Frage
Antwort
Lösung
am 04.05.2019 21:48
04.05.2019 21:59 - bearbeitet 04.05.2019 22:01
Wenn ihr den 2. Vertrag unterschrieben habt, dann habt ihr jetzt auch zwei Verträge an der Backe.
Auch wenn das Verhalten des "Vertriebspartners" nicht gerade rühmlich ist, so gelten jetzt erst einmal beide Verträge - und da die Widerrufszeit für den 2. Vertrag mittlerweile (wir sind schon im Mai) auch schon längst vorbei ist, könnt ihr da auch nicht mehr viel machen. Und solange im schriftlichen Vertrag nicht explizit die sofortige Beendigung des Altvertrages zugesagt wurde, habt ihr da (leider) Pech gehabt.
Ich hoffe nur, dass ihr den ersten Vertrag mittlerweile schon (nachweislich) gekündigt habt, damit die Doppelbezahlung dann wenigstens nicht bis in alle Ewigkeit weiterläuft und ihr zum (regulären) Vertragsende des 1. Vertrages diesen weg habt. Denn ob ihr nur einen Vertrag oder zwei Verträge nutzt -und- ob die zwei Verträge, die ja auf zwei verschiedene Vertragspartner laufen, in Wahrheit zusammen gehören und/oder von einer einzigen Bankverbindung abgebucht werden, hat keinerlei Relevanz.
Und noch was: Solltet ihr euch bereits an das Beschwerdemanagement gewandt haben, so kann euch auch ein Mod hier nicht weiterhelfen - denn die Mods hier sind auch an die Entscheidungen vom Beschwerdemanagement gebunden.
Außerdem:
Ich gehe ganz stark davon aus, dass du Internet&Telefon via Kabelnetz und nicht via DSL/Telefonnetz meinst.
Beim DSL/Telefonnetz könntest du noch Glück haben, dass die Schaltung eines 2. Anschlusses aufgrund fehlender Leitungen scheitert - beim Kabelnetz hingegen gibt es dieses Problem nicht.
am 04.05.2019 22:04
am 04.05.2019 22:48
am 04.05.2019 23:41
Nur um das Thema richtig einordnen zu können:
Handelt es sich denn um DSL-Verträge (also Internet über die Telefondose) -oder- handelt es sich um Kabel-Verträge (also Internet über die Antennendose)?
Ansonsten mach dir nicht zu viel Hoffnungen darauf, dass das Beschwerdemanagement da etwas machen kann - sofern die Aussagen des Vertriebspartners in Bezug auf die sofortige Auflösung des Altvertrags nicht schriftlich fixiert wurden, wird dir das Beschwerdemanagement dort höchstwahrscheinlich auch nicht entgegenkommen. Und selbst mit schriftlicher Bestätigung dessen, wird die Antwort höchstwahrscheinlich negativ ausfallen, da der Vertriebspartner solche Aussagen im Namen von VF gar nicht treffen darf - er darf nämlich keine Verträge per sofort beenden.
am 05.05.2019 12:04
@reneromann schrieb:Nur um das Thema richtig einordnen zu können:
Handelt es sich denn um DSL-Verträge (also Internet über die Telefondose) -oder- handelt es sich um Kabel-Verträge (also Internet über die Antennendose)?
Oder handelt es sich, was für mich der worst-case wäre, um je einen DSL und Kabel-Vertrag.
Wichtig wäre auch zu wissen, ob denn von VF auch beide Verträge erfüllt werden (können), da ja ansonsten u.U. keine Leistungspflicht besteht.
Ganz abgesehen davon bin ich der Meinung, VF sollte hier kulant handeln und den zweiten Vertrag stornieren. Und zwar, mit allem, was damit verbunden ist, inclusive der Provisionsrückforderung des windigen Vertreters. Dadurch könnte man zeigen, dass man sich von unseriösen Geschäftemachern distanziert und deren Praktiken nicht teilt. Nur fürchte ich, dass das bloßes Wunschdenken ist.
Dann darf man aber auch nicht beleidigt sein, wenn man VF unterstellt, mit Wissen und Wollen Umsätze mit dubiosen Praktiken zu machen. Natürlich hätte auch der Kunde anders reagieren können, aber dass es auch Mitbürger gibt, die sehr leichtgläubig und beeinflußbar sind, ist auch nicht unbekannt. Vielleicht sind es ja auch keine Muttersprachler?
am 05.05.2019 13:14
am 05.05.2019 13:48
Hallo @Tien1 welcher Vertrag ist denn der neue? Und vielleicht kann man ja tatsächlich etwas machen, wenn ein Wechsel von DSL zu Kabel gemacht werden soll. Ich setz da mal auf einen Moderator, wobei natürlich zwei unterschiedliche Vertragsinhaber die Sache evtl. erschweren.
P.S. Bitte lerne deinen Eltern unbedingt "Nein, danke"![]()
am 05.05.2019 14:10
In dem Fall könnte man vielleicht etwas mit "Vertragswechsel" DSL zu Kabel draus machen. Wobei unterschiedliche Vertragsinhaber die Sache natürlich erschweren.
Und weiterhin: Sofern der Kabelanschluß der neue Anschluß ist -und- die Hausanlage (noch) nicht internettauglich ist, so müsste diese natürlich erst nachgerüstet werden. Wenn ihr das nicht wollt, wird der Vertrag ebenfalls storniert - nur dafür müsstet ihr die Kabel-Hardware erst einmal anschließen und schauen, ob's wirklich nicht geht.
am 06.05.2019 10:41
Hallo Tien1,
beantworte mal bitte die Frage zu den Verträgen. Ist der neue ein DSL Vertrag oder auch Kabel? Dann können wir das besser einordnen und ggfs. auch noch etwas machen.
Grüße
Thomas