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Schadensersatz / Ausgleichsszahlung bei Router Nicht-Rücksendung
starlight2
Mastermind
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Hallo,

 

der Verbraucherschutz hatte ja gegen Vodafone geklagt wegen der Pauschale bei Nichtrücksendung von Geräten (Höhe war wohl fast der Neupreis), was seitens des LG München 1 als ungültig erklärt wurde (anscheinend noch nicht rechtskräftig?).

 

Mein Vertrag ist am 30.04 geendet. Jetzt hatte ich in der neusten Auflage (vom 28.04.2021) des Infodocs 120 gelesen (Punkt 6.6), dass Vodafone nur 35€ für eine Fritzbox 7530 haben möchte. Diese habe ich als Leihgerät. Meiner Meinung nach war sonst immer 99€ fällig. Wurde hier vielleicht schon an das Urteil angepasst?

 

Da die Rückversandkosten wohl schon 7,50€ per DHL kosten, überlege ich jetzt, die Fritzbox zu behalten, da diese ja im Laden aktuell noch um die 129€ Neu kostet...

 

Bevor ich das mache, wollte ich noch mal fragen, ob diese 35€ jetzt stimmen, oder ob eine "Ausgleichszahlung" nicht mit dem Schadensersatz gleichzusetzen ist. Ich finde 35€ jetzt schon sehr günstig, auch wenn das Gerät schon etwas länger benutzt wurde.

 

Liebe Grüße

22 Antworten 22
reneromann
SuperUser
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Die jetzige Preisliste gilt für dich nicht - sondern die vom Anfang des Vertrages.

Des Weiteren sind die Urteile noch nicht rechtskräftig und hätten damit für dich in der derzeitigen Situation ggfs. rein gar keinen Wert.

Und welche Preisliste gilt wenn das Mietgerät erst lange nach dem Vertragsabschluss dazu gemietet wurde? Und wo finde ich die alten Versionen


@starlight2  schrieb:

Und welche Preisliste gilt wenn das Mietgerät erst lange nach dem Vertragsabschluss dazu gemietet wurde?


Die zum Zeitpunkt des Mietbeginns, sofern sie nicht von derjenigen zu Vertragsbeginn bzw. dem letzten vorherigen Vertragswechsel abweicht.

 


@starlight2  schrieb:

Und wo finde ich die alten Versionen


In deinen Unterlagen?

Der war gut.. dann hätte ich das InfoDoc 120 ja bei Vertragsbeginn von der Vodafone Seite runterladen müssen :)...

Steht das nicht in den AGB?

Habe jetzt eine Preisliste Stand 06.04.2021 gefunden... und es ist in der Tat so... eigentlich fast nur die Sache mit dem Schadensersatz geändert.

 

Könnte man ja schon davon ausgehen, dass Vodafone das Urteil des LG München angenommen hat. Werde mal bei der Verbraucherschutzzentrale anfragen, ob das Urteil auch Relevanz für Altverträge hat. Soweit ich das juristischen Deutsch in dem anscheinend noch nicht rechtskräftigen Urteil verstanden habe, ist dieser Teil der ja per se nicht konform und damit ungültig.

 

Eigentlich ziemlich beschämend, dass man für ein Gerät eben noch 299€ verlangt, und jetzt nur noch 20€ (!) ... WTF

 

vorher.JPGnachher.JPG

 

Es stand dir vorher schon frei, den Nachweis zu erbringen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist...

Klar, frei steht einem alles. Ob es sich lohnt vor einem Landgericht wegen 100€ als einzelner zu klagen? Die Antwort sollte wohl klar sein.


@starlight2  schrieb:

Klar, frei steht einem alles. Ob es sich lohnt vor einem Landgericht wegen 100€ als einzelner zu klagen? Die Antwort sollte wohl klar sein.


Wenn du den Nachweis antreten kannst und gewinnst, kann dir das doch egal sein - deine Kosten und notwendigen Auslagen muss dann Vodafone übernehmen.