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Lösung
am 18.04.2020 11:49
Kann mir jemand sagen, ob es wirklich möglich ist gebrandete Fritzboxen von anderen zu verwenden? Laut einigen Forenbeiträgen soll dies nämlich nicht möglich sein und ein Privatverkauf des Mietgerätes zudem illegal (ich weiß nicht, ob der Verkäufer zuvor an Vodafone eine Pauschale für die Nicht-Rücksendung bezahlt hat).
Ich möchte auch vermeiden, dass ich den Techniker bezahlen muss, wenn er mir z. B. am Montag dann mitteilt, dass der Fehler bei mir liegt, weil ich keine geeignete Fritzbox verwende.
Ach ja, ich wohne in Wiesloch (Baden-Württemberg), also ehemals Unitymedia.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 24.05.2020 14:57
am 24.05.2020 16:11
Leider liegst Du mit Deinen Vermutungen (fast) komplett falsch.
1.) Die Pauschale, die als Schadensersatz an VF gezahlt werden muss, wenn der Router nicht zurück gegeben wird, ist nicht gleichzusetzen mit einem Kauf des Routers. Das sind zwei ganz unterschiedliche Rachtsgeschäfte. Trotz der Schadensersatzzahlung an VF geht der Router nicht in den Besitz des Kunden über. Der Router verbleibt weiterhin Eigentum von VF. Das steht im Kleingedrucktem der Geschäfts-/Vertragsvereinbarungen, die jeder lesen sollte. Eigene Interpretationen sind nett, aber leider falsch.
2.) VF einigt sich nicht mit dem Kunden auf irgendwelche Zahlungen zum Schadensersatz. Der Schadesnersatz wird fällig, ungeachtet des Besitzanspruches von VF an dem Router. Dieser bleibt weiterhin Eigentum von VF und muss auch weiterhin zurück gegeben werden, trotz dass Schadensersatz gezahlt wurde. Selbstverständlich kann VF dies weiter verfolgen und Regresse stellen. Das steht dem Eigentümer des Routers zu. Ob VF dies dann auch macht, ist eine andere Sache.
3.) Unter Vorsatz versteht man grundsätzlich das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Dabei reicht in der Regel ein Eventualvorsatz aus. Die Definition lautet wie folgt: Der Täter muss die Tatverwirklichung ernstlich für möglich halten und diese billigend in Kauf nehmen.
Da jeder Kunde eigenverantwortlich auch die Geschäfts-/Vertragsbedingungen, die einem Vertrag zu Grunde liegen, lesen muss, unterstellt der Gesetzgeber, dass der Kunde über den Sachverhalt des Eigentums von VF an dem Routers informiert ist. Dabei gilt, dass Unwissenheit nicht vor Schaden schützt. VF stellt die Geschäfts-/Vertragsbedingungen klar zur Verfügung und verweist im Vertrag auch darauf. Die Zahlung einer Pauschale ist ein Schadensersatz, der jedoch nicht dazu führt, dass der Router den Besitzer wechselt. Auch das schreibt VF klar und deutlich. Falls also der Kunde davon ausgeht, dass er das Gerät gekauft hat, irrt er sich.Das bedeutet: Der Weiterverkauf ist nicht gestattet, da das Providergerät auch nach Zahlung eines Schadensersatzes Eigentum von VF bleibt. Beim Verkauf wird eine Straftat begangen, dies in zweierlei Hinsicht: Verkauf fremden Eigentums und Täuschung des Neukäufers. Sowohl der Weiterverkauf als auch die Täuschung des Neukunden sind vorsätzlich und damit prinzipiell strafbar.
Richtig in Deinem Beitrag ist: Die Providerbox wird in keinem Fall freigeschaltet.
am 24.05.2020 19:00
Natürlich gibt es die zu kaufen, online z. Bsp. im Saturn, Lieferbar in 3 Tagen!
Oder du kaufst die 6660, z. Bsp. Bei Amazon, sofort lieferbar!
am 24.05.2020 20:25
am 24.05.2020 22:12
Also vor wenigen Tagen war die 6591 online im Saturn lieferbar gelistet. Also entweder war das ein Fehler oder die sind schon wieder weg. Die 6660 hingehen ist lieferbar. Z. Bsp. bei Amazon für 229,-
am 24.05.2020 23:35
am 22.12.2020 10:03
Um was für eine Fritzbox 6591 handelt es sich bei der 2000 2827? Bekomme ich die mit meinem 2play 400 Unitymedia aktiviert?
am 22.12.2020 11:08
es handelt sich um ein UM Leihgerät
Antwort: nein