Frage
Antwort
Lösung
am
20.07.2020
18:54
- zuletzt bearbeitet am
20.07.2020
23:29
von
Mav1976
Guten Tag,
wir bitten um Ihre Unterstützung, denn wir sind langsam, aber sicher ratlos.
Vor etwas über 3 Wochen haben wir auf Empfehlung bei Vodafone telefonisch einen Kombi-Vertrag abgeschlossen. Der Kundenberater hatte sich über eine Stunde Zeit genommen, da sowohl 2 Mobilfunkverträge als auch ein Internet+Festnetz-Vertrag übernommen werden sollte. Laut Verfügbarkeitscheck und interner (!) Nachfrage des Kundenberaters bei dem Abteilungsleiter sollte der Wechsel von SWN-Nett zu Vodafone kein Problem darstellen. Das Gespräch wurde aufgezeichnet.
Seither läuft aber alles schief. Beim Mobilfunk wird uns die zugesicherte (und im Vertragsdokument schriftlich bestätigte) Basispreisbefreiung nicht gewährt. Der Kundenservice weigert sich, dies im vollen Umfang zu hinterlegen (online klappte es nur bei einer Nummer, eine Kündigungsbestätigung hochzuladen, aber für die zweite Nummer wird es weder schriftlich noch telefonisch akzeptiert und der Kundenservice behauptet, es würde nicht gehen). Seufz.
Mit dem Internet-Festnetz sieht es mittlerweile ähnlich aus. Wir haben erst vor 2 Jahren unseren Glasfaseranschluss durch die SWN-Nett erhalten. Nun wollten wir, weil wir mit dem Netz nicht zufrieden sind (da steckt Wilhelm Tel hinter) gern zu Vodafone wechseln.
Die Techniker von Cableway (inzwischen waren 2 vor Ort) sind bisher nicht in der Lage gewesen, die Installation durchzuführen und suchen immer die „Kabel-Deutschland-Box“ bzw. die Leitung für Kabel-Deutschland. Und nun verlangen die Techniker, dass wir die Wand, wo der – bereits vor Jahren (!!!) vom Vorbesitzer - stillgelegte Anschluss, der wohl vor Urzeiten mal Kabel-Deutschland war, wieder aufkloppen, damit dort der Vodafone-Anschluss gelegt werden kann! Eventuell... Vielleicht… Wenn dann die Messungen stimmen… Da ist aber kein Glasfaser! Außerdem war das so auch nicht abgesprochen! Wir wollten eigentlich eine Stornierung des Vertrags umgehen, aber anscheinend und unter diesen Umständen, bleibt uns nichts anderes übrig, oder?
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn sich mal jemand wirklich berufen fühlt, uns hierbei zu helfen.
Vielen Dank im Voraus!
Mit besten Grüßen
SteffiLu
*** @SteffiLu, Beitrag von Über Gott und die Welt nach Internet, Telefon & TV über Kabel verschoben! ***
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 21.07.2020 19:23
@SteffiLu schrieb:
Das Problem an der ganzen Geschichte ist aus meiner Sicht, dass der Kundenberater vor Vertragsabschluss kein einziges Wort zu eventuell auf uns zu kommende Kosten bzgl. eines neuen HÜP gemacht hat. Das ein HÜP ausgetauscht werden muss, habe ich erst hier erfahren.
Das ihr als Eigentümer die Kosten für einen unsachgemäß entfernten HÜP tragen müsst, sollte eigentlich jedem klar sein, selbst wenn das Problem augenscheinlich vom Voreigentümer durch dessen unsachgemäßen Rückbau verursacht wurde. Denn Vodafone kann wohl kaum etwas dafür, wenn ihr (oder der vorherige Eigentümer) den Netzabschlusspunkt zerstört - und wird logischerweise nicht für die Kosten der Instandsetzung der Zerstörung aufkommen.
Das euch niemand vorher darüber informiert hat, liegt in der Natur der Sache: Wie soll jemand davon wissen, dass der Netzabschlusspunkt durch unsachgemäße Behandlung zerstört wurde und damit erst (kostenpflichtig!) wiederhergestellt werden muss, wenn dies nie an Vodafone gemeldet wurde? Für Vodafone gibt es aufgrund eines früheren Auftrags (entweder aus KD-Zeiten, aus Telekom-Zeiten oder sogar aus Bundespost-Zeiten) einen Übergabepunkt im Haus - und wenn dieser durch wen auch immer zerstört wurde, kostet die Wiederherstellung Geld.
Gleiches kann euch übrigens auch bei der Telekom oder anderen DSL-Anbietern passieren, wenn dort der APL unsachgemäß entfernt wurde - auch dann kommen die Kosten für die Wiederherstellung des APL immer on top auf die Gebühren zur Ersteinrichtung oben drauf, da die Ersteinrichtung der Leitung bei DSL-Anschlüssen lediglich die Anschaltung eines DSL-Signals auf einen bestehenden Kabelweg umfasst - aber keine Errichtung oder Wiederherstellung des APLs.
am 21.07.2020 20:00
Ich finde es sehr anmaßend, zu behaupten, dass jeder normale Endverbraucher bzw. Hausbesitzer darüber Bescheid wissen muss. Ich bitte die Mods darum, diesen Thread zu schließen. Ich habe genug Infos bekommen. Danke.
am 21.07.2020 21:22
@SteffiLu schrieb:
Ich finde es sehr anmaßend, zu behaupten, dass jeder normale Endverbraucher bzw. Hausbesitzer darüber Bescheid wissen muss.
Das hat nichts mit "anmaßend" zu tun, sondern damit, wie Versorgungsverträge von Grundstücken aufgebaut sind.
Es gibt klare Grenzen der Zuständigkeit - die Übergabepunkte - bis zu denen der jeweilige Netzbetreiber zuständig ist. Alle Änderungen an Anlagenteilen bis zu diesem Übergabepunkt sind nur in Rücksprache mit dem Netzbetreiber und ggfs. auch nur durch von ihn zugelassenes Personal durchzuführen.
Wenn unbefugte Personen -und das kann auch der Eigentümer sein- an den Anlagen VOR dem Übergabepunkt "herumfummeln", kann der Netzbetreiber die Kosten für die Wiederherstellung des Netzzugangs vom Verursacher einfordern. Hilfsweise auch vom Eigentümer, der seinerseits dann den Verursacher zur Rechenschaft ziehen kann.
Komischerweise kommt beim Stromanschluß niemand auf die Idee, einfach das Hauptkabel an der Hauswand abzuschneiden - warum man beim Kabelanschluß genau dies macht, wird sich mir nie erschließen. Das der Netzbetreiber beim Kabelanschluß für die (ordnungsgemäße und alleinig durch die unsachgemäße Entfernung des HÜP) notwendige Instandsetzung des vormals schon bestehenden funktionsfähigen Zustands Geld fordert, dürfte eigentlich einleuchten...
Nochmal: Alles, was bis zum HÜP geht, ist NICHT EUER Eigentum, sondern das gehört dem Netzbetreiber! Für eben jene Anbindung an sein Netz hat der Netzbetreiber mal irgendwann entsprechende Anschlußgebühren verlangt und den Anschluß dann entsprechend bereitgestellt. Wenn dieser Anschluß beschädigt oder zerstört wird, dann kostet die Wiederherstellung des Anschlusses entsprechend Geld - und zwar den Verursacher des Defekts.
Einzige Möglichkeit: Ihr könntet versuchen, den damaligen Eigentümer aufgrund dieses versteckten Mangels eventuell zur Übernahme der Kosten zu bewegen - sofern er wirklich den HÜP nicht fachgerecht und vor allem ohne entsprechende Rückmeldung an Vodafone hat entfernen lassen.