erneut zu gesagt.
Bei der nächsten rechnung nun der schock, wieder beläuft sich die Summe auf wieder fast 50 €.
Als ich dann mit der Frau Mensch spreche erklärt sie mir das nirgendswo im System etwas über die 37,99 steht.
Es wird ja bei Vertragsschluss aufgenommen wie ich den Einzelheiten zustimme.
Kann man verlangen, dass die Aufnahme einem zur Verfügung gestellt wurde?
am 25.01.2019 20:34
Hallo @lolashanu, hast du denn keine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen?
Es wird ja bei Vertragsschluss aufgenommen wie ich den Einzelheiten zustimme.
Kann man verlangen, dass die Aufnahme einem zur Verfügung gestellt wurde?
Nein, das kannst du nicht verlangen. Aber du kannst verlangen, dass VF nachweist, dass die Forderungen rechtmäßig sind.
am 25.01.2019 20:34
26.01.2019 11:45 - bearbeitet 26.01.2019 11:48
Servus @Díaz_de_Vivar ,
das ist nicht ganz richtig. Es gibt mittlerweile ein Urteil, dass einem Kunden eine Gesprächsaufzeichung übermittelt werden muss.
Wenn die Aufzeichnung also vorliegt, kann ein Kunde diese auch bekommen. Die Anforderung geht aber nur auf dem schriftlichen Weg und z.B. nicht über ein Forum.
Gruß Kurt
am 26.01.2019 12:16
Hallo @Gelöschter User , also Urteil finde ich in deinem link keines, sondern nur ein Interview mit dem einschlägig bekannten "Medien"-Rechtsanwalt Solmecke, der seine Meinung äußert. Interessant erscheint mir darin jedenfalls folgende Passage:
"Dieser (Anm: gemeint ist der Provider) ist dann vor Gericht dafür beweispflichtig, dass es zum Vertragsschluss gekommen ist. Der Mitschnitt kann dann als Beweismittel vor Gericht dienen".
Im Grunde genommen ist die Sache ganz einfach: Zunächst muss der Kunde (Schuldner) nichts beweisen, sondern der Provider (Gläubiger). Wie er das macht, und welche Beweismittel das Gericht anerkennt, sei mal dahingestellt.
Also stellt sich doch die Frage, was will der Kunde dann mit dem Mitschnitt anfangen? Den Klageweg beschreiten und auf Erfüllug des Vertrags pochen? Bis es da zu einem Urteil kommt, kann es schon einige Zeit dauern. Und bis dahin?
Im übrigen bin ich mir ziemlich sicher, dass VF niemals einen Gesprächsmitschnitt aufgrund eines einfachen Briefes an einen Kunden übermittelt. Und später könnte es durchaus heißen "Aufzeichnung bereits gelöscht".
Aber wie gesagt. Kein Problem, denn der Glübiger ist in der Beweispflicht für die Rechtmä´ßigkeit seiner Forderung, wenn der Schuldner diese bezweifelt, weil anderes vereinbart wurde. Eigentlich ein schöner und richtiger Grundsatz.
am 26.01.2019 12:51