Hallo zusammen,
aktuell bezahlen wir für 150Mbit 19,99€ pro Monat für die ersten 12 Monate, danach 34,99€. Nun bekam meine Freundin neulich nach etwa 9 Monaten Vertragslaufzeit einen Anruf von Unitymedia bezüglich einer vorzeitigen Vertragsumstellung: 400 Mbit für dauerhaft 27,99€ pro Monat. Keine Umstellungskosten für den Vertrag (üblicherweise 9,99€), auf Wunsch für 3,99€ pro Monat einen Wifi-Extender. Sie nahm das Angebot für 27,99€ pro Monat ohne Wifi-Extender an. Explizit wurde am Telefon gesagt, dass wir alles noch einmal schriftlich bekämen. Wir warteten mehrere Tage auf die Unterlagen und nach langer Zeit erreichten sie uns. Von 27,99€ keine Spur, sondern 37,99€. Zusätzlich die Vertragsumstellungsgebühr.
Am Telefon konnte man uns nicht helfen, sodass wir verärgert waren und haben unser Widerrufsrecht in Anspruch nahmen. Dieser wurde uns bestätigt.
Nun haben wir eine Rechnung erhalten über 38,77€ anstatt der üblichen 19,99€. Denn seit dem Telefonat, zudem dann sofort die Tarifumstellung erfolgte, und der letztlichen "Umsetzung" des Widerrufs vergingen über einen Monat. Für diesen Zeitraum wurden zudem die 37,99€ zugrunde gelegt und nicht die 27,99€.
Ich erachte diese Rechnung aufgrund mehrer Gründe für rechtswidrig:
- Ein Schadens- oder Wertersatzanspruch muss auf einem dauerhaften Medium (z.B. Briefform) dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Insofern kommt ein Wertersatzanspruch frühestens ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem die schriftlichen Unterlagen (AGB + Widerrufsbelehrung) zugingen, und nicht bereits ab dem Zeitpunkt des Telefongesprächs. Alternativ können, um bereits vorab mit dem Vertrag zu beginnen, die Widerrufsbelehrung und die Informationsbereitstellung zum Schadensersatzanspruch am Telefon erfolgen. Dies ist jedoch unterblieben.
- Weder den AGBs noch der Widerrufsbelehrung kann ich Informationen bezüglich eines Schadens- oder Wertersatzanspruches entnehmen. Es handelt sich demnach um eine komplette Rückabwicklung, als sei es nie zum Vertragsabschluss gekommen.
- Zuletzt setzt ein Wertersatzanspruch voraus, dass der Verbraucher „ausdrücklich verlangt“, dass der Unternehmer, in diesem Fall Unitymedia, mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Dies setzt eine aktive Handlung des Kunden voraus. Am Telefon wurde nicht gefragt, ob der Vetrag sofort umgestellt werden soll (Argumentation eng verknüpft mit Punkt 1).
- Selbst wenn man die drei vorangestellten Punkte außer Acht lässt dürfte höchstens bis zum Zeitpunkt des Eingangs des Widerrufs berechnet werden. Die "hausinterne Umsetzung" bei Unitymedia hat der Kunde nicht zu vertreten.
Über Eure/Ihre Einschätzung würde ich mich freuen.