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Lösung
am 11.05.2019 16:13 - zuletzt bearbeitet am 12.05.2019 03:09 von Gelöschter User
Servus 🙂
Ich habe folgendes Problem. Ich habe mir einen Kabel Wlan Router bei eBay gekauft. Modell TG 3442 DE. Dieser war davor auch schon in Benutzung und somit kann ich ihn nicht aktivieren bzw nutzen. Der Verkäufer hat jedoch den fälligen Betrag bei nicht zurücksendung bereits mit vodafone beglichen.
Ist es daher möglich mich nun freischalten zu lassen ?
Und würde es eine andere Möglichkeit geben ihn zu nutzen zB durch den Bridgemode am normalen Kabel Router ?
Vielen Dank vorab !!
Nils
Edit: @Clba Beitrag nach Internet-Geräte verschoben.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 11.05.2019 23:49
Oder um die Aussage von @peter12_ etwas zu konkretisieren:
Du hast jetzt einen teuren Briefbeschwerer, weil du das Gerät weder freischalten lassen kannst, noch es hinter einem anderen (Kabel-)Modem genutzt werden kann, da es kein "Internet via LAN1" beherrscht.
Weiterhin:
Du hast an dem Gerät kein Eigentum erworben, denn es befindet sich -trotz der Schadenersatzzahlung des Vorbesitzers- noch immer im Eigentum von Vodafone. Du solltest jetzt also vom Verkäufer schleunigst dein Geld zurückverlangen - wenn er Glück hat, bekommt er selbst bei verspäteter Geräterücksendung von VF sein Geld doch noch zurück.
am 11.05.2019 16:55
Nein, man kann den nicht für einen anderen Anschluss freischalten. Der ist auf einen bestimmten Anschluss geschaltet. Der hätte auch nicht verkauft werden dürfen.
Versuche das du dein Geld wieder zurück bekommst.
Gruß Kurt
am 11.05.2019 17:06
am 11.05.2019 17:14
HI,
das genannte Gerät ist nicht für den Betrieb hinter einem Modem geeignet und lässt sich nicht nutzen.
Gruß
am 11.05.2019 23:49
Oder um die Aussage von @peter12_ etwas zu konkretisieren:
Du hast jetzt einen teuren Briefbeschwerer, weil du das Gerät weder freischalten lassen kannst, noch es hinter einem anderen (Kabel-)Modem genutzt werden kann, da es kein "Internet via LAN1" beherrscht.
Weiterhin:
Du hast an dem Gerät kein Eigentum erworben, denn es befindet sich -trotz der Schadenersatzzahlung des Vorbesitzers- noch immer im Eigentum von Vodafone. Du solltest jetzt also vom Verkäufer schleunigst dein Geld zurückverlangen - wenn er Glück hat, bekommt er selbst bei verspäteter Geräterücksendung von VF sein Geld doch noch zurück.
am 13.05.2019 14:44
Hallo Clba,
hier ist ja schon alles geklärt. Kann der Beitrag geschlossen werden?
Grüße
Thomas
am 13.05.2019 14:58
ja. Vielen Dank an Alle !