Schadensersatz nicht gezahlt / xxx?
Petermafai
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

 

ich hatte den ganzen September einen Totalausfall von Internet und TV. Im Oktober habe ich dann mehrfach wegen dem Schadensersatz angerufen. Immer sagte man mir das dass nicht geht weil das Ticket der Großstörung erst geschlossen sein muss. Soll mich in 1-2 Wochen nochmal melden. Habe auch mehrfach E-Mails per Kontaktformular geschrieben. Keine Antwort.
Heute sagte mir der Mitarbeiter das ich den Anspruch nur 1 Monat danach habe und das jetzt rum ist. Könnte nur versuchen über das Beschwerdemanagement noch etwas heraus zu bekommen. Und die Kollegen davor haben alle mir kur Mist erzählt meinte er. 
Das bedeutet alles Kollegen davor haben mich nur hingehalten damit der Monat rum geht und ich keinen Anspruch mehr habe … das ist doch xxx?!

 

was kann ich jetzt tun? Habe schon eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gemacht aber die sind auch nur heiße Luft…

4 Antworten 4
Petermafai
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Vor allem geht es so knapp um 200 Euro…

Hallo Petermafai,

 

es tut uns leid, dass Du diese Erfahrung machen musstest. Wenn Du Unterstützung benötigst, sind wir jederzeit für Dich da. Melde Dich gerne über WhatsApp 👉unter der Rufnummer 0172 1217212.  Wir sind da, um Dir zu helfen und die Situation schnell zu klären.

 

LG

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Rita63
Daten-Fan
Daten-Fan

Bei uns ist es das gleiche, seid Mai bis September, hatten wir Störungen, vor 2 Wochen haben wir wieder angerufen, sollte erledigt werden. Doch nix passiert. Keine Störungsgutschrift . 

natas666
Giga-Genie
Giga-Genie

na krass.

klar, bei längeren ausfällen wird es für den provider teuer wenn erstatttung nach TKG vom kunden geordert wird.

weiterhin ist es korrekt, dass erstattungen i d r erst nach behobener störung erolgen

(damit nicht erstmal ne woche erstattet wird u hinterher noch was dran gehängt witd - sondern alles in einem einzigen vorgang gemacht wird)

 

allerdings halte ich es ür ein gerücht, dass der anspruch nun verallen sei.

insoern su die störung angemeldet hattest, musst du auch noch kohle bekommen !

 

denke mal z b im bgb sollten inos zum rhema verjährung von schadensersatzansprüchen zu finden sein

(wenn dies aus dem TKG nicht hervor geht)

metal never dies