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am 14.11.2019 22:38
Hallo liebe Community,
ich habe mich hier angemeldet da ich euren Ratschlag benötige.
Ich hatte seit einigen Wochen regelmäßig starke Bild-/Tonstörungen im Fernsehempfang bis hin zum Totalausfall. Ich rief daraufhin schließlich die Hotline an die schließlich einen Kabeltechniker schickte. Der Techniker war am 6.11. im Haus (Mehrfamilienhaus) und konnte das Problem nachvollziehen und hatte im Hausverteiler (auf diesem stand: Eigentum Kabel Deutschland) einen Kabelschuh getauscht & den Verstärker nachjustiert. Damit war das Problem behoben. Die am Fernsehgerät abgezeigte Signalqualität war von 10-30% auf ca. 60% gestiegen. Auch der Kabel-Internetanschluss zeigt jetzt eine deutlich kürzere Latenz-Zeit (bei Speedtest-Messungen).
Soweit so gut. Überrascht war ich als ich meine Telefonrechnung, die eine Servicepauschale von 99,- Eur ausweist.
Bei der telefonischen Beauftragung wurde mir jedoch gesagt, dass die Problemlösung kostenfrei sei, solange das Problem nicht an meiner Verkabelung (eigene Mehrfachverteiler oder Abzweigungen) liegt. Da das Problem eindeutig (das sagt auch der Servicebericht!) nicht in meiner Verantwortung lag, bin ich der Meinung die Servicepauschale wurde mir zu unrecht in Rechnung gestellt. Ein Telefonat mit der Hotline brachte mir keine befriedigende Antwort. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ja der Fehler in der Hausverteilung, und damit nicht in der Veranwortung von Vodafone läge. Vodafon sei nur bis zu dem Übergabepunkt zuständig, die Anlage wiederum gehöre dem Hauseigentümer (ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus). Da ich die Störung gemeldet habe müsse ich auch die Kosten tragen und kann sie mir vom Hauseigentümer erstatten lassen. Meine Einwendungen, dass mir das so vorher am Telefon nicht gesatz wurde und dass der Eigentümer mir sicherlich nicht ohne eine qualifizierte Rechnung die 99,- Eur erstatt lies der freundliche MA an der Hotline nicht gelten. Hat jemand vergleichbare Erfahrungen? Muss ich tatsächlich die 99,- € zahlen obwohl der Fehler ja in dem Hausverteiler bestand?
Danke schonmal für die Antworten!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 15.11.2019 16:29
@Tina schrieb:Ich schaue mir das an. Dafür brauche ich Deine Kundenummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift. Schick mir alles in einer Privatnachricht zu und melde Dich noch einmal hier im Beitrag.
Ich Danke Dir für die Unterstützung. Ich habe den Sachverhalt zusammen mit meinen Kundendaten in einer PM gesendet.
am 14.11.2019 22:46
Bei TV muss das zu 99% der Kunde zählen da es nur wenige Verträge gibt die alles beinhalten. Beim nächsten Mal müsste das dein Vermieter melden.. Du kannst die Rechnung auch weiterleiten an dein Vermieter
am 15.11.2019 09:50
Hallo kodi78,
erst einmal herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Du zu uns gefunden hast.
Wenn kein Servicevertrag für das Hausnetz besteht, sind wir bis zum Hausübergabepunkt zuständige. Der Verteiler und der Verstärker zählen schon nicht mehr dazu. Die sind dann tatsächlich Sache des Eigentümers oder der Hausverwaltung. Wenn hier die Ursache der Störung liegt, berechnen wir die erwähnten Kosten.
Beste Grüße
Tina
am 15.11.2019 10:07
Vielen Dank für die Antwort(en). Ich ärgere mich nur über die Art und Weise. Am Telefon bei der Störungsmeldung war davon nicht die Rede! Da hieß es noch, dass ich nur bei Problem Ursachen, die in meiner Verantwortung/Wohnung lägen, zu zahlen hätte. Und jetzt heißt es plötzlich alle Störungen ab dem Hausübergabepunkt. Nach meiner Kenntnis verlangt das BGB ja eine Einwilligung meinerseits zu der kostenpflichtigen Leistung. Die habe ich nicht gegeben. Das ich mir jetzt das Geld von dem Hauseigentümer erstatten lassen soll ist ein Witz. Auf welcher Grundlage soll er mir das denn erstatten, auf Basis meiner Telefonrechnung?
Davon einmal abgesehen - es ist doch ein Witz, das der Kunde bei Kabelstörungen die den Fernsehempfang einschränken und zu einer instabilen Internetverbindung führen selbst die Behebung zahlen muss, oder? Das kannte ich so von noch keinem Anbieter (DSL-Anschluss den ich davor hatte).
am 15.11.2019 11:20 - zuletzt bearbeitet am 26.11.2019 11:32 von Claudia
Nun, Deinen Ärger verstehe ich. Der Kollege hat Dir in soweit die richtige Info gegeben - Kosten entstehen nur, wenn die Ursache in Deinem Verantwortungsbereich bzw. außerhalb unseren Verantwortungsbereichs liegt. Das trifft auf den Verteiler, Verstärker und die Hausverkabelung zu.
IPTV ist nicht mit einem Kabelanschluss zu vergleichen.
Gibt es keinen Servicevertrag sind wir im TV Bereich bis zum Hausübergabepunkt zuständig. Wenn es aber Deinen Internet & Phone Anschluss betrifft, gilt das nicht. Allerdings hast Du einen TV Störung gemeldet, richtig? Dann greift erstgenanntes.
Beste Grüße
Tina
am 15.11.2019 11:58
am 15.11.2019 13:32
Ich schaue mir das an. Dafür brauche ich Deine Kundenummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift. Schick mir alles in einer Privatnachricht zu und melde Dich noch einmal hier im Beitrag.
Beste Grüße
Tina
am 15.11.2019 16:29
@Tina schrieb:Ich schaue mir das an. Dafür brauche ich Deine Kundenummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift. Schick mir alles in einer Privatnachricht zu und melde Dich noch einmal hier im Beitrag.
Ich Danke Dir für die Unterstützung. Ich habe den Sachverhalt zusammen mit meinen Kundendaten in einer PM gesendet.
am 24.11.2019 19:55
Hallo,
zu diesem Thema aus meiner Sicht die gleiche Auffassung.
Es grenzt meiner Meinung nach schon an xxx was Vodafone sich hier leistet.
Bei mir lagen Störungen bei TV und Internet vor. Ein Servicetechniker kam kurzfristig und stellte einen defekten Verstärker fest. Dieser wurde ersetzt nachdem ich dem Techniker direkt 50€ bar bezahlen musste. Auf meiner neuen Rechnung nun auch noch die Servicepauschale. Der defekte Verstärker wurde von Vodafone vor zwei Jahren eingebaut. Wegen diesem Teil zahle ich nun 150€. In drei Wochen geht das Teil wieder defekt, dann bezahle ich wieder 150€?? Oder wie stellt sich das Vodafone vor?
am 25.11.2019 12:54
Hallo Hans-Jung,
wenn Du keinen Internetvertrag hast und nur ein Vertrag bis zum Hausübergabepunkt vorliegt, macht diese Rechnung durchaus Sinn. Daher öffne bitte einen eigenen Beitrag mit einer nachvollziehbaren Vorgangsbeschreibung. Wir schauen uns dies dann gern an.
Gruß Fred