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Lösung
am 02.04.2018 20:45
Hallo,
mein Neuvertrag wird erst am 15.04.18 freigeschaltet, ich habe aber bereits mit den Unterlagen eine vorläufige Nr. erhalten, wobei am gleichen Datum meine alte Nr. portiert werden soll.
In den Bedingungen steht, dass ich die Anschlussgebühr gutschreiben lassen kann. Dieses soll über
die my-vodafone-App erfolgen und soll in der ersten Woche nach erhalt der SIM erfolgen.
Jedoch kann ich mich jetzt mit der vorläufigen Nr. nicht anmelden!
Wahrscheinlich, weil diese ja noch nicht freigeschaltet ist.
Kann ich erst auf alle Funktionen und Registrierungen ab Freischaltdatum zugreifen ?
Dann ist aber auch die 1-Wochenfrist vorbei.
Kann ich dann trotzdem die Gutschrift erhalten ?
An der Telefonischen Hotline soll immer die Nr. eingegeben werden, diese kannt man nicht! (noch nicht freigeschaltet?). So komme ich hier auch nicht weiter, da ich dann aus der Leitung geschmissen werde!
Wäre schön, wenn mir hier einer etwas zu sagen könnte.
Gruß
Kasi10
Gelöst! Gehe zu Lösung.
08.04.2018 11:05 - bearbeitet 08.04.2018 11:05
Hi @Kasi10,
es zählt immer das Datum der Freischaltung. Ab diesem Datum steht Dir auch erst die MeinVodafone App zur Verfügung.
Sollte es dann nicht funktionieren, kannst Du Dich gerne mit Deiner Rufnummer, Deinem Kennwort und einem Link zu diesem Thread bei mir per PN melden.
Schönen Sonntag,
WolfgangF
am 04.04.2018 10:00
Hallo Kasi10,
das sollte aber klappen.
was passiert wenn Du die MeinVodafone App lädst? Du schreibst, dass Du Dich nicht anmelden kannst.
Die Gutschrift des Anschlusspreises hat nichts mit der Rufnummern-Mitnahme zu tun, heißt es klappt auch mit der aktuellen Rufnummer.
Wenn Du die Hotline anrufst, gib bitte die aktuell aktive Rufnummer an. Nur damit können die Kollegen Dich finden.
Viele Grüße,
Susan
05.04.2018 20:24 - bearbeitet 05.04.2018 20:24
Hallo Susan, und danke.
Das ist es ja, ich kann mich in der App nicht anmelden, da eine aktuelle Nr. verlangt wird.
Der Vertrag wird aber erst am 14.04. freigeschaltet.
Meines Erachtens kann ich mich dann auch erst anmelden ( mit der vorläufigen Nr. ), und dann die
Erstattung beantragen.
Aber da ich die SIM Card dann aber bereits 4 Wochen vorliegen habe, ist die Frist für die Erstattung,
von einer Woche nach Erhalt, bereits längst vorbei.
Aber früher geht's ja nicht. Die Frage ist, ob der Erstattung erfolgt ?
Mit der Nummernübernahme hat das nichts zu tun .. das ist mit auch Bewusst.
Ich denke, dass ich warten muss, bis die Nr. aktiv ist. Dann werde ich mich in der App anmelden, was
dann ja klappen sollte, und dann die Erstattung beantragen.
So sollte es klappen .... oder ?
Gruß
Kasi10
08.04.2018 11:05 - bearbeitet 08.04.2018 11:05
Hi @Kasi10,
es zählt immer das Datum der Freischaltung. Ab diesem Datum steht Dir auch erst die MeinVodafone App zur Verfügung.
Sollte es dann nicht funktionieren, kannst Du Dich gerne mit Deiner Rufnummer, Deinem Kennwort und einem Link zu diesem Thread bei mir per PN melden.
Schönen Sonntag,
WolfgangF
am 09.04.2018 19:45
Danke, ich melde mich noch einmal wenn's geklappt hat.
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am 11.04.2018 08:33