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am 16.09.2018 12:18
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 16.09.2018 14:49
am 16.09.2018 14:56
@reneromann@ schrieb:Dadurch das du aber selbst VF bestellt hast, musst du jetzt auch für den Einsatz aufkommen (wer den Techniker bestellt, bezahlt ihn auch)...
In Deutschland gibt es keine "Sippenhaft".
Wer die 112 anruft für Andere, bezahlt auch nicht den Notarzt Einsatz, wenn einem Mitbürger dadurch geholfen wird, selbst wenn dieser nicht versichert ist!
Der Kunde, TE, hat richtig gehandelt, in dem er den Schaden so gering wie möglich gehalten hat (Schadensminderungspflicht); er hat den Vertragspartner, hier Vodafone informiert.
Die Anlage gehört dem Eigentümer, hier Vermieter.
Ohne Einverständnis dessen, hat weder Vodafone, noch der Sub-Unternehmer an der Anlage, etwas zu suchen, ausser es bestand "Gefahr in Vezug, für Leib und Leben".
Laut AGB, steht nirgends, dass Kunden für Schuldhaftigkeit von Anderen zu bezahlen haben.
M.M. nach hat TE gute Karten, bzw. der Anwalt, die "Rechnung" nicht zu bezahlen.
Gruss Mortuus
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 16.09.2018 14:56
@Reini74@ schrieb:
Vermieter lehnt Kostenübernahme ab, da er vorher über Kosten informiert werden wollte.
Richtig - der Vermieter wäre aber derjenige gewesen, der die Instandhaltung hätte beauftragen müssen.
Hier gilt mal wieder das übliche Spiel: Wenn man nicht den Vermieter informiert, sondern selbst handelt, bezahlt man auch selbst.
@Reini74@ schrieb:
Außerdem sieht er die Schuld beim Mieter, der gebohrt hat.
Auch richtig - der Mieter hat den Schaden angerichtet, also haftet er auch dafür...
Damit ist dieser Mieter also dein Ansprechpartner...
@Reini74@ schrieb:
Der lehnt ebenfalls ab, bezieht eh Grundsicherung.
Das ist völlig unerheblich. Er hat den Schaden verursacht, ergo haftet er dafür (oder seine Privat-Haftpflicht).
Wenn er nicht haften kann, steht es dir natürlich frei, einen entsprechenden Pfändungstitel zu erwirken, um deinen Schaden und die Kosten dafür dem Mieter aufzuerlegen. Ob das erfolgversprechend ist oder nicht sei angesichts der Grundsicherung sicherlich fraglich. (Frei nach dem Motto: Greife einem nackten Mann in die Tasche).
Jedoch ist die Forderung von VF an dich, als Besteller des Technikers, völlig berechtigt. Und die Preisliste ist öffentlich einsehbar - zumal ich mir ziemlich sicher bin, dass du auf den Umstand hingewiesen wurdest, dass ein Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von VF zur Kostenpflicht führt. Du hättest stattdessen halt die Hausverwaltung informieren müssen - dann hätte die jetzt das Problem an der Backe (sondern der Vermieter dürfte sich jetzt mit dem anderen Mieter rumärgern).
By the way: Bei der Telekom ist es nicht anders - die Telekom-Entstörung ist ebenfalls nur bis zum APL kostenlos - wenn die Hausverkabelung beschädigt ist, wird der Technikertermin ebenfalls kostenpflichtig...
am 16.09.2018 15:00
am 16.09.2018 15:02
@Mortuus@ schrieb:
@reneromann@ schrieb:Dadurch das du aber selbst VF bestellt hast, musst du jetzt auch für den Einsatz aufkommen (wer den Techniker bestellt, bezahlt ihn auch)...
In Deutschland gibt es keine "Sippenhaft".
Wer die 112 anruft für Andere, bezahlt auch nicht den Notarzt Einsatz, wenn einem Mitbürger dadurch geholfen wird, selbst wenn dieser nicht versichert ist!
Der Kunde, TE, hat richtig gehandelt, in dem er den Schaden so gering wie möglich gehalten hat (Schadensminderungspflicht); er hat den Vertragspartner, hier Vodafone informiert.
Die Anlage gehört dem Eigentümer, hier Vermieter.
Ohne Einverständnis dessen, hat weder Vodafone, noch der Sub-Unternehmer an der Anlage, etwas zu suchen, ausser es bestand "Gefahr in Vezug, für Leib und Leben".
Laut AGB, steht nirgends, dass Kunden für Schuldhaftigkeit von Anderen zu bezahlen haben.
M.M. nach hat TE gute Karten, bzw. der Anwalt, die "Rechnung" nicht zu bezahlen.
Gruss Mortuus
Ganz ehrlich: LASS ES, WENN DU KEINE AHNUNG HAST - du schreibst absoluten Stuss!
Das hat nichts mit Sippenhaft zu tun! Der TE hat einen Techniker bestellt, dieser Technikereinsatz ist nach AGB nur dann kostenlos, wenn der Fehler im Verantwortungsbereich von VF liegt (und der endet am HÜP), ansonsten fällt die Pauschale gem. Preisliste an - und zwar egal, wer den Schaden an der Hausanlage verursacht hat.
Und die Aussage mit der Schadensminderungspflicht zieht hier auch nicht - welcher Schaden wäre denn zusätzlich entstanden, wenn der Mieter dem Eigentümer/Vermieter den Schaden gemeldet hätte und eben jener Eigentümer/Vermieter die Schadenbeseitigung in die Wege geleitet hätte? Eine Schadensminderungspflicht besteht nur dann, wenn der Schaden durch das Nichtstun größer wird (z.B. weil weiterhin Wasser ausläuft).
Außerdem: VF darf sehr wohl im Rahmen eines Technikereinsatzes entstören - dafür hat ja der TE VF gerufen. Ob der TE hingegen die notwendige Berechtigung hat, an der Hausanlage Arbeiten in Auftrag zu geben, ist für VF völlig irrelevant.
am 16.09.2018 15:05
@Reini74@ schrieb:
Es wurde eben 100% nicht vorab darauf hingewiesen.
Doch wurdest du - mit der Zusendung der AGB und der PL im Rahmen des Vertragsschlusses. Alternativ hättest du dich selbst im Internet über die AGB&PL belesen können, die du (spätestens) mit Auslösen eines Technikertermins akzeptierst.
@Reini74@ schrieb:
Hingewiesen wurde nur, dass ich die Kosten zu tragen habe, wenn ich trotz Termin nicht anwesend bin.
Siehst du - immerhin... Am Anfang hieß es noch, dass du gar nicht über die Kosten aufgeklärt worden wärest - jetzt dieses (Teil-)Eingeständnis...
am 16.09.2018 15:10
@Reini74: Sofern Sie auf Grundlage der höchstqualifizierten "Aussage" von @Mortuus jetzt einen "Rechtsstreit" anstreben und diesen in der Folge "verlieren", sollten Sie sich schon mal die Daten von @Mortuus "geben" lassen, damit Sie ihn/sie/es im Nachgang auf "Schadenersatz" verklagen können.
Sicher ist sicher.
Nur interessehalber, @Mortuus: Woher wissen Sie denn, daß @Reini74 mit dem Vermieter/Hauseigentümer verwandt ist? Und wie genau ist der §254 BGB hier einschlägig? Beides ist mir aktuell noch unklar.
@Mortuus@ schrieb:
Die Anlage gehört dem Eigentümer, hier Vermieter.Ohne Einverständnis dessen, hat weder Vodafone, noch der Sub-Unternehmer an der Anlage, etwas zu suchen, ausser es bestand "Gefahr in Vezug, für Leib und Leben".
Wäre dann aber auch die Schadensmeldung ansich schon eine Überschreitung der Kompetenzen seitens @Reini74, da er hier unrechtmäßig über das Eigentum des Vermieters verfügt hat?
@Mortuus@ schrieb:
Laut AGB, steht nirgends, dass Kunden für Schuldhaftigkeit von Anderen zu bezahlen haben.
Warum sollte das in den AGB stehen (müssen), @Mortuus? Bitte erklären Sie das mal genauer. Vielen Dank. Und wenn Sie schon beim Erklären sind: Wo genau ist der Begriff "Schuldhaftigkeit" im BGB zu finden und wie ist dieser dort definiert?
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 16.09.2018 15:25
@reneromann@ schrieb:
@Reini74@ schrieb:
Es wurde eben 100% nicht vorab darauf hingewiesen.
@Reini74@ schrieb:
Hingewiesen wurde nur, dass ich die Kosten zu tragen habe, wenn ich trotz Termin nicht anwesend bin.Siehst du - immerhin... Am Anfang hieß es noch, dass du gar nicht über die Kosten aufgeklärt worden wärest - jetzt dieses (Teil-)Eingeständnis...
Das ist doch Quatsch, was da schreibst.....
Wer "NICHT" anwesend ist, zahlt!
Wer "ANWESEND" ist, zahlt!
Somit "ZAHLT" man nach Deiner Logik immer!
das ist doch verqueres Rechtsverständnis.
Gruss Mortuus
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 16.09.2018 15:28
Aha!
@Der Ritter und @reneromann sind also Rechtsanwälte.
Dann bin ich raus; ich bin's nämlich nicht! Ich habe nur eigene Meinungen. Und Lebenserfahrung.
Gruss Mortuus
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
16.09.2018 15:29 - bearbeitet 16.09.2018 15:33
Bitte richig lesen:
Wer abwesend ist, zahlt, weil der Termin nicht eingehalten wurde.
Wer anwesend ist -UND- wo der Fehler NICHT im Verantwortungsbereich von VF liegt (endet am HÜP) zahlt ebenfalls.
Wer anwesend ist -UND- wo der Fehler im Verantwortungsbereich von VF liegt (also VOR/AM HÜP), zahlt NICHT.
Im Prinzip nicht viel anders als bei einem Falschparker vor deiner Einfahrt/vor deinem Parkplatz:
- Bestellst du den Abschlepper [hier Techniker], bezahlst du ihn und darfst selbst die Kosten vorschießen und dich mit dem Falschparker [hier der Mieter, der das Kabel beschädigt hat] wegen der Kostenerstattung rumärgern.
- Holst du stattdessen das Ordnungsamt [hier die Hausverwaltung/Eigentümer], holten die den Abschlepper und kümmern sich darum, dass sie ihr Geld wieder bekommen.