Frage
Antwort
Lösung
am 16.09.2018 12:18
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 16.09.2018 15:37
@Mortuus@ schrieb:
Aha!
@Der Ritter und @reneromann sind also Rechtsanwälte.
Dann bin ich raus; ich bin's nämlich nicht!
Auch wenn ich zumindest von mir guten Gewissens behaupten kann, daß ich kein Rechtsanwalt bin: Der Zweck heiligt in dem Fall möglicherweise die Mittel. Gute und weite Reise, @Mortuus.
@Wobei ich es schon schade finde, daß @Pfefincubulumpuus2018 einmal mehr nicht auf die konkreten Nachfragen eingeht, sondern sich plötzlich auf
@Mortuus@ schrieb:
Ich habe nur eigene Meinungen. Und Lebenserfahrung.
beruft, bevor er/sie/es schnell angesichts der Offenbarung seines/ihres Wenig-Wissens die Flucht ergreift. Aber sei's drum...
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 16.09.2018 20:09
am 16.09.2018 20:30
am 16.09.2018 20:30
Das Problem ist, dass die Kosten berechtigt sind und eine Kulanz nach Prüfung bereits abgelehnt wurde.
Und außerdem sind die Kosten in der Preisliste und den AGB entsprechend geführt - sich da auf "ich wusste nichts" zurückzuziehen, obwohl man die PL und die AGB schriftlich erhalten hat, zieht nicht wirklich.
Das Hauptproblem ist aber, dass bei der Konstellation IMMER der Vermieter/Eigentümer in der Pflicht ist, den TV-Empfang wiederherzustellen - immerhin bezahlt man ja an dem Vermieter/Eigentümer über die Nebenkosten für den Kabelanschluß (Ausnahme: Kabelanschluss-Einzelverträge, wobei auch hier der Vermieter/Eigentümer für die In-Haus-Verkabelung zuständig ist).
am 16.09.2018 20:38
am 16.09.2018 22:06
Einzelvertrag für den Kabelanschluss oder Einzelvertrag für zusätzliche TV-Dienste?
am 16.09.2018 22:27
16.09.2018 22:40 - bearbeitet 16.09.2018 22:48
Also bezahlst du für den Kabelanschluss direkt an VF - und der Kabelanschluss ist nicht Teil der Mietnebenkosten?
Wobei auch in der Konstellation VF nur bis zum HÜP Ansprechpartner ist. Dahinter (in der Netzebene 4, also der Hausverteilung) ist dann deine Hausverwaltung/Hauseigentümer zuständig - steht m.W. aber auch genau so in deinen Vertragsunterlagen.
Außerdem:
Ich würde an deiner Stelle ohne langes Rumprobieren direkt an den verursachenden Mieter herantreten und ihn darauf hinweisen, dass er den Schaden zu bezahlen hat (als auch ihn darauf hinweisen, dass solche Schäden durch seine Haftpflicht gedeckt sind). Wenn er zickt, dürfte ein Mahnverfahren gegen den Mieter deutlich erfolgversprechender sein, als irgendwie gegen eine berechtigte Forderung von VF vorgehen zu wollen.
am 16.09.2018 22:46
am 17.09.2018 00:08
@Mortuus@ schrieb:
@reneromann@ schrieb:
Wer die 112 anruft für Andere, bezahlt auch nicht den Notarzt Einsatz, wenn einem Mitbürger dadurch geholfen wird, selbst wenn dieser nicht versichert ist!
Ich bin mit solch einer schriftlichen Aussage, selten so, belustigt wurden wie hier... Und werf mich weg vor Lachen...!
@Manchmal muss man vorher überlegen, was man sagt man könnte auf jemanden treffen, der sich damit auskennt... Aber, danke für das Bespaßen @Pfefferm.... Sorry, ich meinte @Mortuus