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am 01.01.2024 02:20
Hallo,
wir haben seit mehreren Monaten das Problem, dass wir ganze 4 Mbit/s empfangen, obwohl 16 Mbit/s ankommen sollen. Eigentlich sollen hier noch mehr möglich sein, aber das geht irgendwie nicht. Kann mir wer weiterhelfen? Wenn ich bei Vodafone anrufe, kann/will mir keiner helfen.
Vielen Dank.
LG
Tomy
am 01.01.2024 16:04
welcher Router wird verwendet und kannst du den Test auch mal über LAN wiederholen?
am 01.01.2024 18:33
Tests per WLAN sind nicht zielführend.
Und bei DSL hängt es extrem von der Leitungslänge ab - DSL-16 mit ADSL kann bei längeren Anschlussleitungen sehr wohl auch nur solch geringe Bandbreiten aufweisen -- da kann ein Wechsel in einen VDSL-Tarif (25 MBit/s aufwärts) helfen, weil dann andere Technik in den Straßenkästen genutzt wird, die die Leitungslänge drastisch senkt.
am 03.01.2024 21:12
Habe ich schon gemacht. Kommt leider auf das Gleiche hinaus. Wir haben eine FRITZ!Box 7430
am 03.01.2024 21:13
Ich bekomme an diesem Wohnort leider keinen anderen internetvertrag, als DSL 16
am 03.01.2024 21:57
@Caro251 schrieb:
Ich bekomme an diesem Wohnort leider keinen anderen internetvertrag, als DSL 16
Dann hast du Pech gehabt - und die 4 MBit/s werden das Maximum der Leitung sein.
Mehr würdest du dann auch bei anderen Providern nicht bekommen...
am 04.01.2024 18:07
Also das habe ich bei der Bundesnetzagentur gefunden:
Wie schnell muss das Internet sein?
Die konkreten Werte für die Mindestversorgung wurden in der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) festgelegt, die mit Wirkung zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist:
Die Download-Geschwindigkeitmuss mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen.
Die Upload-Rate muss beimindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen.
Die Latenz, also die Reaktionszeit, darfnicht höher als 150 Millisekunden sein.
am 04.01.2024 19:40
Die Verordnung hilft dir aber nicht weiter, geschweige denn kann sie die Physik außer Kraft setzen -- und du kannst daraus auch keinerlei Ansprüche auf irgendeinen Ausbau ableiten...
Wenn aufgrund der Leitungslänge und des Ausbaus vor Ort lediglich 4 MBit/s per DSL ankommen, dann gilt das für alle Provider, die auf DSL setzen -- weil keiner die Physik überlisten kann. Die erwähnten Werte in der Verordnung können übrigens auch über andere Versorgungsarten erreicht werden, z.B. via Kabel-Netz oder via LTE, wobei bei LTE nicht zwingend richtige Flatrates angeboten werden müssen...
am 30.09.2024 14:21
Natürlich kann eine Verordnung die Gesetze der Physik nicht ändern, aber das hat auch niemand behauptet...
Sie kann jedoch die Vertragsbedingungen beeinflussen.
Wenn eine Mindestbandbreite im Vertrag festgelegt ist und nicht erreicht wird, hat man das Recht auf Kompensation, eine Vertragsanpassung oder sogar eine vorzeitige Beendigung ohne Einhaltung von Fristen (wohl wahr, dass die TKMV eher als Richtlinie zu sehen ist, aber sie ist nicht belanglos).
Zusätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale nicht ohne Grund die "Breitbandmessung Desktop-App" (breitbandmessung.de), um die Bandbreite korrekt über mehrere Tage zu messen (mit geführten Vorgaben der App und abfrage des verwendeten Tarifs), statt sich auf die Tools des ISPs zu verlassen, die dann als nichtig erklärt werden könnten, wenn es doch mal Gegenstand einer Debatte werden sollte.
am 30.09.2024 16:02
@Paanda schrieb:
Natürlich kann eine Verordnung die Gesetze der Physik nicht ändern, aber das hat auch niemand behauptet...
Sie kann jedoch die Vertragsbedingungen beeinflussen.
Wenn eine Mindestbandbreite im Vertrag festgelegt ist und nicht erreicht wird, hat man das Recht auf Kompensation, eine Vertragsanpassung oder sogar eine vorzeitige Beendigung ohne Einhaltung von Fristen (wohl wahr, dass die TKMV eher als Richtlinie zu sehen ist, aber sie ist nicht belanglos).Zusätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale nicht ohne Grund die "Breitbandmessung Desktop-App" (breitbandmessung.de), um die Bandbreite korrekt über mehrere Tage zu messen (mit geführten Vorgaben der App und abfrage des verwendeten Tarifs), statt sich auf die Tools des ISPs zu verlassen, die dann als nichtig erklärt werden könnten, wenn es doch mal Gegenstand einer Debatte werden sollte.
Die TKMV spielt für den Endkundenvertrag keine Rolle, da der Kunde keinen ISP zum Ausbau verpflichten kann!
Lediglich die BNetzA kann feststellen, dass ein bestimmter Ort unterversorgt ist und dementsprechend Maßnahmen treffen, dass ein von der BNetzA bestimmter Provider verpflichtet wird, die Mindestversorgung vor Ort zu gewähren. Dies muss aber nicht zwangsläufig der eigene Provider oder die eigene gewünschte Technologie sein, sondern es kann auch vorkommen, dass die BNetzA stattdessen einen Mobilfunk- oder auch einen Satelliten-ISP beauftragt. M.W. wurde dieses Jahr StarLink die Mindestversorgung an einigen Orten auferlegt...
Für den Kunden hingegen spielt die TKMV keine Rolle - hier ist einzig der Vertrag mit dem eigenen ISP ausschlaggebend und die dazugehörigen Informationsblätter/Produktinformationen zur Geschwindigkeit. Diese können aber auch deutlich unter den im TKMV geregelten Werten liegen - es gelten dann trotzdem nur die vertraglich vereinbarten Werte, was gerade bei ADSL-Anschlüssen mit der Einschränkungen aufgrund der Leitungslänge (DSL-16 mit max. 6 MBit/s, DSL-16 mit max. 3 MBit/s, DSL-16 mit max. 2 MBit/s, DSL-16 mit max. 1 MBit/s, DSL-16 mit max. 768 kBit/s und DSL-16 mit max. 384 kBit/s) eher die Regel als die Ausnahme ist.
Wenn also ein DSL-16-Vertrag mit max. 6 MBit/s aufgrund der Leitungslänge gebucht wurde, dann liegen 4 MBit/s erzielbare Bandbreite im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bandbreite (mind. 2 MBit/s, nominell 4,2 MBit/s, max. 6 MBit/s), selbst wenn diese 6 MBit/s der Mindestversorgung der TKMV nicht entsprechen würden.