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Lösung
am 14.02.2020 17:25
Hallo zusammen!
Ich habe am 30.01.2020 einen Kombivertrag Fernsehen, Internet & Telefon online abgeschlossen.
Leider vergass mein Vermieter mir mitzuteilen, dass eine Vertragsbindung mit einem anderen Anbieter besteht. Daher war ich gezwungen, meinen Vertrag am 4.2.2020 wieder zu widerrufen.
Der Widerruf wurde per E-Mail versandt und war ausdrücklich auf alle Vertragsteile (kompletter Vertrag mit Nennung der Auftragsnummer) bezogen.
Die Widerrufsbestätigung für den Teil Fernsehen erhielt ich am 6.2.2020 per E-Mail, jedoch ohne Aussage zu den übrigen Vertragsbestandsteilen.
Am 7.2.2020 erfolgte nochmals der E-Mail-Hinweis, dass der komplette Auftrag widerrufen wurde mit der Bitte um eine Bestätigung für die Komplett-Stornierung.
Da hierauf keinerlei Reaktion mehr erfolgte, telefoniert ich heute mit einer Kundendienstmitarbeiterin unter Telefonnummer 0800 172 1212, die angeblich nicht zuständig war, mein Anliegen daher nicht bearbeiten konnte, mich jedoch komischerweise wieder an dieselbe Hotlinenummer verwies.
Im Onlineportal ist leider ebenfalls nur der Fernsehvertrag ersichtlich, auch hier gibt es keine Hinweise auf den DSL-Vertrag. Andere Zugangsdaten sind jedoch nicht vorhanden.
Hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen?
Bereits im Vorfeld vielen Dank für Hilfe :)!
Viele Grüße,
Christa
am 14.02.2020 18:07
@ChristaK Könnte VF den Vertrag denn überhaupt erfüllen? Interessant auch, was im Mietvertrag dazu steht.
am 14.02.2020 19:03
@Díaz_de_Vivarlaut der Verfügbarkeitsprüfung vor dem Abschluss des Vertrages wäre es möglich. Im Mietvertrag ist diesbezüglich leider nichts enthalten, es gibt nur den mündlichen Hinweis durch den Vermieter.
am 14.02.2020 20:19
@ChristaK Das ist schon seltsam. TV lass ich mir ja noch eingehen, aber Telefon/internet? Und das alles ohne dass es im Mietvertrag festgehalten wäre? Wie ist denn die TV-Versorgung?
Aber sei es wie es sei, was bei dir jetzt im Kundenkonto steht wird wohl nur ein Moderator ansehen können.
15.02.2020 10:50 - bearbeitet 15.02.2020 10:51
Ich habe mal eine ergänzende Frage: Handelt es sich um DSL oder Kabel? Bei ersterem dürfte der Vermieter keine Vorgaben machen, dort hat der Mieter freie Wahl (TV ist dann IPTV und kommt über die Telefonleitung). Bei zweiterem kann natürlich der Vermieter einen Hauptvertrag mit einem Kabelanbieter haben und dann geht der Anschluss auch nur über diesen Anbieter.
am 15.02.2020 13:55
Hallo @ChristaK,
ich vermute, dass Du mit Deiner Handynummer bei den Kollegen von Mobilfunk gelandet bist. Daher konnten Dir diese dort nicht weiterhelfen.
Schick mir gern einmal Deine Auftragsnummer und das selbst festgelegte Kundenkennwort per PN zu. Dann schau ich mir den aktuellen Stand gern einmal an.
Viele Grüße
Sebastian
am 15.02.2020 16:03
@zillekindEs handelt sich um einen DSL-Vertrag, den ich jedoch nur abgeschlossen habe weil meine erste Wahl (Kabel) nicht funktionierte.
Mir geht es mittlerweile aber auch nur noch darum, dass mein Widerruf, welcher absolut fristgerecht war, vollständig bearbeitet wird.
Trotzdem danke für deinen Hinweis, bezüglich der Anbieterbindung.