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Sonderkündigung: ist die Frist richtig ?
Anonym90049
Youngster
Youngster
Hallo zusammen,

ich bin am 01.12.19 umgezogen in ein Haus, wo kein Unitymedia angeboten wird. Die Kündigung Bzw. Den Umzug habe ich am 07.11 gemeldet und auch eine Bestätigung erhalten, dass UM eine Meldebescheinigung benötigt. Die Bescheinigung konnte natürlich erst Anfang Dezember einreichen. Ausgerechnet wurde nun als Frist der 31.03.2020. 

Auf Nachfrage bekam ich die Antwort, dass die Frist 3 Monate ab Monatsende und mit Beginn meiner ersten Mitteilung, frühestens mit dem Tag meines Umzugs beträgt. 

Meine erste Mitteilung war doch im November und mein Umzug im Dezember und die Bescheinigung bekomm ich doch auch erst nach dem Umzug. Ich versteh einfach nicht wieso ich 4 Monate bezahlen soll? 

Kann mir das bitte jemand erklären oder ist es falsch berechnet? 

11 Antworten 11
Janice1
App-Professor
App-Professor
Hallöchen ihr Lieben, 


im Herbst 2018 haben wir unsere Sonderkündigungsregelungen an die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) angeglichen. 

Im TKG §46, Absatz 8 steht folgendes:

"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt." 

Der "Starttermin" wurde von Marburger schon korrekt erklärt, denn dieser richtet sich nach dem Datum, welches auf der Meldebescheinigung versehen ist. Hier noch einmal Marburgers Erklärung:


Die Kündigungsfrist von drei Monaten ist folgendermaßen geregelt: sie beginnt nach dem tatsächlichen Umzug mit einer Frist von drei Monate zum Monatsende.

Demnach ist die Eintragung des endgültigen Deaktivierungsdatums vollkommen korrekt. 🙂

Ich wünsche dir an deinem neuen Wohnsitz nur das Beste :hearts:

Alles Liebe


- Janice

Gelöschter User
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