Frage
Antwort
Lösung
am 09.01.2020 19:38
ich bin am 01.12.19 umgezogen in ein Haus, wo kein Unitymedia angeboten wird. Die Kündigung Bzw. Den Umzug habe ich am 07.11 gemeldet und auch eine Bestätigung erhalten, dass UM eine Meldebescheinigung benötigt. Die Bescheinigung konnte natürlich erst Anfang Dezember einreichen. Ausgerechnet wurde nun als Frist der 31.03.2020.
Auf Nachfrage bekam ich die Antwort, dass die Frist 3 Monate ab Monatsende und mit Beginn meiner ersten Mitteilung, frühestens mit dem Tag meines Umzugs beträgt.
Meine erste Mitteilung war doch im November und mein Umzug im Dezember und die Bescheinigung bekomm ich doch auch erst nach dem Umzug. Ich versteh einfach nicht wieso ich 4 Monate bezahlen soll?
Kann mir das bitte jemand erklären oder ist es falsch berechnet?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 13.01.2020 10:21
Die Kündigungsfrist von drei Monaten ist folgendermaßen geregelt: sie beginnt nach dem tatsächlichen Umzug mit einer Frist von drei Monate zum Monatsende.
- Janice
am 02.02.2020 13:55