Frage
Antwort
Lösung
am
26.04.2025
00:55
- zuletzt bearbeitet am
26.04.2025
14:21
von
MasterScorpion
ich habe kenntnis von einem Fall, der leider mein Misstrauen und meine Meinung das ihr der schlimmste Anbieter seid verstärkt hat.
Da ist ein Bekannter, der hat einen Vertrag abgeschlossen für einen Betrag. Bekommt dann eine Rechnung doppelt so teuer. Doe Begründung er erfülle die Voraussetzung für den Rabatt nicht. Blöd nur das ihm bei Vertragsschluss niemand davon unterrichtet hat, ihm ein Vertrag zu der Summe vorgelegt und dieser im Glauben für den Betrag einen Vertrag abzuschließen seine Entscheidung gefällt hatte. Nun hat er Widerspruch gegen die zu hohen Rechnungen eingelegt. Statt den Sachverhalt zu klären, hat Vodafone die Karte als zusätzliche Druckmaßnahme gesperrt.
Der Bekannte hat dann einen sehr günstigen Vertrag bei einem seriösen Ambieter abgeschlossen, der auch tatsächlich das Abbucht was im Vertrag steht....also sowas gibt es tatsächlich Vodafone, um überhaupt wieder erreichbar zu sein.
Der Hammer, der Sachverhalt wird nicht geklärt sondern ignoriert und es werden weiter monatlich zu hoge Rechnungen aufgeschlagen obwohl er seinen Vertrag durch die Sperre gar nicht nutzen kann. Also VF erfüllt seinen Vertrag nicht. Denn er hat schruftlich ALLEN Rechnungen (6Stück) Widersprochen. Er wartet auf Korrektur und möchte das dann bezahlen. Das ist sein gutes Recht.
Aber Vodafone speert die Karte trotz Widerspruch, will aber den vollen Betrag kassieren für etwas was gar nicht geliefert wurde.
Ich bin der Meinung er sollte zunächst bei der Polizei einen Strafantrag wegen * stellen, denn er wurde ja offensichtlich übers Ohr gehauen, wenn ich sage du bekommst einen Vertrag für 20 Euro und die Rechnung beträgt dann 50 Euro, weil im Nachhinein festgestellt wurde, den Rabatt bekommste einfach mal nicht, dann ist das *piep*...Punkt.
Zusätzlich geht es aber auch um die Sperrung. Wenn Vodafone trotz ergolgtem schriftlichem Widerspruch eine Sperrung vornimmt, dann ist das eine Nichterfüllung des Vertrags, er braucht die Zeit ab Sperrung nicht mehr bezahlen und hätte zusätzlich das Recht auf außerordentliche Kündigung. Die 6 Rechnungen müssen dann ggf. vor Gericht geklärt werden.
Jetzt meine Frage: Wie seht ihr das?
Findet ihr das Vorgehen von VF korrekt?
Leider ist dies auch kein Einzelfall. Es ist ein gewisses Schema erkennbar, das Kunden von VF angerufen werden und mit "Rabatten" in einen Vertrag gelockt werden, die im Nachhinein dann einfach nicht gewährt werden. Man beruft sich auf einen Passus im Vertrag :"Vorbehaltlich gelten die Rabatte nur, wenn sie gem. unserer AGB whatever die Voraussetzungen erfüllen".
Das juristische Problem ist hier nur, die Kunden werden nicht darüber informiert wenn für gew. Rabatte die Vorrausetzungen nicht erfüllt sind, sondern werden hier belogen indem man ihnen suggeriert ( durch den Betrag im Vertrag mit Abzug) die Vorraussetzungen seien erfüllt. Erst nach 4 Wochen kommt mit der Rechnung dann die faustdicke Überraschung.
Sorry VF, das ist schon *piep*. Leider läuft diese Masche schon seit vielen Jahren, denn das ist neben diesem Fall schon der 7 von dem ich Kenntnis erlangt habe. Der erste war im Jahre 2019.
Ich denke ich werde den Verbraucherschutz auch mal mit einem langen Schreiben davon in Kentnis setzen müssen.
Viele Grüße
26.04.2025 01:47 - bearbeitet 26.04.2025 01:51
Was für eine Antwort erwartest du?
Wenn die Voraussetzungen für einen bestimmten Rabatt nicht erfüllt werden, also man z.B. zu alt ist (und damit keinen Young-Tarif mehr bekommt) -oder- wenn man z.b. kein Selbstständiger ist (und daher der Selbstständigen-Rabatt nicht gewährt werden kann) -oder- wenn man z.B. keinen berechtigten Festnetztarif für die GigaKombi hat (und daher die GigaKombi nicht gewährt werden kann), dann entfallen die Rabatte logischerweise ersatzlos.
Und die Voraussetzungen für die Gewährung der Rabatte sind Bestandteil des Vertrages -- dazu gehören einzig und allein die schriftlichen Unterlagen. Ob und welche Informationen in einem Verkaufsgespräch mitgeteilt wurden, kann hier niemand nachvollziehen -- und ich bezweifele ehrlich gesagt auch, dass dir dein Bekannter diese Details vollumfänglich genannt ist.
Und wenn einseitig die Rechnungen nicht vollumfänglich bezahlt werden, dann ist die Sperrung und Mahnkündigung nur die unabwendbare Folge. Es gibt kein Rückbehaltungsrecht - und wenn im Vertrag die Bedingungen für den Rabatt klar benannt und vor allem die Bedingungen nicht erfüllt sind, dann sind die Einwände gegen die Rechnungen unbegründet.
am 26.04.2025 06:29
Wie findet ihr das?
Ich finde das wenig nachvollziehbar, denn Rabatte sind im kleingedruckten Beschrieben bzw. deren Konditionen.
Wenn man einen Vertrag abschließt für 50€ und der aktuell mit den Rabatten nur 20€ kosten soll schaue ich genau hin ob ich wirklich alle Voraussetzungen für alle gebuchten Rabatte erfülle. Denn mir wäre das zu Teuer. Wobei das ist gelogen, ich würde auch keine 20€ im Monat bezahlen. Mir reicht PrePaid.
am 26.04.2025 06:29
PS
Rechnung nicht bezahlt, Mahnung, Sperrung, für mich völlig nachvollziehbar.
am 26.04.2025 08:32
Hallo @grobi12121 ,
ich finde es super, dass du dich für deinen Bekannten einsetzt 👍
Bitte lass dir den Originalvertrag zeigen. Leider habe ich oft genug selbst erleben müssen, dass das was mir gesagt wurde und das was ich nachlesen konnte, zwei Paar Schuhe waren.
Sollte sich der Widerspruch als gerechtfertigt herausstellen und nicht entsprechend bearbeitet werden, könnte es sinnvoll sein, die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben. Sollte der Vertrag jedoch korrekt sein, dann müssen die Beiträge entsprechend gezahlt werden. Sperrungen und auch eine Mahnkündigung gingen dann voll zu Lasten des Kunden.
Gruß Ines
am 26.04.2025 14:31
"denn das ist neben diesem Fall schon der 7 von dem ich Kenntnis erlangt habe."
Sieben Leute die ihre Verträge und alle bereitgestellten Informationen also nicht prüfen.
Widerspruch der Rechnung -> Voraussetzungen nicht erfüllt -> Rechnung also korrekt -> done.
"Doe Begründung er erfülle die Voraussetzung für den Rabatt nicht. Blöd nur das ihm bei Vertragsschluss niemand davon unterrichtet hat, ihm ein Vertrag zu der Summe vorgelegt und dieser im Glauben für den Betrag einen Vertrag abzuschließen seine Entscheidung gefällt hatte. "
In der Welt der Erwachsenen ist es auch deine/seine Aufgabe einen Vertrag auf seine Richtigkeit zu überprüfen.... vor dem Abschluss.