Schufa
SHADOWP4IN
Datenguru
Datenguru

moin zusammen ich glaube das ich eventuell in der Schufa stehe weiß wer wielange man drin steht nachdem man die jeweilige Rechnung komplett bezahlt hat? Danke im voraus vg

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Hallo @SHADOWP4IN 

 

Noch ein Zitat von dem Link:

 

Die Löschfristen von Einträgen sind klar definiert:

  • Falscheinträge: sofort
  • Geldbeträge unter 2.000 Euro: sofort, wenn Rückzahlung innerhalb von 2 Wochen erfolgt
  • Infos über Girokonten und Kreditkarten: bis zur Kündigung des Kontos
  • Kreditanträge: 12 Monate nach Anfrage
  • Kreditkonditionen: 12 Monate nach Anfrage (für Firmen nicht sichtbar)
  • Infos über Kredite: 3 Jahre nach Rückzahlung
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen: 3 Jahre – vorzeitig mit Nachweis vom Amtsgericht möglich

 

und:

 

Wo kann man Schufa-Einträge löschen lassen?

Es kommt darauf an, wer den Vermerk eingetragen hat. Der ursprüngliche Vertragspartner hat seine Forderung womöglich abgetreten. Handelt es sich um ein Inkassobüro, ist das der richtige Ansprechpartner.

 

Viele Grüße, Kadse

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

2 Antworten 2
Kadse
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @SHADOWP4IN 

 

Schaue mal hier, da ist es genau und verständlich beschrieben:

https://www.vexcash.com/blog/schufa-eintrag-loeschen-lassen/

 

Ein kleiner Auszug:

"Die Rechnung ist schon seit 4 Monaten beglichen, der Gläubiger meldet diesen Sachverhalt erst 3 Monate später. Die eingereichten Daten werden nicht überprüft – außer der Verbraucher beschwert sich über einen Fehler. In diesem Fall ist eine vorzeitige Löschung möglich. Dafür muss der Eintrag bei der Schufa beanstandet werden. Im Anschluss nimmt sie Kontakt mit der Firma auf und klärt den Sachverhalt. Es liegt ein Falscheintrag vor? Je nach Fall wird der Fehler gelöscht oder korrigiert."

 

Es kann also passieren, das falsche Einträge nie gelöscht werden, man muß dann selber tätig werden.

 

Viele Grüße, Kadse

Hallo @SHADOWP4IN 

 

Noch ein Zitat von dem Link:

 

Die Löschfristen von Einträgen sind klar definiert:

  • Falscheinträge: sofort
  • Geldbeträge unter 2.000 Euro: sofort, wenn Rückzahlung innerhalb von 2 Wochen erfolgt
  • Infos über Girokonten und Kreditkarten: bis zur Kündigung des Kontos
  • Kreditanträge: 12 Monate nach Anfrage
  • Kreditkonditionen: 12 Monate nach Anfrage (für Firmen nicht sichtbar)
  • Infos über Kredite: 3 Jahre nach Rückzahlung
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen: 3 Jahre – vorzeitig mit Nachweis vom Amtsgericht möglich

 

und:

 

Wo kann man Schufa-Einträge löschen lassen?

Es kommt darauf an, wer den Vermerk eingetragen hat. Der ursprüngliche Vertragspartner hat seine Forderung womöglich abgetreten. Handelt es sich um ein Inkassobüro, ist das der richtige Ansprechpartner.

 

Viele Grüße, Kadse