1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Zweitschriften von älteren Rechnungen, DSGVO
jlang
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

wegen einer Steuerprüfung brauche ich dringend Zweitschriften meiner Mobilfunkrechnungen von 2017, 2018 und 2019. Der Herr im Business-Support teilte mir mit, dass dies aufgrund der DSGVO nur für die vergangenen 3 Jahre, also erst ab September möglich sei. 

Gleichzeitig müssen die Daten ja aus Steuergründen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Jetzt soll die DSGVO, über die ich eigentlich Zugriff auf alle über mich gespeicherten Daten bekommen soll, dafür verantwortlich sein, dass ich genau auf diese Daten nicht zugreifen kann. Das verstehe ich nicht Ich wäre dankbar, wenn mir ein/e Mitarbeiter/in den Sachverhalt erklären könnte. 

Sollte dies tatsächlich absolut gar nicht möglich sein, wäre es sehr hilfreich, wenn ich zumindest eine Bestätigung bekommen könnte, die ich beim zuständigen Finanzamt vorlegen kann. Eigenbelege für 1 1/2 Jahre halte ich für recht sportlich. 

Viele Grüße und danke für die Hilfe.

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@Su  schrieb:

Die 3 Jahre sind die Grenze, die über die DSGVO geregelt sind.

Wir können davon nicht abweichen.


Offensichtlich doch. Nach einer Email an datenschutz@vodafone.com und einer Schilderung des Problems wurden mir die benötigten Zweitschriften auch über den 3-Jahres-Zeitraum (2017-2020) hinaus problemlos zur Verfügung gestellt.

Das ergibt auch einen Sinn, denn: Die Rechnungen müssen aus steuerlichen Gründen für 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies ist laut§17 Abs. 3 lit. b) DSGVO auch ausdrücklich gestattet.

Ich habe daraufhin auf Basis von §15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO um Kopien der über mich gespeicherten Daten  (Rechnungen) gebeten, die mir daraufhin umgehend per Email zugesandt wurden.

Danke von hier aus für die schnelle und unkomplizierte Reaktion der Datenschutzabteilung!

-jlang


Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

3 Antworten 3
Su
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo jlang,

 

ich kann Deine Bedrängnis herauslesen und es tut mir aufrichtig leid.

 

Die 3 Jahre sind die Grenze, die über die DSGVO geregelt sind.

Wir können davon nicht abweichen.

 

LG

Su

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!

@Su  schrieb:

Die 3 Jahre sind die Grenze, die über die DSGVO geregelt sind.

Wir können davon nicht abweichen.


Offensichtlich doch. Nach einer Email an datenschutz@vodafone.com und einer Schilderung des Problems wurden mir die benötigten Zweitschriften auch über den 3-Jahres-Zeitraum (2017-2020) hinaus problemlos zur Verfügung gestellt.

Das ergibt auch einen Sinn, denn: Die Rechnungen müssen aus steuerlichen Gründen für 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies ist laut§17 Abs. 3 lit. b) DSGVO auch ausdrücklich gestattet.

Ich habe daraufhin auf Basis von §15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO um Kopien der über mich gespeicherten Daten  (Rechnungen) gebeten, die mir daraufhin umgehend per Email zugesandt wurden.

Danke von hier aus für die schnelle und unkomplizierte Reaktion der Datenschutzabteilung!

-jlang


Su
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Vielen lieben Dank, jlang.

Ich bin aufrichtig froh, dass Du eine Lösung hast!

 

Ein Anliegen wie Deins ist sehr selten und ich wusste nicht, dass es über den Datenschutz dann geht.

Danke!

 

Ich drück alle Daumen, dass die Steuerprüfung schnell vorbei ist.

 

Hab ein tolles WE

Su

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!