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Lösung
am 12.05.2020 13:48
Hallo zusammen,
Ich habe in einem Shop den young M abgeschlossen. Explizit habe ich auch gesagt, dass ich kein Telefon dazu haben möchte. Nun ist mir aufgefallen, dass im Vertrag der young M mit basic phone steht. Dieses wollte ich aber nicht und habe ich abgesehen davon auch nicht bekommen. Wie ist damit zu verfahren?
12.05.2020 18:24 - bearbeitet 12.05.2020 18:27
Hallo @Christian117 !
Wenn das so in den Vertragsunterlagen steht hast du dies mit deiner Unterschrift so akzeptiert.
Ansonsten: Es kann hier natürlich niemand beurteilen, was tatsächlich besprochen wurde. Wurde eventuell ein bestimmter Rabatt bzw. eine Gutschrift anstelle eines Smartphones vereinbart?
Ein Widerrufsrecht im stationären Shop besteht im Gegensatz zu einem Telefon- oder Onlineabschluss nicht. Bei Rückfragen ist der Shop mit dem dies vereinbart wurde dein Ansprechpartner.
am 13.05.2020 15:43
Hallo,
ich habe wie geschrieben explizit gesagt, dass ich kein Telefon möchte. Das hat er eigentlich auch mir gegenüber so aufgenommen gehabt. Ich habe den Vertrag schon vor Beginn der Corona Krise abgeschlossen. Der eigentliche Beginn war am letzten Sonntag (10.05.2020), weil mein alter Vertrag noch bis 09.05. lief. Deshalb habe ich die Vertragunterlagen damals abgeheftet und erst letztes Wochenende wieder heraus geholt. Da ist mir dann im Nachhinein aufgefallen, dass ich 5€ mehr zahle, als der Vertrag eigentlich kostet bzw. ich eine Leistung bezahle, die ich weder wollte, noch jetzt bekommen habe, obwohl ich sie bezahle.
Einen Rabatt bzw. eine Sonderaktion kann ich da nicht vermuten. Ich zahle ja mehr, als ich wollte.
Allgemein machte der Herr im Shop einen wenig seriösen Eindruck, wenn ich mir die Situation von damals nochmal durch den Kopf gehen lasse.
13.05.2020 17:03 - bearbeitet 13.05.2020 17:08
Es hat dich ja niemand gezwungen dort abzuschließen. Du hättest ja alternativ auch direkt online (mit Widerrufsrecht) nach Ablauf deines Altvertrags abschließen können. Als Student sogar bei Onlineabschluss zusätzlich mit Unidays Rabatt.
Egal welchen Eindruck der Verkäufer auf dich gemacht hat:
Entscheidend ist doch, dass man besser immer einen Vertrag liest bevor man ihn unterschreibt und nicht erst Wochen später. Du sieht direkt ob alles so wie besprochen schriftlich festgehalten wurde und kannst es ggf. vor der Unterschrift korrigieren lassen oder ansonsten die Unterschrift verweigern.
am 13.05.2020 17:12
In deinen von dir unterschriebenen Vertragsunterlagen steht 'mit Basic Phone'?
Als Ausgleich werden Gutschriften o. Gutscheine bei Vertragsabschluss vereinbart, in deinem Fall so um die 120 Euro. Könnte das sein?
Ansonsten den Kontakt zum Verkäufer suchen und die Angelegenheit vor Ort klären.