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Eigentlich unglaublich
TU1
Smart-Analyzer
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Mobilfunk. Handy defekt. Im Vodafone Shop wurde ich an Apple verwiesen. Dort wurde das Handy zwei mal repariert. Als zum driten mal der gleiche Fehler auftrat wurde ich von Apple an  vodafone  verwiesen weil das Gerät getauscht werden muss. Und nun der Hammer. Im Vodafone shiop sagte man mir das Handy kann nicht getauscht werden weil die IMMEI nicht mit dem original übereinstimmt. Das ist auch richtig weil Aplle zuvor das inneleben eines anderen I Phone verbaut hatte. Bei einer reparatur zu der mich Vodafone gebeten hatte. Was habe ich als Kunde damit zu tun. Ich mir einen Nachweis der Reparaturen mit entsprechender änderung der IMEI von Apple besorgt wieder in den Vodafone shop. Der Mann weigert sich weiterhin weil er eigentlich selbständig ist und kein richtiger Vodafone shop. Aber riesen Reklame am Laden. Was für eine ***. Ich dachte es wäre versteckte Kamera oder so. Nachdem er sich beharlich weigerte habe ich das Handy auf eigene Kosten anch Vodafone gesendet, Mit ausführlichen dokumenten. Das war am 01. Februar. Keine Reaktion bisher und ach auf eine E Mail wurde nicht reagiert. Das ist ein unglaublich interessanter Fall für den Verbraucherschutz des WDR (Markt oder Service Zeit). Jedefalls unglaucblich unseriös.

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TU1
Smart-Analyzer
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An alle Rechtsexperten hier. Sorry das ich mich so idiotisch ausgedrückt habe. Nur so hatte ich die Hoffnung das es verstanden wird.


@TU1  schrieb:

Sorry das ich mich so idiotisch ausgedrückt habe.


Du hast dich nicht "idiotisch" ausgedrückt, sondern schlichtweg falsch.

Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man ein Gerät im Rahmen der Herstellergarantie reparieren lässt oder ob man vom Verkäufer eine Reparatur oder einen Austausch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung fordert.

 

Für die Garantie ist nunmal der Hersteller/Garantiegeber allein verantwortlich - und damit hat der Händler nichts zu tun.

Für die Gewährleistung ist alleinig der Verkäufer zuständig - nicht der Hersteller (außer man kauft direkt beim Hersteller, wobei dann Verkäufer und Hersteller idenisch sind).

 


@TU1  schrieb:

Nur so hatte ich die Hoffnung das es verstanden wird.


Das ist genau der Fehler - es wird dadurch nicht besser, sondern schlimmer, wenn man Gewährleistung und Garantie synonym verwendet. Es gibt eine klare Trennung und unterschiedliche Ansprechpartner - also muss man auch sauber trennen, was man wie macht.

 

Und wie gesagt - nach Ablauf der Garantiedauer von einem Jahr muss Apple als Garantiegeber nichts mehr machen -- du kannst dann nur noch den Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung auffordern, einen Mangel zu beheben. Hierzu musst du aber nach Ablauf eines Jahres selbst den Nachweis erbringen, dass es sich einerseits um einen Mangel im Sinne der kaufvertraglich vereinbarten Eigenschaften handelt -UND- das dieser Mangel bereits beim Kauf bestand. Nur dann muss der Verkäufer den Mangel beseitigen - entweder durch Reparatur oder durch Austausch, wobei du dort das Wahlrecht hast. Etwaige Reparaturen/Austausche im Rahmen der Garantie werden dir aber nicht auf die Rechte aus der Gewährleistung angerechnet, sofern sie nicht über den Verkäufer initiiert wurden (der Verkäufer also im Rahmen einer Gewährleistungsabwicklung dann die Herstellergarantie bemüht hat).

 

Weiterhin - und da bist du uns hier noch immer schuldig:

Was für ein Mangel liegt denn überhaupt vor?

Inetuser24
App-Professor
App-Professor

Unglaublich ist, dass Jemand 10 oder 7 oder 6 Monate einen Anschluss für 10.- Euro bekommt und danach 30.- zahlen muss !

Das bedeutet nämlich, dass die 10 Monate wo du 20.- Euro weniger zahlst, durch 30.- Euro danach, die 20.- Euro X 10 Monate weniger von Vodafone wieder reingeholt werden mit dem überteuerten Anschluss für 30.- Euro