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am 29.11.2023 17:44
Hallo zusammen,
in der letzten Woche gab es in unserer Region eine Störung/Wartung im Mobilfunk/Kabel-Internetbereich. Diese sollte von Mittwoch bis Freitag Abend 17 Uhr gehen.
Seit besagtem Mittwoch ist bei mir sowohl Kabelfernsehen als auch Internet vollständig ausgefallen. Vor unserem Mehrparteienhaus arbeitet derzeit die Deutsche Glasfaser. Dazu später mehr.
Ein Ticket habe ich am Freitag erstellt, da auch nach 17 Uhr nichts funktionierte. Parallel hatte auch mein Vermieter, der auf dem selben Grundstück wohnt, ein Ticket erstellt. Mein Vermieter bekam samstags Besuch vom Techniker, jedoch nur mit dem Ergebnis, am Anschluss komme kein Signal an.
Montag Mittag war dann der Techniker zu meinem Ticket vor Ort, der unmittelbar auf der Straße feststellte, dass beim Glasfaserausbau wohl das Kabel im öffentlichen Raum zu unserem Hausanschluss gekappt wurde. Klarer Fall, sagte er, und teilte mit, dass sich Vodafone kümmert und die Reparatur veranlasst, noch am selben Tag oder zum gestrigen Dienstag.
Seither ist nichts mehr passiert. Wie lange muss ich denn noch ohne Internet und TV ausharren? Die Freundin arbeitet im Homeoffice und muss nun auf die Arbeitsstelle ausweichen oder sich selbst mit Mobilfunk hotspotten. Vodafone Kundenhotline hilft auch nicht weiter, verweist auf das erstellte und noch abzuarbeitende Ticket...
Im Jahr 2023 wird es doch möglich sein, den Kunden, die von sowas betroffen sind, einen LTE-Hotspot oder Gigacube zur Verfügung zu stellen? Ich bekomme keine Information und muss nun einfach geduldig warten, bis die Subler tätig werden und das Kabel reparieren?
am 29.11.2023 17:53
am 29.11.2023 19:44
Um eins vorweg zu nehmen: VF muss keinen Ersatz stellen - keinen LTE-Hotspot, keinen GigaCube, kein zusätzliches Datenvolumen o.ä. ...
Wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde, sind diese für alle daraus resultierenden Kosten haftbar zu machen - sollte es also wirklich der Ausbau von der Dt. Glasfaser sein, so haftet die DG auch für alle daraus resultierenden (Mehr-)Kosten eurerseits.
Wichtig: Kosten wie die nun notwendige Fahrt zur Arbeit oder der dadurch entgangene Freizeitgewinn sind NICHT absetzbar, weil diese in keinem kausalen Zusammenhang stehen respektive nicht monetär bezifferbar sind.