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Kabelfernsehen: Kündigungfrist wird von Vodafone nicht eingehalten
-Jacky-
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe Ende 1995 mit der Deutschen Telekom einen Vertrag über Kabelfernsehen abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde 2002 von KabelDeutschland und 2016 von Vodafone weitergeführt.

 

In meinem Account hier bei Vodafone war die Kündigungsfrist mit 30 Tagen angegeben. Es stand dort, dass eine Kündigung zum 01.08.2020 bei Ihnen am 02.07.2020 eingehen muss. Ich habe Ihnen die Kündigung zum 01.08.2020 mit Schreiben vom 29.06.2020 mitgeteilte. Das Schreiben wurde Ihnen, laut Rückschein und Ihrer schriftlichen Bestätigung, am 02.07.2020 fristgerecht zugestellt.

 

Am 10.07.2020 wurde mir jedoch die Kündigung, mit Schreiben vom 07.07.2020, erst zum 01.09.2020 bestätigt. Darauf rief ich beim Service (0800 2787000) an, wo mir der Fehler auch bestätigt wurde und mir eine weitere Gutschrift für den Monat August 2020 angekündigt wurde.

 

Weil ich 2 Wochen später weder eine Bestätigung meiner Kündigung zum 01.08.2020 noch eine Gutschrift erhalten habe, bat ich mit Schreiben vom 24.07.2020 um die schriftliche Bestätigung und die Rückzahlung der überzahlten Kabelgebühren. Heute bekam ich nun ein Schreiben in dem plötzlich die Kündigung zum 01.09.2020 für korrekt gehalten wird. Und obwohl die Kündigungsfrist eingehalten wurde weigern Sie sich mir meine zuviel gezahlten Kabelgebühren zurück zu zahlen. Was soll ich nun tun?

 

Mit freundlichen Grüßen

Jacky

22 Antworten 22

Hi @-Jacky-,


@-Jacky-  schrieb:

(...). Ich ärgere mich maßlos, dass ich davon kein Bildschirmfoto gemacht habe und nun nicht mehr zeigen kann, das in meinem Portal als spätester Kundigungstermin 02.07.2020 für die Kündigung zum 01.08.2020 angezeigt wurde.

(…)

wenn dem so gewesen ist, dann würde Absatz 2 (Verlaufsfrist) gelten und der 01.08. wäre korrekt.

Die Bestätigung selbst lässt, wie von @reneromann und mir jedoch auf Absatz 2 schließen.

 

Ich denke, dies kann nur VF direkt prüfen und sicherlich leicht nachstellen. Vielleicht magst du etwas Geduld haben. 😃

Hallo @reneromann,

 

@reneromann  schrieb:

 

Nicht ganz - der Juli hat zwar 31 Tage - aber zählen volle Tage ab Kündigungseingang (oder halt rückwärts volle Tage ab Fristende), d.h. damit die Kündigung zum 01.08. 00:00 wirksam wird, muss sie 30 (volle) Tage vor dem 01.08. 00:00 eingehen - und das wäre dann der 02.07. 00:00 gewesen. Dein Brief war aber erst später da, ergo hat deine Kündigung die Frist um Stunden verpasst.

Aber dann hätte doch nicht in meinem Portal stehen dürfen, dass für eine Kündigung zum 01.08.2020 die Kündigung am 02.07.2020 eingehen muß. Uhrzeiten waren in meinem Portal nicht angegeben.

 

Verdammt, hätte ich doch nur ein Bildschirmfoto von meinem Portal gemacht. Jetzt glaubt mir keiner, dass das Kündigungsschreiben fristgerecht eingegangen ist. Da hätte ich mir auch das teure Einschreiben mit Rückschein sparen können. Smiley (traurig)

 

@reneromann  schrieb:

Na ja, wenn du jetzt -und noch haben wir Juli- bereits eine Gutschrift willst, wollte ich das nur klargestellt haben!

[...]

Übrigens: Die überbezahlten Gebühren bekommst du -wie bereits erwähnt- nach Abschluß des Vertrages und Erstellung der Endabrechnung ausgezahlt. Dies passiert aber erst NACH Vertragsende, also egal ob der 01.08. oder der 01.09. gilt, frühestens danach. Ergo war deine Frage nach der Gutschrift viel zu früh - da musst du dich noch gedulden.

Achso, okay. Nein für Juli will ich keine Gutschrift.

 

Der Kundendiestmitarbeiter sagte mir, er hätte eine Gutschrift für den Monat August veranlaßt und die Gutschrift für die Monate Sep. - Dez. komme dann gem. der Kündigungsbestätigung. Deshalb meine Frage schon im Juli. 

 

@reneromann  schrieb:

VoD ist die Abkürzung für Video on Demand - wenn du also z.B. Videos aus einer Videothek per Receiver "on demand" bestellst und abrufst, werden die erst nach Abruf berechnet.

Sowas habe ich noch nie gemacht und würde damit jetzt auch nicht anfangen. Mein Recieiver ist der 

Xoro HRK 7540 HD, bei dem wüßte ich auch gar nicht, wie und wo ich das machen könnte.

 

MfG

Jacky


@DreiViertelFlo  schrieb:

Was lernt man daraus? Kündige nie kurz vorher..

Gut, ich hatte auch nicht damit gerechnet, dass die Kündigung 4 Tage unterwegs ist. 

 


@DreiViertelFlo  schrieb:

Ich mach es bei allen Verträgen so, daß ich sofort, spätestens nach 6monaten den Vertrag kündige um einfach so eine Situation nie zu haben.


Naja, wenn ich sofort nach 6 Monaten den Vertrag bei der Telekom gekündigt hätte, dann wäre ich schon 1996 nicht mehr Kabelkunde gewesen.  Smiley (zwinkernd)

 


@DreiViertelFlo  schrieb:

Und die Kündigung hättest du einfach über das kontatkformular erstellen können..


Das Kontaktformular war meine erste Adresse! Allerdings gab dort zu der Zeit eine technische Störung, warum ich mich dann für das Einschreiben mit Rückschein entschied.

-Jacky-
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

@Mav1976  schrieb:

Ich denke, dies kann nur VF direkt prüfen und sicherlich leicht nachstellen. Vielleicht magst du etwas Geduld haben. 😃

 

Das denke ich auch. Ich werde einfach mal bis morgen warten und schauen was Vodafone dazu sagt. Der telefonische Kundendiest hatte ja auch die Kündigung zum 01.08.2020 bestätigt.

 

Bin dann mal weg ...

Tina
Moderator:in
Moderator:in

Hallo -Jacky-,

 

lass mich schauen, ob ich hier Licht ins Dunkel bringen kann. Da ich aber erst einmal einen Blick in Deinen Vertrag werfen muss, sei so lieb und schick mir in einer Privatnachricht Deine Kundennummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift zu.  

 

Melde Dich noch einmal hier im Beitrag, sobald Du die Nachricht abgeschickt hast.

 

Beste Grüße

Tina  

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-Jacky-
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo Tina, vielen Dank für Deine Nachricht!

 

Die Privatnachricht ist eben an Dich raus.

 

Liebe Grüße

Jacky

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Übrigens stehen die Vertragsinfos bei mir auch auf jeder Rechnung

Vertragsinfo.PNG

Hallo @Gelöschter User, sowas steht bei mir leider nicht auf der Rechnung:

 

-Jacky-
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Da habe ich wohl was mit dem Anhang falsch gemacht. Das Bild war zu groß, hier nun noch ein Versuch:

Rechnung 2020.jpg

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Das ist eigentlich geregelt in §43a TKG.

"Nur - TV" ist davon aber eigentlcih nicht betroffen.

Bei mir ist es halt aufgeführt.

Vielleicht weil ich zusätzlich Kabelinternet nutze

Oder weil ich aus BaWü komme.