1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

2play Jump 150 bestellt, benutze aber Internet von Telekom
Nicht anwendbar
ich muss Ihnen sagen, dass ich seit des Auftragsabschlusses 26.01.2018 bis zurzeit keine vollwertige Dienstleistungen bekommen. Wie gesagt nach §13 BGB die Frist ist gewahrt, wenn Sie die zur Verfügung gestellte Hardware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Am 20.02.2018 habe ich gestellte Hardware erhalten. Im Ablauf 5 Tagen habe ich auf das Internet gewartet, und mit dem technischen Service kontaktiert aber es kommt nichts dabei. Deshalb habe ich den Auftrag stornieren entscheidet. Dafür habe ich UM rechtzeitig nichtfunktionierte Hardware zurück abgesendet (alle notwendigen Nachweise habe ich UM vorher beigefügt). Allerdings hat das Geld (Lieferungsbetrag und Installationsbezahlung) für die gestellte Hardware von meinem Konto abgezogen. Der Berater vom UM, mit dem ich den Auftrag abgeschlossen habe, hat gesagt, dass den Auftrag nicht möglich stornieren. Obwohl das eigentlich möglich war.

Also wir haben 2play jump 150 bestellt. Ich benutze jetzt Internet von Telekom. Der Vertrag mit Telekom endet zum August 2018. Ich habe keine Sekunde Internet von UM benutzt, trotzdem kriege ich Kosten.

Heute habe den Grundgebüren für letzte 3 Monate überascht. Wir haben doch Auftrag für Vertragsübernahme aufgeschrieben. Das bedeutet automatisch keine monatlichen Gebüren bis zu Ende des besheren Vertrags. Oder habe ich was falsch verstanden?

Was kann ich jetzt machen?     
10 Antworten 10
Daniel_79
Royal-Techie
Royal-Techie
Wo hast du den Vertrag abgeschlossen?
Nach §13 BGB gibt es keine Fristen zu wahren da ist lediglich beschrieben was ein Verbraucher ist.
Du scheinst wohl etwas falsch verstanden zu haben.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Wenn du den Vertrag im Laden abgeschlossen hast, gibt es kein Rücktrittsrecht nach dem Fernabgabegesetz.
Wenn du innerhalb von 2? Monaten keinen Portierungsauftrag stellst oder einen Kündigungsnachweis des alten Providers lieferst, musst du ab dem 1. Monat bezahlen.

Warum der Anschluß bei dir nicht funktioniert hat, kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht wäre ein Technikereinsatz notwendig gewesen.

Ob du überhaupt was fordern kannst, musst du an anderer Stelle klären.
Horst_UM
Host-Legende
Host-Legende
Ist eben eine komplizierte Materie, vor allen Dingen wenn man sich mit Paragrafen beschäftigt,statt mal das Problem zu klären.Gefangene emotionale Kontraproduktivität, die nicht zielführend ist...


Cla1re
Administrator:in
Administrator:in
Plumper:
Wenn du den Vertrag im Laden abgeschlossen hast, gibt es kein Rücktrittsrecht nach dem Fernabgabegesetz.
Wenn du innerhalb von 2? Monaten keinen Portierungsauftrag stellst oder einen Kündigungsnachweis des alten Providers lieferst, musst du ab dem 1. Monat bezahlen.

Warum der Anschluß bei dir nicht funktioniert hat, kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht wäre ein Technikereinsatz notwendig gewesen.

Ob du überhaupt was fordern kannst, musst du an anderer Stelle klären.


Hallo Alex PAV,

dem gesagten von Plumper ist nicht viel hinzuzufügen, außer vielleicht der Hinweis das dir die Kollegen des Kundensupports mehr helfen können, da diese einen Einblick ins Kundenkonto haben. Wenn dein Anschluß nicht geschaltet werden konnte ( nach Technikereinsatz) oder du Probleme beim Anschließen hattest und dich gemeldet hast, wird im Normalfall der auftrag storniert bzw anders geschaut wie dir geholfen werden kann.
Wenn du allerdings nicht mit uns redest, ist eine Hilfestellung schwierig.

www.unitymedia.de/kontakt

LG
ClaireUM
Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!
Nicht anwendbar
ClaireUM,

Erst Danke für Kommentar.Innerhalb der Probezeit war kein Techniker bei mir. Ich habe mit dem technischen Service kontaktiert. Das hat mir dabei nicht geholfen. Das Internet habe ich in der 14 Tagen ich keine Sekunde benutzt, weil es nicht funktioniert hat.

Deshalb sollte ich die Hardware zurück übersenden, um Auftrag zu stornieren und meine Kosten zurück zu kriegen.

Das Geld habe ich zurück nicht bekommen. Und jetzt warte ich auf die gleicheren Connekt Box, die vorher nicht funktioniert hat.

Abzug in Höhe 3 Monatsbezahlungen finde ich unrechtmäßig. Dabei gibt es 2 Gründe:

1) Innerhalb 3 Monaten bei mir tatsächlich war kein Internet.

2) Wir haben mit Ihrem Kollege Herrn Ahmet B. den Auftrag auf Übernahme von anderem Internetanbieter. Bis Ende der Laufzeit des bisherigen Vertrags werden die monatlichen Gebühren erlassen.

Von Abschluss des Auftags habe ich kein Internet, obwohl ich Kosten habe.


Ich freue mich, wenn mir jemand dabei hilft.      
Nicht anwendbar
Dazu möchte ich noch sagen, dass es vom Januar 2018 dauert.
Cla1re
Administrator:in
Administrator:in

Hallo Alex_PAV,


ich habe mal den vollständigen Namen des Mitarbeiters herausgenommen, da nicht jeder unbedingt im Internet stehen möchtet...


Ich kann verstehen, dass die Situation unschön ist. Aber wir haben hier in der Community ( Kunden-helfen Kunden- Forum) kein Zugriff auf dein Kundenkonto.


Bitte melde dich noch einmal bei den Kollegen des Kundensupports. Alternativ kannst du aber auch den ganzen Ablauf noch mal per Kontaktformular schicken, damit eine Lösung gefunden wird. Wie diese allerdings aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.


LG

Claire UM

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!
Anonym32487
Digitalisierer
Digitalisierer

Hi,


die Rücksendung von Hardware allein stellt keinen Widerruf dar.


Auszug aus der Auftragsbestätigung:

"Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Unitymedia NRW GmbH, Kundenservice, Aachener Str. 746-750, 50933 Köln, Fon: 0221/46619100; Fax: 0221/46619109, E-Mail: Widerruf@unitymedia.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren."


Sofern du also nicht nur das Zubehör zurückgeschickt hast, sondern parallel den Widerruf wie oben beschrieben separat gesendet hast, sollte dem Widerruf stattgegeben werden.


Wurde der Widerruf nicht separat gesendet kann es durchaus sein, dass der Vertrag nun bindend ist und nicht mehr widerrufen werden kann ohne Nachweise. Es wäre dann nur noch ein Storno möglich, wenn der Techniker feststellt, dass die Leitung defekt ist und nicht repariert werden kann.


Hier kann aber nur der Kunden-service dir weiterhelfen. Nicht die Community.


LG


Dagmar

Nicht anwendbar
Kann mir jemand E-mail Adresse vom Kundencenter geben? Ich kann mich nicht mit meinen Login-Daten auf Unitymedia Mail anmelden.