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am 20.01.2019 17:34
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Vodafone-Support Team,
leider muss ich an dieser Stelle meinen Unmut kundtun. Ein von mir abgeschlossener Vodafone-Mobilfunk Vetrag wurde zum 17.04.2017 gekündigt. Die rechtswirksam geschlossene Kündigung durch Vodafone liegt in schriftlicher Form mit Schreiben vom 20.01.2017 vor.
Nun ergab sich sich im Dezember 2018 ein Ereignis, welches mich fast vom Glauben abfallen ließ. Ich erhielt eine Mitteilung seitens Vodafone, dass der Betrag für ein Mobilfunkvertrag nicht abgebucht werden konnte.
Nach Rechereche um welchen Vertrag es sich handelte musste ich mich Erstaunen feststellen, dass es sich um den gekündigten Vetrag aus April 2017 handelt.
Wir reden vorliegend um einen Betrag in Höhe von ca. 1000,00 EUR welcher von Vodafone, trotz vorliegener Kündigung, abgebucht wurde.
Nach unittlbarer Kontaktaufnahme mit Ihrer Service-Hotline teilte mir Ihre Kollegin (selbst verwundert über den Sachverhalt)mit, dass die Kündigung in Ihrem System auch erfasst wurde, daraufhin hin aber wieder manuell entfernt wurde.
Zu keinem Zeitpunkt sollte eine Vetragsverlängerung stattfinden und ich bin von der Rechtswirksamkeit der Kündigung ausgegangen.
Das entsprechende Gespräch mit Ihrer Kollegin wurde am 06.01.2019 gegen 16:30 geführt und auch aufgeichnet, der Name Ihre Kollegin wurde notiert.
Ich bitte Sie darum, sich den Sachverhalt anzunehmen. Die schriftliche Kündigungsbestätgung (mit Datum vom 20.01.2017) wird auf Verlangen gerne zugesendet/nachgereicht.
Falls jemand aus dem Supporteam weitere Angaben zum Kontrakt benötigt so bitte ich mir dies hier mitzuteilen, sofern Ihrerseits eine Kontaktaufnahme gewünscht ist.
Sollte Vodafone an diesem, meiner Meinung nach rechts -und sittenwidrigen, Verhalten festhalten sehe ich mich dazu gewzungen den Rechtswegs zu bestreiten und eine Anzeige nach § 263 StGB zu stellen.
am 23.01.2019 09:47
@Unzufrieden5 : vielen Dank für Deine PN.
Deine Rufnummer war / ist einem Rahmenvertrag zugeordnet und wie ich sehe, ist Dein Anliegen im Fachbereich zur weiteren Klärung. Bitte hab` etwas Geduld.
Beste Grüße,
Matthias
(Moderator)