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Lösung
am 27.04.2019 22:13
am 28.04.2019 01:42
Eins vorweg:
Eine Rechtsberatung im Einzelfall darf dir hier niemand geben, ergo wirst du dich bei rechtlich fundierten Aussagen an eine entsprechende zur Rechtsberatung befugte Stelle wenden müssen (z.B. einen Anwalt deiner Wahl).
Zweitens:
Solltest du den GigaCube nie bestellt haben -und- den Vertragsschluss angezweifelt und notfalls widersprochen haben, so existiert spätestens ab Eingang des Widerrufsschreibens -und- des Geräts bei VF kein Vertrag mehr. Sollte VF danch nochmal das Gerät zugestellt haben, ist es meiner Meinung nach nicht mehr dein Problem - zumal die Aushändigung an Dritte durch das Paketunternehmen nicht in deine Zuständigkeit, sondern in die von VF fällt. Sollte das Paket dich also nie erreicht haben, dann könntest du dir es auch einfach machen und den Abliefernachweis fordern, auf dem du unterschrieben hast. Wenn der (nach deinen Aussagen) nicht existiert, könnte VF sich höchstens an denjenigen wenden, der dort unterschrieben und dir das Gerät nicht ausgehändigt hat.
Ich hoffe nur, dass du für den Widerruf/Widerspruch noch entsprechende Eingangsnachweise bei VF vorweisen kannst. Und nur weil du Post vom Inkasso-Anwalt bekommst, heißt das noch lange nicht, dass da irgenwas bei passiert. Erst wenn der Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt, musst du dich zucken und diesem widersprechen -- in der (sofern beantragten) anschließenden Verhandlung vor Gericht kannst du dann deine Seite der Sicht vortragen und das Gegenüber muss die Richtigkeit der Forderung nachweisen. Das dürfte dem Anwalt -nach deiner Schilderung hier- jedoch nicht gelingen, denn einerseits hast du nie einen Cube bestellt, andererseits hast du sogar widersprochen/widerrufen und das Gerät zurückgeschickt -und- drittens hast du das "neue" Paket (trotz Widerruf/Widerspruch) nie erhalten.
Und ja, wahrscheinlich wirst du jetzt schon fast nicht mehr um einen Anwalt drum herum kommen...
28.04.2019 12:40 - bearbeitet 28.04.2019 12:41
Tja, da hat @reneromann schon Recht.
Kurzer Rede langer Sinn: Wenn ich sicher wäre, keinen Vertrag bei VF abgeschlossen zu haben, würde ich den Mehnbescheid abwarten und diesem widersprechen mit der Begründung, es gäbe für die Forderung keine Rechtsgrundlage. Dann muss VF Beweise vorlegen, dass ein gültiger Vertrag geschlossen wurde. Ich kann schwerlich irgendetwas vorlegen, wie Widerruf o.ä., denn was es nicht gibt, kann ich auch nicht widerrugen.
Du bist ja nicht der erste und einzige, dem VF irgendwelche Verträge "irrtümlich" zuordnet, mit dieser Praxis derr "bedauerlichen Bearbeitungsfehler" musste sich ja auch das LG München befassen. Gut war das Ergebnis für VF nicht - den Richtern hat es nicht gefallen, was VF macht.