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Kabelanschluss nicht nutzbar - Anschlusskosten Rückerstattung?
BonbonAusWurst
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

 

hat jemand schon einen ähnlichen Fall erlebt, ich konnte im Forum leider Nichts dazu finden:

Mein neu gelegter Kabelanschluss im Einfamilienhaus ist quasi nicht nutzbar (öfters Verbindungsabbrüche,

Upload bricht ständig auf unter 10MBit/s ein). Techniker war schon mehrmals da, jedes mal kommt die Ausrede vom Rückwegstörer. Die Telefon-Hotline hat mir inzwischen klar gemacht, dass sich die Kabel-Technik deswegen eigentlich nicht für
Internetanschlüsse eignet, leider hilft mir das jetzt auch nicht mehr weiter.

Mir ist klar, dass ich wahrscheinlich ein Sonderkündigungsrecht für den Kabel-Vetrag habe, aber gibt es auch eine

Möglichkeit die Hausanschlusskosten zurück zu fordern? Hatte damit jemand schon Erfolg?
Das Geld könnte dann in das Legen einer DSL-Leitung reinvestiert werden...
Viele Grüße!

8 Antworten 8
Kurtler
SuperUser
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Poste mal ein Screenshot deiner Signalwerte - DOCSIS Status des Routers. Bitte dazu kein Smartphone verwenden.

 

Die Hausanschlusskosten bekommst du sicherlich nicht mehr zurück. Und ob bei dir überhaupt DSL möglich wäre, müsste auch zuerst geklärt werden.

Gruß Kurt

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BonbonAusWurst
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo Kurt,

 

ich hatte damals schon etwas hier gepostet, siehe https://forum.vodafone.de/t5/St%C3%B6rungen-im-Kabel-Netz/VF-Kabel-Deutschland-niedriger-Upload-schw...
Hat sich seit dem eigentlich Nichts getan, Modulation schwankt weiterhin wild, gestern war angeblich auch mal
der Docsis 3.1 Kanal im Upload nicht mehr verfügbar, oder so.



Sit

Kurtler
SuperUser
SuperUser

Das ist halt das große Problem bei einem Kabelanschluss, dass dieser sehr viele mögliche Störmöglichkeiten beinhaltet. Der schlimmste der Rückwegstörer. Da kann es teilweise Wochen bzw. Monate dauern bis der gefunden wird.

 

Ein Sonderkündigungsrecht hast du sicherlich, nur solltest du vorher schon abklären, was an deiner Adresse überhaupt möglich wäre.

 

DSL ist heute ja auch nicht mehr die Technik, wo man drauf setzen sollte, wenn sie nicht schon vorhanden ist, dann schon eher Glasfaser.

 

Gruß Kurt

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BonbonAusWurst
Smart-Analyzer
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Ja, mir ist inzwischen überhaupt nicht mehr klar, wie jemand auf die Idee kommen konnte, Internet über

das Kabelnetz auch nur zu versuchen. Selbst wenn irgendwann mal der Störer gefunden wird, können doch

direkt wieder zwei neue in der Zwischenzeit auftauchen? Leider bin ich auch auf die "DSL ist Technik von gestern" Masche

reingefallen, denn besser als ein Kabelanschluss ist das allemal 😞

 

Glasfaser wird es wahrscheinlich nie bei uns geben, (was der Bauer nicht kennt etc.), sonst hätte ich das liebend

gern selbst zu horrenden Preisen genommen.

Gibt es sonst noch etwas, das ich tun kann? Ich habe einmal 10€ Rabatt aufgrund der Störung bekommen,

dafür muss man aber stundenlang in der Warteschleife hängen und den Mitarbeitern immer wieder das gleiche

Problem schildern. Eine Datenbank mit vorhandenen Störungen existiert offenbar nicht.

 

Viele Grüße.

Kurtler
SuperUser
SuperUser

Bei einem Rückwegstörer kannst du selber gar nichts machen, nur aussitzen oder kündigen.

 

Ich bin dieses Jahr auch auf Glasfaser gewechselt, da mir die Kabeltechnik einfach zu störanfällig ist.

 

Und bei VDSL, da kommt es ja auch darauf an, wie viel bei dir möglich wäre, das käme darauf an, wie weit du vom Verteilerkasten entfernt bist.

 

Gruß Kurt

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BonbonAusWurst
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Alles klar, Danke trotzdem für deine ausführliche Hilfe!
Ich hab mich schon bei allen möglichen Glasfaser-Anbietern auf die Warteliste geschrieben,
vielleicht passiert ja doch mal was 😉
Schöne Feiertage und Gruß

Kurtler
SuperUser
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Es gäbe zwei Alternativen für dich, entweder LTE oder Star Link.

 

Starlink

 

Gruß Kurt

 

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reneromann
SuperUser
SuperUser

Und die Anschlusskosten für das Haus selbst an's Kabelnetz wirst du in aller Wahrscheinlichkeit nicht erstattet bekommen, nur weil Kabel-Internet nicht vernünftig läuft. Denn über das Kabelnetz läuft ja auch TV - was z.B. von Rückkanalstörungen nicht betroffen ist.