Frage
Antwort
Lösung
am 22.08.2018 11:42
am 22.08.2018 16:27
Es sei denn, du zahlst deine Kabelanschlussgebühr direkt an Unitymedia.
am 22.08.2018 17:39
Normalerweise wird das über den Vermieter beauftragt und der kümmert sich dann darum.Es sei denn, du zahlst deine Kabelanschlussgebühr direkt an Unitymedia.
am 22.08.2018 18:15
am 22.08.2018 22:06
am 23.08.2018 02:53
Bei einem reinen TV-Vertrag hat UM überhaupt nichts damit zu tun.Bei einem Internetvertrag wird es reichlich kompliziert.Der Zuständige hängt von individuellen Verträgen, z.B. NE4 u.ä. ab.Als Nichtjurist wage ich keine Prognose, wer das zum Schluß bezahlen muss.
Da Widerspreche ich dir aber. Wenn der Kabelanschlussvertrag direkt über UM läuft und auch nicht über die Nebenkosten, dann ist UM sehr wohl dafür zuständig.
Es spielt gar keine Rolle ob in diesem Fall nur TV gebucht ist oder nicht.
am 23.08.2018 13:30
am 24.08.2018 12:36
am 24.08.2018 15:54
Nö - bei einem TV-Vertrag ist nach dem HÜP UM nicht zuständig.Sogar der Verteiler und die Kabel liegen nicht in der Verantwortung von UM.Ich rede hier vom Standardvertrag - Es gab oder gibt vielleicht immer noch einen zusätzlichen Vertrag dazu.
am 26.08.2018 00:47
Wenn es keinen NE4 Betreiber gibt ist UM zuständig.