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am 24.10.2019 10:28
ich habe mich bei Vodfone gemeldet zwecks Umzug. Alles hat gut geklappt und auch die Sonderkündigung wurde angenommen. Musste natürlich noch ein bis zwi Monate bezahlen. Da im neuen Haushalt alles verfügbar war konnte ich kein Vertrag mitnehmen. Nun bekomm ich nach dem letzten Monat eine Rechnung in höhe von 189 Euro. Ich frag mich wo der Sinn dabei ist. Habe sonst 29Euro noch was bezahlt. Das sind mehr als 6 Monate die ich draufzahle????? Why??????
Ich würde gern einen Rechtlichen Grund dazu hören. Bin Stinkwütend auf Vodafone.
am 24.10.2019 10:48
@Sandro1988 Steht denn auf der Rechnung nicht, wie sich der Betrag errechnet? Kann es sein, dass du Geräte nicht innerhalb der Frist zurückgeschickt hast?
P.S. Zu zahlen sind 3 Monatsgebühren nach einem Umzug, aber das nur so nebenbei
24.10.2019 10:49 - bearbeitet 24.10.2019 10:50
Moin @Sandro1988
Wie kann ein Vertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist nach Kündigungseingang noch ein bis zwei Monate laufen? Entweder du hast vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt, dann läuft er noch 3 Monate oder nach Ablauf, dann halt 12-14 Monate. Je nachdem wann die Kündigung eingereicht wurde. Dementsprechend berechnet sich auch die Ausgleichszahlung.
Cheers,
DSS1
24.10.2019 10:55 - bearbeitet 24.10.2019 10:57
Ich habe wegen mein Umzug ein Sonderkündigungsrecht eingereicht, da in der neuen wohnung ein Festnetz und DSL Anschluss von einem anderen Anbieter vorhanden ist. Dieser wurde Akzeptiert und endete am 19.09.2019. Anfang Augist habe ich gekündigt. Da es Technisch nun ja nicht möglich war konnte ich en Vertrag auch nicht mitnehmen. Nun wird dies aber nicht berücksichtig und Die letzten 6 Monate werden berechnet.
Ende es Vertrages war erst 2020. Vodafone kann das Sonderkündigungsrecht annehmen, muss aber nicht. In dem Fall haben sie es getan.
Das ist von Vodafone:
Wir weisen daraufhin, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
möglich ist. Sollten Sie die Kündigung zu einem früheren Termin wünschen, werden wir diesen Wunsch in
der Regel entsprechend erfüllen.
IndiesemFall behaltenwiruns vor, eineAusgleichszahlung zuerheben,falls die technischenVoraussetzungen
für die Dienstleistung von Vodafone an Ihrem neuen Standort gegeben sind. Die voraussichtliche
Ausgleichszahlung setztsich zusammen aus der vertraglichen Restlaufzeit in Monaten multipliziert mit der
monatlichen Grundgebühr abzüglich eines Abzinsungsfaktors.
Wie gesagt es war Technisch nicht möglich diesen oder einen Vertrag von Vodafone zu nehmen da ein andere von einem anderen Anbieter vorhanden ist.
am 24.10.2019 10:58
@Sandro1988 Was ist mit den Geräten?
24.10.2019 11:07 - bearbeitet 24.10.2019 11:08
Den darf ich behalten oder ordnungsgemäß entsorgen. Hab schon mit Vodafone Telefoniert. Es wird nicht darauf eingegangen. auch wenn hier ein Vertrag vorhanden ist.
für mich ist das Leute veräppeln. Ich kann doch den Anschluss hier nicht kündigen, dann hab ich das gleiche Problem wie jetzt. Dann spar ich mir die 189 Euro, muss sie dann aber bei der Telekom evtl. bezahlen. Hä? Wo ist da die Logik.
am 24.10.2019 11:07
@Sandro1988 schrieb:Vodafone kann das Sonderkündigungsrecht annehmen, muss aber nicht. In dem Fall haben sie es getan.
Ja und eine Ausgleichszahlung für die Restlaufzeit bis Vertragsende kassiert. Technisch nicht möglich ist eine Anschaltung nur dann, wenn die Wohnung aus technischen Gründe durch Vodafone nicht versorgt werden kann. Das da schon ein Vertrag läuft, ist wohl kaum Vodafones schuld und kein "technischer" Grund.
Cheers,
DSS1
am 24.10.2019 15:19
Von technisch nicht möglich steht nichts imTKG. Ich glaube, hier stimmt was nicht.
am 24.10.2019 16:53
@Díaz_de_Vivar was meist du genau?
am 25.10.2019 17:38
Hallo Sandro1988,
um hier mal Licht ins Dunkel zu bringen: Solange eine theoretische Verfügbarkeit an der neuen Anschrift mit mindestens der gleichen Bandbreite möglich ist, kündigen wir den Vertrag zwar auf Wunsch vorzeitig, berechnen aber noch die Ausgleichszahlung bis zum regulären Vertragsende.
Im Passus zur Ausgleichszahlung wurde Dir die Grundlage für die Berechnung erläutert.
LG,
Dany