Frage
Antwort
Lösung
am 11.09.2018 03:38
ich wollte nachhaken, ob es ähnliche Probleme bei Kunden gibt, wie die bei einem meiner Freunde? Dieser hat sich eine freie Fritz!Box 6490 Cable gebraucht besorgt, d. h., eine mit der Art,-Nr. 2000 2778. Obwohl der Vorbesitzer die Fritz!Box seit mehr als 3 Monaten nicht mehr betreibt und kein Kabel-Internet mehr hat, da der Vertrag ausgelaufen ist, weigerte die Hotline sich heute mehrfach, den Router zu aktivieren. Auch ein Kaufnachweis wurde nicht akzeptiert. Das es sich um eine freie Retail-Version handelt, die legal erworben wurde und nach dem Router-Freiheitsgesetz daher auch aktiviert werden muss, schien die Dame am Telefon recht wenig zu interessieren - ganz recht, der Verkauf als Eigentümer ist erlaubt und das Routerfreiheits-Gesetz schreibt vor, dass jeder Router und nicht nur neu gekaufte Router freigeschalten werden dürfen. Man wurde eher als unwissender Kunde abgetan, der irgend eine illegale Providerbox erworben habe (Hier: Besitz ungleich Eigentümer, Weiterverkauf daher illegal, da nur als Leihgeräte rausgegeben) - was hier jedoch nicht der Fall ist!!! Stattdessen teilte man uns mit, dass die Fritz!Box wertlos sei und nicht betrieben werden kann. Man müsse den Vertrag (!) des Vorbesitzers übernehmen, der allerdings keinen Vertrag mehr am Laufen hat! Ein Unding in Sachen Kundenfreundlichkeit.... Das hat nichts mit einer Vertragsübernahme oder der gleichen zu tun. Es ist schon ärgerlich genug, dass UM anscheinend die MAC- und Seriennummer nicht akzeptiert. Für mich fehlt da jegliches Verständnis. Das aus technischer Sicht dies so gelöst ist, finde ich im Vergleich zum DSL sinnlos, Einwahldaten wären sinnvoller. Nach dieser Erfahrung habe ich meinem Bekannten aber geraten, auf einen DSL-Anschluss umzustellen. Er ist noch Nutzer eines Technicolor TC7200U, die absolut miserable Werte im WLAN hat, er kam noch nicht einmal eine Wand durch - zugegeben Stahl in der Wand, da hat der Statiker geschlafen... Aber hey, die Fritz!Box würde 3 Zimmer weit kommen - mehr möchte er ja nicht... Zumal bei ihm der Downstream zwischen 40 - 120 MBit/s sehr schwankt. Mit DSL-Vectoring würde er aber stabile 95 MBit/s rein kriegen. Die 150 MBit/s aus dem Vertrag erreich er noch nicht einmal annähernd... Der Wechsel der Geräte sollte meiner Meinung nach leichter und weniger Bürokratisch erfolgen. Uns ist nach wie vor nicht klar, was UM jetzt genau will und was für ein Formular ich jetzt dem Vorbesitzer schicken soll, bevor man das doch irgendwie freischält. Die MAC-Adresse ist an das Gerät gebunden, dessen rechtlicher Eigentümer er ist, worin genau soll also das Problem liegen, dass die MAC-Adresse nicht genutzt werden kann?
Grüße
Martin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 12.09.2018 09:56
am 11.09.2018 11:43
am 11.09.2018 12:17
am 11.09.2018 12:24
ein Kollege von mir hat das gleiche Problem, könntest du falls du eine Lösung gefunden hast, mir vielleicht per pm schicken? wäre echt klasse von dir
am 11.09.2018 12:26
am 11.09.2018 18:37
am 12.09.2018 06:08
am 12.09.2018 09:56
am 12.09.2018 22:02
am 12.09.2018 22:25