Kabelanschluss in WEG gekündigt
Deer1608
Daten-Fan
Daten-Fan

Am 23.092024 wurde mein Internet/ Telefonanschluss rückwirkend zum 30.06.2024 gekündigt. Die Hausverwaltung in der WEG hatte den Auftrag entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, dem Mieter die Freiheit der Wahl für das TV Signal  zu überlassen.

Anscheinend wurde aber dann der komplette Kabelanschluss gekündigt. Nun versuche ich Seit Wochen einen neuen Anschluss/ Vertrag zu erhalten. Die Vodafone behauptet, da es sich um einen Mehrfachanschluss handelt, müsse die Hausverwaltung tätig werden. Die Hausverwaltung, meint, sie sei für den privaten Telefon/ Internet Anschluss nicht zuständig. Ich benötige für mein Praxis unbedingt den Anschluss, am besten mit der alten Telefonnummer. Wer kann mir dabe helfen???

 

Edit: @Deer1608  In das passende Board verschoben. Gruß Kurtler

 

4 Antworten 4
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Am besten wäre es, Sie gehen zur "Hausverwaltung" und rufen von dort gemeinsam bei Vodafone an. 

Kurtler
SuperUser
SuperUser

Da es hier im Forum keinen direkten Support mehr gibt, kannst du es nur über die folgenden Kontaktwege probieren:

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Gruß Kurt

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HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Für mich riecht das Ganze danach, daß das Kabel früher über einen Drittanbieter erfolgt ist.

Dies müsste doch aus einer alten Nebenkostenabrechnung hervorgehen.

Die Weigerung der Hausverwaltung an einer Zusammenarbeit ist schon seltsam.

Als einzelner Mieter kann man recht wenig machen. Bei uns wurde dies etwa im März/April durch Aushang gemacht.

reneromann
SuperUser
SuperUser

Rückwirkende Kündigung ist schon recht komisch - normalerweise ist sowas nicht möglich.

Mich beschleicht aber auch das Gefühl, dass da ein Drittanbieter (NE4-Betreiber) mit dazwischenhängt, denn wäre es VF selbst, würden die Internet-Anschlüsse ohne Probleme weiterlaufen.

 

Mit NE4-Betreiber jedoch dazwischen muss jeder Nutzer entweder Einzelverträge mit dem NE4-Betreiber abschließen -oder- der NE4-Betreiber stellt sich quer und will einen Sammelvertrag für das komplette Haus, was dann wiederum der Hausverwaltung nicht schmeckt, weil sie dann auf den Kosten sitzenbleibt und diese nicht umlegen kann, sofern der Mieter nicht einen separaten Einzelvertrag abschließt...