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Mündliche Nebenabreden In AGB nicht ausgeschlossen
LTE_Anschluss
Netzwerkforscher
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Wie ich bereits in einem anderen Beitrag (https://forum.vodafone.de/t5/LTE-Tarife-und-Vertrag/Au%C3%9Ferordentlich-fristlos-gek%C3%BCndigt-wg-... geschrieben hatte, wurde mir damals von einem Vodafone Mitarbeiter (als etwas anderes hat er sich nicht ausgegeben; der Bus, in dem er saß, war mit dem Vodafone Logo und als "Vodafone-LTE-Bus" gekennzeichnet) ein Vertrag vorgelegt, in dem zwar etwas von Drosselung stand, er jedoch ausdrücklich dazu erklärte, diese werden in der Mindestvertragslaufzeit sowieso nicht kommen.

 

Daraufhin habe ich mir nochmals die AGB von Vodafone zu Gemüte geführt und festgestellt, dass mündliche Nebenabreden nicht ausgeschlossen wurden (wie das ansonsten üblicherweise in den AGB größerer Firmen ja gemacht wird. Die Kanzlei, die das verzapft hat, gehört vom Hof gejagt 🙂 ).

 

Die Zusicherung des Mitarbeiters, es werde keine Drosselung geben, ist somit Vertragsbestandteil geworden.

 

Selbst wenn man davon ausgeht, dass es nun einen Widerspruch gibt zwischen der mündlichen Abrede (keine Drosselung) und den AGB (Drosselung) geht diese Unklarheit nach den Regelungen des BGB zu AGB zu Lasten des Anwenders (Vodafone). Es gilt auch in diesem Fall allein die für den Verbraucher günstigere Regelung.

 

Somit dürfte sich bei mir keinen Einzelfall handeln und es nach meiner Auffassung ohne weiteres rechtlich durchsetzbar sein, bei Vorliegen entsprechender mündlicher Zusagen sowie fehlendem Ausschluss der Schriftformklausel in den AGB den LTE-Vertrag nunmehr fristlos zu kündigen.

 

 

 

62 Antworten 62

Hirngespinste hin oder her ich kann dir ein LTE Vertrag zeigen,da ist di Drossel drinen....bei den Gesprachen war aber keiner von uns dabei um das zu bezeugen also bleibt mir naturlich nur ubrig was ich in handen halten kann und nicht die Aussagen wo verargerten Kunden die auf jeder Art und Weise versuchen sich aus der Drossel oder aus dem Vertrag raus zu mogeln,wie gesagt wenn ihr Beweise liefern konnt dann ab damit zum Anwalt aber das herumalbern in einem Forum mit "ich bin im Recht,ich kanns beweisen" und dann nichts machen und irgendwann dann komplett weg aus dem Forum ist echt zu blod das gabs schon 1000 mal wo jeder Beweise hatte und zum Anwalt ging,weist du wiviele davon sich noch mal gemeldet haben um zu sagen "hey ihr Idioten,ich habs durchgezogen"?Keiner,nada,niente,zero,0

Bitte keine unaufgeforderten PN an mich, ich kann in kein Callya Kundenkonto was verändern.PN mit Kundendaten die mich erreichen werden ohne Kommentar gelöscht.
Fakt ist auch, dass keiner hier behauptet, dass der Mitarbeiter die Aussage nicht getroffen hat.

Es mag durchaus sein, dass es Mitarbeiter gibt, die einen anlügen, um an ihre Provision zu kommen.

Nur dann bitte eben beweisen, dass der Mitarbeiter was anderes gesagt hat. Dann wirst du auch zu deinem Recht kommen.

- Knocking on Holstentor -

Es ist praktisch immer das selbe......Die Leute schimpfen wie die Rohrspatzen..... fühlen sich betrogen und wenn man fragt.... stellt sich heraus der schimpfende Rohrspatz auch nicht unschuldig an der Situation ist, aber es nicht wahrhaben will.

 

 

 

 

Qualität ist, wenn die Kunden zurückkommen und nicht die Ware.

Hier haben sich doch schon mehrere Menschen gemeldet die Vorläufig aus ihrem Vertrag rausgekommen sind? Kann eure Anschuldigungen da nicht ganz verstehen.

Und warum sollte man bei Erfolg auch nur eine Sekunde an dieses Forum denken?

Aha zeig mir einen Zitat wo eine seinen Verrag beendet hat,ausser natürlich aus Kulanz weil da hat er nichts bewirkt,zeig mir einen der mit Anwalt gedroht hat und zum Anwalt gegangen ist und ewas erreicht hat und sich hier gemeldet hat.....

Bitte keine unaufgeforderten PN an mich, ich kann in kein Callya Kundenkonto was verändern.PN mit Kundendaten die mich erreichen werden ohne Kommentar gelöscht.

Vorzeitig aus Vertrag entlassen ist reine Kulanz.

 

Und hier noch mal das Zitat eines Rechtsanwaltes.

"Beruft sich eine Partei dagegen auf mündliche Absprachen, so muss sie diese beweisen, was nur durch `Zeugenbeweis´ möglich ist. Häufig stehen dann aber sich widersprechende Aussagen gegenüber, so dass es für das Gericht nicht möglich ist zu erkennen, was wirklich vereinbart wurde. Dafür ist es gar nicht erforderlich, dass ein Zeuge die Unwahrheit sagt. Meist haben die Parteien tatsächlich unterschiedliche Auffassungen davon, was sie mündlich vereinbart haben. Die Folge ist dann eine so genannte `Beweislastentscheidung´ des Gerichts. Das heißt: Derjenige, der sich auf eine für ihn günstige mündlich getroffene Vereinbarung beruft, verliert den Prozess, weil er eben diese Vereinbarung nicht zur Überzeugung des Gerichts beweisen kann. Um solche Probleme zu vermeiden, werden viele Verträge schriftlich geschlossen."

 

Zum anderen sollte man sich im Vorgespräch eine Visitenkarte geben lassen und sofern möglich den MA Ausweis zeigen lassen. Denn es gibt auch Partneragenturen die für Vodafone tätig sind. Denn bei einer Flaschberatung ist die Partneragentur der Ansprechpartner und nicht VF

Qualität ist, wenn die Kunden zurückkommen und nicht die Ware.

Kulanz oder nicht, man hat bekommen was man wollte - das es rein rechtlich schwer ist möchte ich nicht bezweifeln.
Auch wenn Partneragenturen Falschaussagen treffen ist es ja am Ende Vodafone der diese Partneragenturen weiter nutzt um Kunden zu akquirieren.

 

Ich verstehe nicht wie man bei so massiver Falschberatung als Vodafone Fan oder Mitarbeiter hier noch mit stolz geschwelter Brust stehen kann ala:

"Haha, ihr habt keine chance - ihr habt euch **piep** lassen jetzt müsst ihr es ausbaden - nervt uns doch bitte nicht mit euren Falschberatungserfahrungen - wie? ihr wollt gerecht behandelt werden? hahaha"

Wirft schon ein recht interessantes Licht auf euch 😄

Nochmal, hier hat doch keiner angezweifelt, dass der Berater vielleicht was anderes gesagt hat.
Ich denke, fast jeder hier hatte mal irgendwo n Problem mit VF.
Denn egal wo man ist, irgendwas passiert in der Regel immer mal.

Natürlich ist es ärgerlich, wenn man falsch beraten wird, etwas falsch versteht, etwas nicht eingebucht wird, was versprochen wurde etc.

Nur muss man dann doch eine Grundlage haben, um seine (versprochenen) Konditionen zu erhalten; sprich in diesem Fall beweisen, dass die Nebenabrede besteht.

- Knocking on Holstentor -

@faszinierend

 

Wenn es eine 100% schriftliche Beweislast gibt, ist das überhaupt kein Problem. aber eine mündliche Vereinbarung die nirgends schriftlich festgehalten worden ist, hat genau so viel Wert wie ein leeres Blatt

Papier.

 

Wenn der gute Mann sich über den Tisch gezogen fühlt, dann ab zur Verbraucherberatung und beraten lassen

welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Fertig......

Qualität ist, wenn die Kunden zurückkommen und nicht die Ware.
Wenn nur das gesagt worden wäre, hier wurde sich aber mehrmals über das Problem und die Lösungsansätze lustig gemacht... (Säbel rasseln, Radau machen, Kopf einziehen) ... eben was ich schon im meinem vorherigen Post schrieb 😉

Mal sehen auf wie viele Arten ihr ein und das selbe noch Formulieren wollt 😄