Umzug Zweitwohnsitz in Berlin
Anonym73958
Youngster
Youngster
Liebe Unitymedia-Nutzer*innen,

ich habe folgendes Problem:
Meinen Vertrag habe ich wegen Auszug/Umzug aus Essen (NRW) gekündigt. Meine neue Anschrift ist in Berlin, wo Unitymedia nicht mehr seine Dienste anbietet. Nun ist es allerdings so, dass ich in eine WG und dazu in eine Schule gezogen bin, die anscheindend aufgrund deutscher Richtlinien nicht als Wohnort angegeben werden kann, sodass ich weiterhin meinen Erstwohnsitz in einem anderen Stadtteil von Essen (bei einem Familienangehörigen) behalte.

Sprich: Ich wohne offiziell in Essen, aber tatsächlich in Berlin und kann dort kein Unitymedia nutzen. Da ich hier jedoch nicht gemeldet bin, gilt dann das Sonderkünsigungsrecht noch, oder muss ich trotzdem an Unitymedia weiterzahlen?

Danke schon mal für eure Antworten 🙂
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Anonym32487
Digitalisierer
Digitalisierer

Die Adresse wo du aktuell gemeldet bist:


Gibt es da UM? - bzw. schon einen laufenden Vertrag? Dann kann eine Kulanzkündigung in Anspruch genommen werden. Bei 2 UM Kunden wird der günstigere Vertrag gekündigt wenn sie zusammen ziehen.


Andernfalls wenn die neue Whg in Essen nicht verfügbar ist, besteht auch hier ein Recht auf Sonderkündigung.


Lg



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3 Antworten 3
Janice1
App-Professor
App-Professor
Hey Eigenvagant, 

es tut mir wirklich leid, aber ohne eine Meldebescheinung (aus Berlin) können wir kein Sonderkündigungsrecht gewähren. 😕 

Wohnt denn derzeit jemand Anderes in deiner Wohnung in Essen? Dann gäbe es die Möglichkeit einer Vertragsübernahme. 
Dafür müssten nur beide Parteien, sprich Du und dein Nachfolger, das Formular ausfüllen und bei uns einreichen (gerne auch als E-Mail an: kundenservice@unitymedia.de)

Vertragsübernahme: Formular

Alles Liebe für dich! :hearts:

- Suse
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Adressen die vom Meldeamt nicht akzeptiert werden, sind fuer dauerhaftes Wohnen nicht zugelassen. So duerfen z.B. Gewerberaeume nicht illegal fuer Wohnzwecke vermietet werden.

Ich wuerde mich nochmal ganz genau informieren, ob hier nicht eine Form der illegalen Vermietung zu Wohnzwecken vorliegt. Dies kann erhebliche Rechtsfolgen - z.B. bei einem Versicherungsfall wie Feuer, Sturm, Wasser, Einbruch etc. - haben. Bei illegalen Wohnen können die Staedte auch Ordnungsstrafen verhaengen.
Anonym32487
Digitalisierer
Digitalisierer

Die Adresse wo du aktuell gemeldet bist:


Gibt es da UM? - bzw. schon einen laufenden Vertrag? Dann kann eine Kulanzkündigung in Anspruch genommen werden. Bei 2 UM Kunden wird der günstigere Vertrag gekündigt wenn sie zusammen ziehen.


Andernfalls wenn die neue Whg in Essen nicht verfügbar ist, besteht auch hier ein Recht auf Sonderkündigung.


Lg